Erschlie­ßungs­kos­ten

Alle Kos­ten, die not­wen­dig sind, um ein Grund­stück bestim­mungs­ge­mäß zu nut­zen. Dazu gehö­ren alle Kos­ten für die Her­stel­lung der Ver- und Ent­sor­gungs­an­la­gen sowie der Ver­kehrs- und Erho­lungs­flä­chen. Die Kos­ten für die Erschlie­ßung von Grund­be­sitz sind erheblich.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag ist sicher­zu­stel­len, dass der Bau­trä­ger­ver­trag die aus­drück­li­che Erklä­rung des Bau­trä­gers ent­hält, die Kos­ten der voll­stän­di­gen Erst­erschlie­ßung des Grund­be­sit­zes sei­en im Kauf­preis ent­hal­ten sind. Der Bau­trä­ger soll­te dafür eine selb­stän­di­ge Garan­tie über­neh­men (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
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