Beim Bauträgervertrag bedeutet Freistellung des Kaufgegenstandes die Löschung aller im Grundbuch eingetragenen und vom Käufer nicht übernommenen Grundpfandrechte im Grundbuch. Die Freistellung ist sichergestellt, wenn das den Bauträger finanzierende Kreditinstitut dem Käufer gegenüber eine schriftliche Freistellungsverpflichtungserklärung abgegeben hat (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).