Pres­se

DER  SPIEGEL

Teu­rer Traum Nr. 6/2018

"Das Ange­bot an Objek­ten ist vor allem in Metro­po­len so rar, dass die Ver­käu­fer die Bedin­gun­gen gera­de­zu dik­tie­ren kön­nen. Dem­entspre­chend mise­ra­bel fal­len die Ver­trä­ge für den Käu­fer oft aus" ... DER SPIEGEL zitiert einen Ver­trau­ens­an­walt des Bau­her­ren-Schutz­bunds: "Die Ver­trä­ge, die vie­le Nota­re für Bau­trä­ger oder Grund­stücks­ver­käu­fer ent­wer­fen, wer­den immer ver­brau­cher­feind­li­cher ... Vie­le Bau­trä­ger und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ver­su­chen ... mög­lichst sämt­li­che Schutz­me­cha­nis­men, die der Gesetz­ge­ber vor­schreibt, ver­trag­lich aus­zu­he­beln ..." Dazu DER SPIEGEL: "Natür­lich kann man sol­che ein­deu­tig rechts­wid­ri­gen Klau­seln im Streit­fall anfech­ten. Aller­dings braucht man dafür das nöti­ge Klein­geld und die Geduld, einen womög­lich lang­jäh­ri­gen juris­ti­schen Klein­krieg durchzuhalten ..."

Die Ent­schei­dung für den Kauf einer Woh­nung oder eines Hau­ses tref­fen die meis­ten Men­schen nur ein­mal im Leben. Des­halb soll­ten sie sich nicht … unter Druck set­zen las­sen. Und wer 500.000 Euro für eine Woh­nung inves­tiert, soll­te es sich außer­dem noch leis­ten, sämt­li­che Ver­trä­ge für eini­ge hun­dert Euro vor der Unter­schrift von einem Exper­ten durch­se­hen zu las­sen. Auch wenn des­sen Ein­wän­de in der aktu­el­len Markt­la­ge am Ende oft dazu füh­ren könn­ten, dass ein Kauf abge­bla­sen wer­den muss."