Ich war 35 Jahre als Rheinischer Notar in Düsseldorf und Köln auf dem Spezialgebiet „Bauträgervertragsrecht“ tätig. Im Laufe der Jahre habe ich einige tausend Bauträgerverträge der verschiedensten Bauträgerunternehmen geprüft, beurkundet und deren Vollzug begleitet.
In dieser langjährigen Praxis habe ich festgestellt, dass die meisten Käufer beim Kauf vom Bauträger total überfordert sind. Das gilt regelmäßig auch für deren anwaltliche Berater. Denn das Bauträgerrecht ist eine Spezialmaterie mit Schwerpunkt im Verbraucherschutzrecht, die selbst den meisten Juristen nicht hinreichend vertraut ist. Die Käufer und deren Berater, ja selbst mit der Materie nicht ständig beschäftigte Notare, vermögen deshalb kaum zu beurteilen, ob ein Bauträgervertrag allen gesetzlichen, den Käufer schützenden Bestimmungen entspricht. Selbst formal korrekte Bauträgerverträge können in der Praxis erhebliche Probleme verursachen, die für den Laien und den juristisch auf Bauträgerrecht nicht spezialisierten Rechtsanwalt kaum erkennbar sind.
Aus diesem Beratungsnotstand im Verbraucherschutz ist mein aktuelles, pauschales Beratungsangebot entstanden.