Haus­no­tar

Notar Prof. Dr. jur. Dr. phil. Her­bert Grziwotz

Autor zahl­rei­cher Fach­pu­bli­ka­tio­nen zum Bauträgerrecht

"Nota­re sind vor allem dazu da, den Ver­brau­cher zu schüt­zen. Aller­dings ist die Erfül­lung die­ser Amts­pflicht nicht gut fürs Geschäft. Die­ses brin­gen näm­lich die Bau­trä­ger und ihre Mak­ler, nicht die Ver­brau­cher, die ein­mal in ihrem Leben eine Eigen­tums­woh­nung kaufen.

Der­je­ni­ge Notar, der all­zu gründ­lich auf die Ein­hal­tung der Über­le­gungs­frist für den Käu­fer ach­tet und die Anfor­de­run­gen der Recht­spre­chung hin­sicht­lich des Käu­fer­schut­zes beim Bau­trä­ger­ver­trag in der Urkun­de umsetzt, hat kei­ne Chan­ce, Haus­no­tar eines Bau­trä­gers zu wer­den. Auch die Bau­trä­ger­bank schickt, selbst wenn sie auch den Erwer­ber finan­ziert, Käu­fer zu weni­ger gründ­li­chen Nota­ren. Pro­fes­sio­nel­le Ver­triebs­or­ga­ni­sa­tio­nen haben ohne­hin Lis­ten von Nota­ren, die pro­blem­los das ihnen Vor­ge­leg­te vor­le­sen. Vor­le­sen allein genügt aber noch nicht. Der Notar muss über kri­ti­sche Punk­te mög­lichst schnell "drü­ber lesen".

Beur­kun­dungs­auf­trä­ge wer­den nicht von Ver­brau­chern, son­dern von Bau­trä­gern, Ban­ken und Immo­bi­li­en­ver­trie­ben ver­ge­ben. Der Beur­kun­dungs­zwang dient, wie der Ver­trieb von Schrott­im­mo­bi­li­en gezeigt hat, nicht als abso­lu­ter Schutz für den Ver­brau­cher; die „Haus­no­ta­re“ wer­den viel­mehr in das ent­spre­chen­de Ver­triebs­sys­tem ein­ge­bun­den. Dem­ge­gen­über wer­den Nota­re, die „all­zu inten­siv“ über das Fer­tig­stel­lungs­ri­si­ko ... beleh­ren, von Bau­trä­gern und vor allem von ihren Finan­zie­rungs­ban­ken gemieden."