Verlust der Möglichkeit, mit Hilfe staatlicher Gewalt ein Recht auch gegen den Willen des Schuldners durchzusetzen. Mit Ablauf der Verjährungsfrist geht das Recht zwar nicht unter; es kann aber gegen den Willen des Schuldners nicht mehr zwangsweise durchgesetzt werden.
Beim Bauträgervertrag bestehen für einzelne Ansprüche des Käufers und des Bauträgers unterschiedliche Fristen (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).