Infor­ma­tio­nen zum Bauträgervertrag

Infor­ma­tio­nen zum Bauträgervertrag

Was Sie zum Bau­trä­ger­ver­trag beim Kauf einer Immo­bi­lie vom Bau­trä­ger wis­sen müssen


Rechts­be­grif­fe zum Bauträgervertrag

Wenn Sie noch ganz am Anfang Ihrer Über­le­gun­gen zum Kauf einer Immo­bi­lie vom Bau­trä­ger ste­hen, den Bau­trä­ger­ver­trag also noch nicht im Ent­wurf erhal­ten haben, lesen Sie bit­te zur ein­füh­ren­den Infor­ma­ti­on mein ABC-Immo­bi­li­en­kauf (Lexi­kon und Glos­sar juris­ti­scher Fach­be­grif­fe). Damit erhal­ten Sie einen guten Über­blick über die wesent­li­chen Bestand­tei­le eines Bau­trä­ger­ver­tra­ges und ers­te Infor­ma­tio­nen zum Bau­trä­ger­ver­trag und den mit sei­nen Rechts­be­grif­fen jeweils ver­bun­de­nen, typi­schen Probleme.


Check­lis­te zum Bauträgervertrag

Wenn Sie sich bereits zum Kauf einer Immo­bi­lie vom Bau­trä­ger ent­schlos­sen haben und Ihnen viel­leicht sogar bereits einen Ent­wurf des Bau­trä­ger­ver­tra­ges vor­liegt, erhal­ten Sie mit der Check­lis­te ein Merk­blatt mit 8 unver­zicht­ba­ren Fra­gen an den Bau­trä­ger und des­sen Notar. Damit haben Sie wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zum Bau­trä­ger­ver­trag, um den Ver­trag vor jeder ver­bind­li­chen Fest­le­gung selbst einer ers­ten, kri­ti­schen Prü­fung zu unterziehen.


Recht­spre­chung zum Bauträgervertrag

Alle an juris­ti­schen Details Inter­es­sier­te fin­den in Immo­bi­li­en aktu­ell die neu­es­ten Gerichts­ent­schei­dun­gen zum Immo­bi­li­en­kauf und Bau­trä­ger­ver­trag in einer Kurz- und einer Lang­fas­sung. Sie erhal­ten so detail­ier­te juris­ti­sche Infor­ma­tio­nen zum Bau­trä­ger­ver­trag und kön­nen sich an Hand der aktu­el­len Recht­spre­chung ein eige­nes Bild von den, vor allem im Recht der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ange­sie­del­ten Pro­ble­men beim Abschluss eines Bau­trä­ger­ver­tra­ges und Kauf vom Bau­trä­ger machen.

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