Gesetz zur Regelung von Beurkundungen, Beglaubigungen und Verwahrung von Wertgegenständen durch Urkundspersonen, insbesondere Notare.
Das Beurkundungsgesetz ist im Bauträgervertrag das für den Notar verbindliche Verfahrensgesetz (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).