Per­son

Dr. W. ReckerIch war 35 Jah­re als Rhei­ni­scher Notar in Düs­sel­dorf und Köln auf dem Spe­zi­al­ge­biet „Bau­trä­ger­ver­trags­recht“ tätig. Im Lau­fe der Jah­re habe ich eini­ge tau­send Bau­trä­ger­ver­trä­ge der ver­schie­dens­ten Bau­trä­ger­un­ter­neh­men geprüft, beur­kun­det und deren Voll­zug begleitet.

In die­ser lang­jäh­ri­gen Pra­xis habe ich fest­ge­stellt, dass die meis­ten Käu­fer beim Kauf vom Bau­trä­ger total über­for­dert sind. Das gilt regel­mä­ßig auch für deren anwalt­li­che Bera­ter. Denn das Bau­trä­ger­recht ist eine Spe­zi­al­ma­te­rie mit Schwer­punkt im Ver­brau­cher­schutz­recht, die selbst den meis­ten Juris­ten nicht hin­rei­chend ver­traut ist. Die Käu­fer und deren Bera­ter, ja selbst mit der Mate­rie nicht stän­dig beschäf­tig­te Nota­re, ver­mö­gen des­halb kaum zu beur­tei­len, ob ein Bau­trä­ger­ver­trag allen gesetz­li­chen, den Käu­fer schüt­zen­den Bestim­mun­gen ent­spricht. Selbst for­mal kor­rek­te Bau­trä­ger­ver­trä­ge kön­nen in der Pra­xis erheb­li­che Pro­ble­me ver­ur­sa­chen, die für den Lai­en und den juris­tisch auf Bau­trä­ger­recht nicht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walt kaum erkenn­bar sind.

Aus die­sem Bera­tungs­not­stand im Ver­brau­cher­schutz ist mein aktu­el­les, pau­scha­les Bera­tungs­an­ge­bot entstanden.

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