Der Bauträgervertrag
Erwerb einer Immobilie vom Bauträger
Inhalt des Bauträgervertrages
Beim Erwerb einer Immobilie vom Bauträger müssen Sie mit dem Bauträger vor einem Notar einen sog. Bauträgervertrag abschließen. Der Bauträgervertrag ist der notarielle Vertrag zum Erwerb einer Immobilie vom Bauträger. Nach der gesetzlichen Definition in § 650u Bürgerliches Gesetzbuch aus dem Jahre 2018 ist der Bauträgervertrag ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Erwerber, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Erwerber das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. Ein Bauträgervertrag liegt auch dann vor, wenn der Vertrag in einen Vertrag über den Erwerb des Grundbesitzes einerseits und einen Werkvertrag über die Errichtung der Baugewerke andererseits aufgespalten wird, die beiden Verträge aber als rechtliche Einheit miteinander verbunden sind. Das gilt selbst dann, wenn es sich bei Verkäufer des Grund und Bodens und Bauunternehmer für die Baugewerke um verschiedene Personen handelt.
Risiken beim Bauträgervertrag
Die mit dem Bauträgervertrag stets verbundenen Risiken und Gefahren ergeben sich aus der rechtlichen Konstruktion des Bauträgervertrags selbst, sind also vertragstypisch. Denn beim Bauträgervertrag bleibt der Bauträger bis zur vollständigen Fertigstellung des Bauwerks Eigentümer des Grund und Bodens und des Bauwerks. Der Erwerber muss also den Bauträgervertrag abschließen und den Erwerbspreis zahlen ohne die Gewissheit zu haben, dass er auch Eigentümer des Grund und Bodens und des Bauwerks wird.
Diese vertragstypischen Risiken und Gefahren beim Erwerb einer Immobilie vom Bauträger lassen sich jedoch wirksam begrenzen, wenn Sie nur einen solchen Bauträgervertrag abschließen, der allen gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherschutz entspricht und alle Ihre berechtigten Interessen ausreichend berücksichtigt. Es ist deshalb naheliegend, dass Sie den Bauträgervertrag erst dann abschließen sollten, wenn er von einem erfahrenen, auf den Bauträgervertrag spezialisierten Juristen geprüft worden ist. Ich habe in meiner aktiven Zeit als Rheinischer Notar in Köln und Düsseldorf in 35 Berufsjahren einige tausend dieser Verträge entworfen, beurkundet und durchgeführt. Nach meiner Pensionierung überprüfe ich für zahlreiche Erwerber aus dem gesamten Bundesgebiet Bauträgerverträge auf Risiken und Gefahren hin, bevor die Erwerber den Bauträgervertrag abschließen.
Meine Erfahrung und mein Insiderwissen können Sie nutzen, wenn Sie die mit jedem Abschluss eines Bauträgervertrages beim Erwerb einer Immobilie vom Bauträger verbundenen Risiken und Gefahren minimieren wollen.
Beratung zum Bauträgervertrag
Qualität der Beratung
- Erfahrung: 35 Jahre Erfahrung als Rheinischer Notar
- Insiderwissen: Einziger online-Prüfungsservice eines Notar a.D.
- Schnelligkeit: Bearbeitungszeit lediglich drei Bankarbeitstage
- Verständlichkeit: Farbliche Darstellung der Prüfungsbewertungen
- Vollständigkeit: Neufassung beanstandeter Vertragsklauseln
- Onlineabwicklung: Abwicklung komplett online
Bewertung von Erwerbern
Kontakt
Haben Sie Fragen oder Kritik ? Nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.
Sie erreichen mich telefonisch unter (0170) 542 28 82 oder per E‑Mail an