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	Kommentare zu: Doppelte Belastung mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer	</title>
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		<title>
		Von: Risiko doppelter Besteuerung beim Bau mit Generalunternehmer › Dr. Recker		</title>
		<link>https://www.dr-recker.com/doppelte-belastung-mit-grunderwerbsteuer-und-umsatzsteuer-im-bautragervertrag/#comment-17046</link>

		<dc:creator><![CDATA[Risiko doppelter Besteuerung beim Bau mit Generalunternehmer › Dr. Recker]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Nov 2016 07:02:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] nämlich mit Umsatzsteuer einerseits und Grunderwerbsteuer andererseits (vgl. dazu auch meinen Blogbeitrag vom [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[…] nämlich mit Umsatzsteuer einerseits und Grunderwerbsteuer andererseits (vgl. dazu auch meinen Blogbeitrag vom […]</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Martin Jähne		</title>
		<link>https://www.dr-recker.com/doppelte-belastung-mit-grunderwerbsteuer-und-umsatzsteuer-im-bautragervertrag/#comment-16990</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martin Jähne]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Apr 2016 20:21:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.dr-recker.com/?p=1064#comment-16990</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Dr. Recker,

Ich befinde mich zur Zeit in Verhandlung mit einem Bauträger, dieser weiss aber nichts von der o.g. Umsatzsteuerbefreiung und will mit mir getrennte Verträge für das Baugrundstück und den Bauträgervertrag (also für die Bauleistungen) schließen. Aus meiner Sicht würde ich hier Mehrwertsteuer und zusätzlich Grunderwerbssteuer zahlen. Was halten sie von der Konstellation?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Jähne]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Dr. Recker,</p>
<p>Ich befinde mich zur Zeit in Verhandlung mit einem Bauträger, dieser weiss aber nichts von der o.g. Umsatzsteuerbefreiung und will mit mir getrennte Verträge für das Baugrundstück und den Bauträgervertrag (also für die Bauleistungen) schließen. Aus meiner Sicht würde ich hier Mehrwertsteuer und zusätzlich Grunderwerbssteuer zahlen. Was halten sie von der Konstellation?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Martin Jähne</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Wilfried Recker		</title>
		<link>https://www.dr-recker.com/doppelte-belastung-mit-grunderwerbsteuer-und-umsatzsteuer-im-bautragervertrag/#comment-16930</link>

		<dc:creator><![CDATA[Wilfried Recker]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jan 2016 10:08:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.dr-recker.com/?p=1064#comment-16930</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.dr-recker.com/doppelte-belastung-mit-grunderwerbsteuer-und-umsatzsteuer-im-bautragervertrag/#comment-16929&quot;&gt;Haering&lt;/a&gt;.

Sehr geehrter Herr Haering,

Bauleistungen sind steuerbare Umsätze i.S. § 1 Absatz 1 Nr. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz). Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind zwar gemäß § 4 Nr. 9 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Einbeziehung des Werklohns in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer allein führt aber noch nicht zur Umsatzsteuerbefreiung i.S. der Norm. Denn nach der Rechtsprechung des BFH (Bundesfinanhofes) ist eine Leistung nur dann umsatzsteueersteuerbefreit, wenn die Bau- und Grundstücksleistung von demselben Unternehmer so erbracht werden, daß die Leistungen im Leistungsgegenstand (bebautes Grundstück) aufgehen und ihre Selbständigkeit verlieren. Danach kommt eine Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 9 a) UStG bei der Aufspaltung in zwei Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern nicht in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen 

