Der Bauträgervertrag
Kauf einer Immobilie vom Bauträger
Inhalt des Bauträgervertrages
Beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger müssen Sie mit dem Bauträger vor einem Notar einen sog. Bauträgervertrag abschließen. Der Bauträgervertrag ist der notarielle Vertrag zum Kauf einer Immobilie vom Bauträger. Nach der gesetzlichen Definition in § 650u Bürgerliches Gesetzbuch aus dem Jahre 2018 ist der Bauträgervertrag ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Käufer, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Käufer das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. Ein Bauträgervertrag liegt auch dann vor, wenn der Vertrag in einen Vertrag über den Erwerb des Grundbesitzes einerseits und einen Werkvertrag über die Errichtung der Baugewerke andererseits aufgespalten wird, die beiden Verträge aber als rechtliche Einheit miteinander verbunden sind. Das gilt selbst dann, wenn es sich bei Verkäufer des Grund und Bodens und Bauunternehmer für die Baugewerke um verschiedene Personen handelt.
Risiken beim Bauträgervertrag
Die mit dem Bauträgervertrag stets verbundenen Risiken und Gefahren ergeben sich aus der rechtlichen Konstruktion des Bauträgervertrags selbst, sind also vertragstypisch. Denn beim Bauträgervertrag bleibt der Bauträger bis zur vollständigen Fertigstellung des Bauwerks Eigentümer des Grund und Bodens und des Bauwerks. Der Käufer muss also den Bauträgervertrag abschließen und den Kaufpreis zahlen ohne die Gewissheit zu haben, dass er auch Eigentümer des Grund und Bodens und des Bauwerks wird.
Diese vertragstypischen Risiken und Gefahren beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger lassen sich jedoch wirksam begrenzen, wenn Sie nur einen solchen Bauträgervertrag abschließen, der allen gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherschutz entspricht und alle Ihre berechtigten Interessen ausreichend berücksichtigt. Es ist deshalb naheliegend, dass Sie den Bauträgervertrag erst dann abschließen sollten, wenn er von einem erfahrenen, auf den Bauträgervertrag spezialisierten Juristen geprüft worden ist. Ich habe in meiner aktiven Zeit als Rheinischer Notar in Köln und Düsseldorf in 35 Berufsjahren einige tausend dieser Verträge entworfen, beurkundet und durchgeführt. Nach meiner Pensionierung überprüfe ich für zahlreiche Käufer aus dem gesamten Bundesgebiet Bauträgerverträge auf Risiken und Gefahren hin, bevor die Käufer den Bauträgervertrag abschließen.
Dieses Insiderwissen und diese Erfahrung können Sie nutzen, wenn Sie die mit jedem Abschluss eines Bauträgervertrages beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger verbundenen Risiken und Gefahren minimieren wollen.
Beratung beim Bauträgervertrag
Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Aspekten des Bauträgervertrags:
Wenn Sie noch ganz am Anfang Ihrer Überlegungen zum Kauf einer Immobilie vom Bauträger stehen, finden Sie unter Information alles, was Sie vor dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger wissen sollten, bevor Sie den Bauträgervertrag abschließen. So können Sie im Lexikon ABC-Immobilienkauf juristische Fachbegriffe zum Immobilienkauf nachschlagen, an Hand einer Scheckliste den Bauträgervertrag einer ersten, eigenen Prüfung unterziehen und unter Immobilien aktuell aktuelle Rechtsprechung zum Bauträgervertrag nachlesen. Wenn Sie sich bereits auf eine bestimmte Immobilie festgelegt haben und den Bauträgervertrag abschließen wollen, biete ich Ihnen unter Prüfung die fachkundige Kontrolle des Bauträgervertrags an, bevor sie den Bauträgervertrag abschließen. Sie entgehen damit der Gefahr, die der Gesetzgeber als "Beratungsisolation mit möglicherweise existenzbedrohenden Folgen" bezeichnet. Haben Sie den Bauträgervertrag aber bereits abgeschlossen und streiten nun mit dem Bauträger über die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, ist vielleicht mein Angebot zur Schlichtung des Streits (Mediation) erwägenswert. Denn so können Sie einen langen, kostspieligen Rechtsstreit mit dem Bauträger vermeiden. Außerdem finden sie in meinem Blog kleine Artikel zu aktuellen Einzelproblemen beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger, die zu kennen hilfreich sein kann, bevor Sie den Bauträgervertrag abschließen.
