Prüfung des Bauträgervertrages
Notwendigkeit der Prüfung
Beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger ist es immer notwendig, durch einen neutralen Dritten den Bauträgervertrag prüfen zu lassen. Denn der Bauträgervertrag wird vom Bauträger entworfen und vorformuliert. Er soll die Interessen des Bauträgers, nicht die Interessen des Käufers schützen. 97 Prozent aller Bauträgerverträge enthalten deshalb Vertragsklauseln, die mit den Interessen der Käufer und den für Käufer geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherschutz unvereinbar sind. Die Beurkundung des Bauträgervertrages durch einen Notar ändert nichts an der Notwendigkeit, den Bauträgervertrag prüfen zu lassen. Denn Bauträgernotare handeln, das sprechen auch Notare offen aus, eher im Interesse der Bauträger als im Interesse der Käufer. Es ist deshalb ein Muss, durch einen neutralen, fachkundigen Dritten jeden Bauträgervertrag prüfen zu lassen.
Die Prüfung des Bauträgervertrages ist aber nicht nur notwendig, sondern angesichts der aktuellen Marktsituation bei Wohnimmobilien auch die einzige Möglichkeit, sich vor erheblichen Schäden bis hin zum Totalverlust der gesamten Investition zu schützen. Denn die aktuelle Schieflage des Immobilienmarktes mit dem großen Nachfrageüberhang bei Wohnimmobilien in den städtischen Ballungsgebieten hat leider dazu geführt, dass sich zahlreiche unseriöse Bauträger und deren willfährige Notare am Markt befinden. Und die Erfahrung lehrt, dass solche Schwarzen Schafe, die schon bei der Gestaltung des Bauträgervertrages massiv gegen den Käufer schützende rechtliche Bestimmungen verstoßen, auch bei der Vertragsdurchführung und während der fünfjährigen Frist zur Mängelbeseitigung Verbraucherschutzbestimmungen nicht beachten.
Vorteile der Prüfung
Die Prüfung des Bauträgervertrages durch einen neutralen Dritten muss und kann deshalb
4 wichtige Aufgaben erfüllen:
Die Gefahr eines Totalverlustes der Investition wird wirksam begrenzt.
Bei der Prüfung der Klauseln im Bauträgervertrag wird in aller Regel deutlich, ob es sich bei dem jeweiligen Bauträger um einen der wirklich Schwarzen Schafe handelt oder nicht. So kann die Bindung an einen extrem gefährlichen Bauträger von vorneherein ausgeschlossen werden.
Das Risiko von Vertragsklauseln, die mit Rechten des Käufers unvereinbar sind, wird wesentlich verringert.
Das jeweilige Ausmaß der mit beanstandeten Vertragsklauseln verbundenen rechtlichen Risiken wird erkennbar, wenn fachkundige Dritte den Bauträgervertrag prüfen. Der Käufer kann dann selbst entscheiden, welche Änderungen in seinem Bauträgervertrag für ihn unverzichtbar sind und mit welchen Vertragsklauseln und Risiken er notfalls leben kann.
Die Rechtsposition des Käufers bei einer späteren streitigen Auseinandersetzung mit dem Bauträger wird entscheidend verbessert.
Das gilt insbesondere für die Beweisposition bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Denn wenn Käufer den Bauträgervertrag prüfen lassen und das Prüfungsergebnis dem Bauträger und dessen Notar vorlegen, können sie aufgrund der Prüfung später ohne weiteres nachweisen, welche Vertragsklauseln des Bauträgervertrages sie schon vor Abschluss des Vertrages beanstandet haben.
Der Käufer kann aufgrund der Prüfung des Bauträgervertrages bei konsequentem Vorgehen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch gegen den Notar erwerben.
Der Notar ist grundsätzlich haftungsprivilegiert; er haftet für einen Schaden des Käufers infolge von Fehlern im Bauträgervertrag nur dann, wenn der Bauträger selbst zahlungsunfähig wird. Weigert sich aber der Notar, eine bei der Vertragsprüfung beanstandete, offensichtlich rechtswidrige Klausel im Bauträgervertrag zu ändern, verliert er sein Haftungsprivileg und haftet dem Käufer dann selbst und unmittelbar auf Schadensersatz. Das kann bei wirtschaftlichen Problemen des Bauträgers von entscheidender Bedeutung sein.
