Bauträgervertrag
Dr. Wilfried Recker
Definition – Bauträgervertrag
Ein Bauträgervertrag ist nach der gesetzlichen Definition in § 650u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen.
Der Begriff des Bauträgervertrages enthält damit 3 wesentliche Elemente, nämlich die Verbindung der Vertragsteile (Einheitlicher Vertrag), die Errichtung des Bauwerks (Werkvertrag) und die Übereignung des Grundstücks (Kaufvertrag). Für einen solchen Vertrag gelten die strengen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Käufers beim Kauf vom Bauträger, insbesondere die für Bauträger geltenden Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Was ist das Problem?
Bauträger versuchen immer wieder, die für Bauträgerverträge geltenden, den Käufer vor Verlust des Kaufpreises schützenden Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung zu unterlaufen, um leichter und schneller an das Geld des Käufers zu gelangen. Sie spalten dazu den einheitlichen Bauträgervertrag in zwei Verträge, einen Werkvertrag über die Baugewerke und einen Kaufvertrag über den Grundbesitz auf. Auch bei dieser Gestaltung bleibt aber der Schutz der Makler- und Bauträgerverordnung bestehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die beiden Verträge nach dem Willen von Bauträger oder Käufer nicht unabhängig voneinander, sondern nur zusammen gelten sollen.
Das kann ich für Sie tun.
informieren
Ich informiere Sie über alles, was Sie vor dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger wissen sollten.
So können Sie in meinem Lexikon ABC-Immobilienkauf juristische Fachbegriffe zum Immobilienkauf nachschlagen, an Hand meiner Checkliste den Bauträgervertrag einer ersten, eigenen Prüfung unterziehen, unter Immobilien aktuell aktuelle Rechtsprechung zum Immobilienkauf und Bauträgervertrag nachlesen und in meinem Blog Fachbeiträge zu aktuellen Problemen des Bauträgerrechts kennenlernen.
prüfen
Ich prüfe Ihren Bauträgervertrag bevor Sie diesen beim Notar abschließen und zeige Mängel und Risiken auf.
Der Bauträgervertrag ist ein Formularvertrag, der dem Käufer vom Bauträger vorgegeben wird. Er ist deshalb immer daraufhin zu überprüfen, ob er neben den Interessen des Bauträgers auch die Interessen des Käufers angemessen berücksichtigt. Denn 97% aller Bauträgerverträge enthalten Bestimmungen, die den Käufer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
schlichten
Ich helfe Ihnen nach dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Bauträgervertrag.
Die außergerichtliche Schlichtung eines Streites zwischen Käufer und Bauträger durch einen neutralen, fachkundigen Dritten ist für beide Seiten vorteilhaft. Denn gerichtliche Auseinandersetzungen sind bei Immobilien regelmäßig sehr langwierig und teuer. Eine einvernehmliche Regelung zur Vermeidung eines Rechtsstreits drängt sich deshalb beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger geradezu auf.
Zu meiner Person
35 Jahre Rheinischer Notar
Ich habe im Laufe der Jahre sicherlich einige tausend Bauträgerverträge der verschiedensten Bauträgerunternehmen entworfen, beurkundet und deren Vollzug begleitet. In dieser langjährigen notariellen Praxis habe ich festgestellt, dass die meisten Käufer beim Kauf vom Bauträger völlig überfordert sind. Das gilt regelmäßig auch für deren Berater. Denn das Bauträgerrecht ist eine Spezialmaterie mit Schwerpunkt im Verbraucherschutzrecht, die selbst den meisten Juristen nicht hinreichend vertraut ist. Aus diesem Beratungsnotstand im Verbraucherschutz ist mein aktuelles Beratungsangebot entstanden.
Das können Sie tun.
Wenn Sie mehr über die Chancen und Risiken beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger erfahren wollen, nur zu! Sie sind nur einen Klick von meiner Webseite
Bauträgervertrag online
entfernt. Dort finden sie auf einer Webseite zusammengefasst alles, was Sie beim Kauf vom Bauträger beachten sollten.