Ver­deck­ter Aus­schluss von Zurück­be­hal­tungs­rech­ten – Ver­stoß gegen Min­dest­an­for­de­run­gen beim Bauträgervertrag

Beim Kauf einer Immo­bi­lie vom Bau­trä­ger ist der Käu­fer auch nach voll­stän­di­ger Fer­tig­stel­lung des Kauf­ge­gen­stan­des berech­tigt, einen Teil des Kauf­prei­ses zurück­zu­be­hal­ten, wenn der Kauf­ge­gen­stand Män­gel auf­weist. Die­ses gesetz­li­che Leis­tungs­ver­wei­ge­rungs­recht des Käu­fers umfasst 5% des Kauf­prei­ses (§ 632 a Abs. 3 BGB) zuzüg­lich des Dop­pel­ten, zur … Wei­ter­le­sen →

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