Recker]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.dr-recker.com/doppelte-belastung-mit-grunderwerbsteuer-und-umsatzsteuer-im-bautragervertrag/#comment-16929">Haering</a>.</p>
<p>Sehr geehrter Herr Haering,</p>
<p>Bauleistungen sind steuerbare Umsätze i.S. § 1 Absatz 1 Nr. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz). Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind zwar gemäß § 4 Nr. 9 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Einbeziehung des Werklohns in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer allein führt aber noch nicht zur Umsatzsteuerbefreiung i.S. der Norm. Denn nach der Rechtsprechung des BFH (Bundesfinanhofes) ist eine Leistung nur dann umsatzsteueersteuerbefreit, wenn die Bau- und Grundstücksleistung von demselben Unternehmer so erbracht werden, daß die Leistungen im Leistungsgegenstand (bebautes Grundstück) aufgehen und ihre Selbständigkeit verlieren. Danach kommt eine Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 9 a) UStG bei der Aufspaltung in zwei Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern nicht in Betracht.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen </p>
<p>Recker</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Haering		</title>
		<link>https://www.dr-recker.com/doppelte-belastung-mit-grunderwerbsteuer-und-umsatzsteuer-im-bautragervertrag/#comment-16929</link>

		<dc:creator><![CDATA[Haering]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 16:50:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.dr-recker.com/?p=1064#comment-16929</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
danke für den inter­es­san­ten Arti­kel. Nach mei­nem Wis­sen gibt es einen recht­li­chen Grund­satz, nach dem ein Vorgang/Geschäft nur ein mal besteu­ert wer­den darf. Wie ist in die­sem Hin­blick die Dop­pel­be­steue­rung mit Umsatz– und Grund­er­werbs­steuer bei einer ver­deck­ten Bau­trä­ger­schaft zu bewer­ten?
Danke und Gruß,
J.Häring]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br>
danke für den inter­es­san­ten Arti­kel. Nach mei­nem Wis­sen gibt es einen recht­li­chen Grund­satz, nach dem ein Vorgang/Geschäft nur ein mal besteu­ert wer­den darf. Wie ist in die­sem Hin­blick die Dop­pel­be­steue­rung mit Umsatz– und Grund­er­werbs­steuer bei einer ver­deck­ten Bau­trä­ger­schaft zu bewer­ten?<br>
Danke und Gruß,<br>
J.Häring</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Wilfried Recker		</title>
		<link>https://www.dr-recker.com/doppelte-belastung-mit-grunderwerbsteuer-und-umsatzsteuer-im-bautragervertrag/#comment-96</link>

		<dc:creator><![CDATA[Wilfried Recker]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Mar 2013 16:03:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.dr-recker.com/?p=1064#comment-96</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Schneider,
sorry, dass Sie so lange auf eine Antwort warten mussten!

Sie gehen offensichtlich von einem unrichtigen Ansatz aus: Berechnungsgrundlage für Grunderwerbsteuer und Notargebühren ist stets die Summe aus Grundstückskaufpreis und Baukosten, unabhängig davon, ob Grundstückskauf und Werkleistungen in einem Vertrag oder in getrennten Verträgen, mit demselben Vertragspartner oder unterschiedlichen Vertragspartnern  vereinbart werden. Etwas Anderes würde nur dann gelten, wenn der Erwerb des Grundstücks unabhängig vom Abschluss des Werkvertrages wäre und umgekehrt. Das aber ist regelmäßig nicht der Fall (Bundesgerichtshof: Die beiden Verträge &quot;stehen und fallen&quot; regelmäßig miteinander). Deshalb müssen auch beide Verträge, sollen sie wirksam werden, notariell beurkundet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Recker]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Schneider,<br>
sorry, dass Sie so lange auf eine Antwort warten mussten!</p>
<p>Sie gehen offensichtlich von einem unrichtigen Ansatz aus: Berechnungsgrundlage für Grunderwerbsteuer und Notargebühren ist stets die Summe aus Grundstückskaufpreis und Baukosten, unabhängig davon, ob Grundstückskauf und Werkleistungen in einem Vertrag oder in getrennten Verträgen, mit demselben Vertragspartner oder unterschiedlichen Vertragspartnern  vereinbart werden. Etwas Anderes würde nur dann gelten, wenn der Erwerb des Grundstücks unabhängig vom Abschluss des Werkvertrages wäre und umgekehrt. Das aber ist regelmäßig nicht der Fall (Bundesgerichtshof: Die beiden Verträge "stehen und fallen" regelmäßig miteinander). Deshalb müssen auch beide Verträge, sollen sie wirksam werden, notariell beurkundet werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Wilfried Recker</p>
]]></content:encoded>
		
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