<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Schutz vor unredlichen Notaren – Verbraucherschutz beim Immobilienkauf	</title>
	<atom:link href="https://www.dr-recker.com/schutz-vor-unredlichen-notaren-verbraucherschutz-beim-immobilienkauf/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.dr-recker.com/schutz-vor-unredlichen-notaren-verbraucherschutz-beim-immobilienkauf/</link>
	<description>informieren - prüfen - schlichten</description>
	<lastBuildDate>Sun, 18 Jan 2026 07:32:39 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Wilfried Recker		</title>
		<link>https://www.dr-recker.com/schutz-vor-unredlichen-notaren-verbraucherschutz-beim-immobilienkauf/#comment-204</link>

		<dc:creator><![CDATA[Wilfried Recker]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jul 2013 18:40:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.dr-recker.com/?p=2214#comment-204</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.dr-recker.com/schutz-vor-unredlichen-notaren-verbraucherschutz-beim-immobilienkauf/#comment-203&quot;&gt;Rolf Tente&lt;/a&gt;.

Lieber Herr Tente,

Sie haben natürlich Recht, wenn Sie die verbleibenden Lücken im Verbraucherschutz bei notariellen Verbraucherverträgen beklagen, aber: Verbraucherschutz ist immer Minimalschutz, nämlich Mindestschutz vor Unternehmern, die die Gestaltungsfreiheit beim Abschluss von Verträgen als Freibrief verstehen und zum Nachteil der Verbraucher missbrauchen. Ich bleibe deshalb bei meiner Bewertung. Und bitte, machen Sie sich doch einmal Folgendes klar: Nach dem Willen des Gesetzgebers werden Notare jetzt ihres Amtes enthoben, wenn sie eine gesetzliche Wartefrist vor der Beurkundung von Verbraucherverträgen wiederholt nicht einhalten: Was für eine Strafe für die Verletzung einer - formal - bloßen Wartefrist! Diese Rechtsfolge ist mit dem traditionellen Bild des nur dem Gesetz unterworfenen, im Übrigen aber bei seiner Tätigkeit von jedermann unabhängigen Notars wohl kaum vereinbar.

Beste Grüße, Ihr W. Recker]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.dr-recker.com/schutz-vor-unredlichen-notaren-verbraucherschutz-beim-immobilienkauf/#comment-203">Rolf Tente</a>.</p>
<p>Lieber Herr Tente,</p>
<p>Sie haben natürlich Recht, wenn Sie die verbleibenden Lücken im Verbraucherschutz bei notariellen Verbraucherverträgen beklagen, aber: Verbraucherschutz ist immer Minimalschutz, nämlich Mindestschutz vor Unternehmern, die die Gestaltungsfreiheit beim Abschluss von Verträgen als Freibrief verstehen und zum Nachteil der Verbraucher missbrauchen. Ich bleibe deshalb bei meiner Bewertung. Und bitte, machen Sie sich doch einmal Folgendes klar: Nach dem Willen des Gesetzgebers werden Notare jetzt ihres Amtes enthoben, wenn sie eine gesetzliche Wartefrist vor der Beurkundung von Verbraucherverträgen wiederholt nicht einhalten: Was für eine Strafe für die Verletzung einer – formal – bloßen Wartefrist! Diese Rechtsfolge ist mit dem traditionellen Bild des nur dem Gesetz unterworfenen, im Übrigen aber bei seiner Tätigkeit von jedermann unabhängigen Notars wohl kaum vereinbar.</p>
<p>Beste Grüße, Ihr W. Recker</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rolf Tente		</title>
		<link>https://www.dr-recker.com/schutz-vor-unredlichen-notaren-verbraucherschutz-beim-immobilienkauf/#comment-203</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rolf Tente]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jul 2013 14:32:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.dr-recker.com/?p=2214#comment-203</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Dr. Recker,
wie immer gibt es &quot;Gute&quot; und, na sagen wir mal, &quot;grenzwertige&quot; Vertreter dieser Zunft. Ob mit der Frist der Verbraucher geschützt ist sei mal dahingestellt. Tatsache ist dass Niemand bei Beurkundung rechtlich aufgefordert ist den Nachweis zu erbringen ob er die Verpflichtungen aus dem Rechtsgeschäft überhaupt erfüllen kann. Wo fängt also Verbraucherschutz an, wo hört er auf? Dies speziell auch vor dem Hintergrund dass in vielen Bundesländern eine Trennung von Notar und Rechtsanwalt nicht existiert.  Von einem &quot;echten&quot; Verbraucherschutz muss der Bürger mehr erwarten dürfen, und zwar von Allen Beteiligten.

Beste Grüße,

Rolf Tente]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Dr. Recker,<br>
wie immer gibt es "Gute" und, na sagen wir mal, "grenzwertige" Vertreter dieser Zunft. Ob mit der Frist der Verbraucher geschützt ist sei mal dahingestellt. Tatsache ist dass Niemand bei Beurkundung rechtlich aufgefordert ist den Nachweis zu erbringen ob er die Verpflichtungen aus dem Rechtsgeschäft überhaupt erfüllen kann. Wo fängt also Verbraucherschutz an, wo hört er auf? Dies speziell auch vor dem Hintergrund dass in vielen Bundesländern eine Trennung von Notar und Rechtsanwalt nicht existiert.  Von einem "echten" Verbraucherschutz muss der Bürger mehr erwarten dürfen, und zwar von Allen Beteiligten.</p>
<p>Beste Grüße,</p>
<p>Rolf Tente</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