Mein Prüfungsangebot
Ich prüfe Ihren Bauträgervertrag und kennzeichne die von mir beanstandeten Vertragsklauseln in verschiedenen Farben. Ich nenne das
Ampelprüfung:
rechtswidrig
bedenklich
unschön
Rot markiere ich Vertragsklauseln, die rechtswidrig sind, also gegen zwingendes, geltendes Recht verstoßen. Gelb kennzeichne ich Vertragspassagen, die rechtlich zweifelhaft oder mit Ihren wohlverstandenen Interessen unvereinbar sind. Grün markiere ich Passagen, die nicht eindeutig oder missverständlich formuliert sind. Sie können so auf den ersten Blick und ohne juristische Fachkenntnisse bereits an Hand der farblichen Kennzeichnung erkennen, ob und welche Vertragsklauseln fehlerhaft und wie diese Fehler zu gewichten sind.
Diese Prüfung biete ich nach Ihrer Wahl in zwei Prüfungsstufen an:
Kosten der Prüfung
Die von mir angebotene Prüfung ist, abweichend von vielen anderen, im Internet beworbenen Angeboten, einen Bauträgervertrag prüfen zu lassen, sehr umfangreich und damit zeitaufwendig. Die Gebühr für die 1. Prüfungsstufe beträgt € 350 zzgl. Mehrwertsteuer. Die Gebühr für die 2. Prüfungsstufe ist abhängig von der Höhe des Kaufpreises für die Immobilie. Sie beträgt 0,20% des Kaufpreises aus dem Bauträgervertrag, mindestens aber € 600 und höchstens € 900, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Die Gebühr für eine Prüfung in der 1. Prüfungsstufe rechne ich bei einer späteren Erweiterung des Prüfungauftrags auf die 2. Prüfungsstufe auf die dann fällige Gebühr an.
Sie zahlen ohne Kostenrisiko: Sollte Ihr Bauträgervertrag keine oder nur geringfügige Mängel aufweisen, erstatte ich Ihnen die gezahlte Prüfungsgebühr.
Ablauf der Prüfung
Wählen Sie die Prüfungsstufe
Entscheiden Sie sich bitte für die Prüfung nach meiner Prüfungsstufe 1 oder 2.
Bezahlen Sie die Prüfungsgebühr
Zahlen Sie bitte die Gebühr auf mein Geschäftskonto, per PayPal oder mit Sofortüberweisung.
Übermitteln Sie mir Ihren Bauträgervertrag
Übermitteln Sie mir bitte den Entwurf des Bauträgervertrages als Text-Datei oder als PDF-Datei.
Sie erhalten den geprüften Bauträgervertrag
Ich übersende Ihnen den geprüften Bauträgervertrag mit meinen, in den Text des Bauträgervertrages eingefügten Anmerkungen und einer gesonderten Gesamtbewertung innerhalb von maximal drei Bankarbeitstagen.
Corona-Update:
Seit Beginn der Corona-Epidemie ist die Nachfrage nach Vertragsprüfungen zwar deutlich gestiegen; bisher konnten aber noch alle Prüfungsaufträge innerhalb der 3‑Tage-Frist bearbeitet werden.
Bitte sehen Sie sich hierzu einmal ein Beispiel an.
Wenn Sie noch Fragen zum Prüfungsablauf haben, rufen Sie bitte an:
Telefon 0170 542 28 82
Prüfungsauftrag
Sie können mir den Prüfungsauftrag ganz normal per E‑Mail erteilen. In der E‑Mail akzeptieren Sie bitte meine Auftragsbedingungen und fügen den Bauträgervertrag als Anlage bei. Die Gebühr überweisen Sie bitte auf mein Geschäftskonto. Wenn Sie E‑Mail senden wählen, öffnet sich ein E‑Mail-Formular mit meinen Kontodaten und meiner E‑Mail-Adresse für die Übersendung des Bauträgervertrages.
Sie können aber auch das folgende, automatisierte Verfahren wählen. Dazu akzeptieren Sie bitte zunächst die Auftragsbedingungen und wählen die Prüfungsstufe. Wenn Sie dann Fortsetzen wählen wird die Gebühr automatisch berechnet und es öffnen sich Formulare für die Überweisung der Gebühr, die Übersendung des Bauträgervertrages und die Auftragserteilung.