Bauteile eines Gebäudes mit kurzer Lebensdauer (z.B. Glühbirnen, Sicherungen).
Beim Bauträgervertrag (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen) haftet der Bauträger auch für die Sachmängelfreiheit (Mangel) kurzlebiger Bauteile ebenso wie für die Sachmängelfreiheit von Verschleißteilen.