Qualität der Beratung

- Erfahrung: 35 Jahre Erfahrung als Rheinischer Notar
- Insiderwissen: Einziger online-Prüfungsservice eines Notar a.D.
- Schnelligkeit: Bearbeitungszeit lediglich drei Bankarbeitstage
- Verständlichkeit: Farbliche Darstellung der Prüfungsbewertungen
- Vollständigkeit: Neufassung beanstandeter Vertragsklauseln
- Onlineabwicklung: Abwicklung komplett online
Bewertung von Käufern
🙸 Vor allem die langjährige Erfahrung, die Fähigkeit, Dinge zu erklären sowie die Erreichbarkeit sind unschlagbar ...
🙸 Ich hatte in allen Kontakten immer das Gefühl, es geht hier wirklich um „Hilfe“ und nicht darum „ein Geschäft“ zu machen ...
Kontakt
Haben Sie Fragen oder Kritik ? Nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.
Sie erreichen mich telefonisch unter (0170) 542 28 82 oder per E‑Mail an
Inhalt des Bauträgervertrages
Beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger müssen Sie mit dem Bauträger vor einem Notar einen sog. Bauträgervertrag abschließen. Der Bauträgervertrag ist der notarielle Vertrag zum Kauf einer Immobilie vom Bauträger. Nach der gesetzlichen Definition in § 650u Bürgerliches Gesetzbuch aus dem Jahre 2018 ist der Bauträgervertrag ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Käufer, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Käufer das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. Ein Bauträgervertrag liegt auch dann vor, wenn der Vertrag in einen Vertrag über den Erwerb des Grundbesitzes einerseits und einen Werkvertrag über die Errichtung der Baugewerke andererseits aufgespalten wird, die beiden Verträge aber als rechtliche Einheit miteinander verbunden sind. Das gilt selbst dann, wenn es sich bei Verkäufer des Grund und Bodens und Bauunternehmer für die Baugewerke um verschiedene Personen handelt.
Risiken beim Bauträgervertrag
Die mit dem Bauträgervertrag stets verbundenen Risiken und Gefahren ergeben sich aus der rechtlichen Konstruktion des Bauträgervertrags selbst, sind also vertragstypisch. Denn beim Bauträgervertrag bleibt der Bauträger bis zur vollständigen Fertigstellung des Bauwerks Eigentümer des Grund und Bodens und des Bauwerks. Der Käufer muss also den Bauträgervertrag abschließen und den Kaufpreis zahlen ohne die Gewissheit zu haben, dass er auch Eigentümer des Grund und Bodens und des Bauwerks wird.
Diese vertragstypischen Risiken und Gefahren beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger lassen sich jedoch wirksam begrenzen, wenn Sie nur einen solchen Bauträgervertrag abschließen, der allen gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherschutz entspricht und alle Ihre berechtigten Interessen ausreichend berücksichtigt. Es ist deshalb naheliegend, dass Sie den Bauträgervertrag erst dann abschließen sollten, wenn er von einem erfahrenen, auf den Bauträgervertrag spezialisierten Juristen geprüft worden ist. Ich habe in meiner aktiven Zeit als Rheinischer Notar in Köln und Düsseldorf in 35 Berufsjahren einige tausend dieser Verträge entworfen, beurkundet und durchgeführt. Nach meiner Pensionierung überprüfe ich für zahlreiche Käufer aus dem gesamten Bundesgebiet Bauträgerverträge auf Risiken und Gefahren hin, bevor die Käufer den Bauträgervertrag abschließen.
Dieses Insiderwissen und diese Erfahrung können Sie nutzen, wenn Sie die mit jedem Abschluss eines Bauträgervertrages beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger verbundenen Risiken und Gefahren minimieren wollen.
Beratung beim Bauträgervertrag
Qualität der Beratung
- Erfahrung: 35 Jahre Erfahrung als Rheinischer Notar
- Insiderwissen: Einziger online-Prüfungsservice eines Notar a.D.
- Schnelligkeit: Bearbeitungszeit lediglich drei Bankarbeitstage
- Verständlichkeit: Farbliche Darstellung der Prüfungsbewertungen
- Vollständigkeit: Neufassung beanstandeter Vertragsklauseln
- Onlineabwicklung: Abwicklung komplett online
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