Alt­las­ten

Män­gel eines Grund­stücks, wenn auf dem Grund­stück Abfäl­le gela­gert oder behan­delt wor­den sind oder auf dem Grund­stück mit umwelt­ge­fähr­den­den Stof­fen umge­gan­gen wor­den ist, wenn dadurch schäd­li­che Boden­ver­än­de­run­gen oder sons­ti­ge Gefah­ren für den ein­zel­nen oder die All­ge­mein­heit entstehen.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag ist sicher­zu­stel­len, dass sich der Bau­trä­ger ver­pflich­tet, den Grund­be­sitz frei von schäd­li­chen Boden­ver­än­de­run­gen und Alt­las­ten zu über­tra­gen, die eine Nut­zung zu Wohn­zwe­cken gefähr­den (vgl. auch Bau­trä­gerver­trag prü­fen lassen).

Bauträgervertrag
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