Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht

Pflicht, Siche­rungs­maß­nah­men zu tref­fen, damit sich eine selbst geschaf­fe­ne Gefah­ren­quel­le nicht zum Nach­teil Ande­rer aus­wir­ken kann. Zu den Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ten gehört bei­spiels­wei­se die Pflicht des Haus­ei­gen­tü­mers zur Rei­ni­gung des Bür­ger­steigs, ins­be­son­de­re die Räum- und Streu­pflicht im Winter.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag ver­bleibt die Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht auch nach dem Besitz­über­gang vor dem Eigen­tums­wech­sel auf den Käu­fer beim Bau­trä­ger, sofern der Bau­trä­ger­ver­trag kei­ne abwei­chen­de Rege­lung ent­hält (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
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