Unbe­stimm­ter Rechtsbegriff

Begriff in einer Rechts­vor­schrift, der wegen sei­ner für eine Viel­zahl von Ein­zel­fäl­len for­mu­lier­ten, all­ge­mein gehal­te­nen (abs­trak­ten) sprach­li­chen Fas­sung zunächst nicht ein­deu­tig scheint. Die kon­kre­te Bedeu­tung eines unbe­stimm­ten Rechts­be­griffs muss des­halb im jewei­li­gen Ein­zel­fall erst noch von den Ver­trags­part­nern, im Streit­fall ersatz­wei­se durch die Gerich­te, bestimmt werden.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag sind die unbe­stimm­ten Rechts­be­grif­fe der unan­ge­mes­se­nen Benach­tei­li­gung und der Zumut­bar­keit von beson­de­rer Bedeu­tung (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
Information - Prüfung - Schlichtung

<   Zum Stichwortverzeichnis

Translate »