Kli­en­ten­mei­nun­gen

 

Petra Schü­te aus Waib­lin­gen-Hohen­acke­rim Novem­ber 2023:

"Ich bin begeis­tert. Inner­halb von 2 Tagen hat Dr. Recker den Ver­trag umfas­send in Stu­fe 1 geprüft und mit vie­len Anmer­kun­gen ver­se­hen, so dass ich jetzt auf den Bau­trä­ger zuge­hen kann. Ich bin mir sicher, dass ich die Stu­fe 2 noch in Anspruch neh­men wer­de. Auch die Aus­füh­run­gen hier auf der Inter­net­sei­te sind mega …Ich sehe es als abso­lu­tes Muß an, eine Prü­fung vor dem Kauf durch­füh­ren zu las­sen und bin total froh, dass ich zufäl­lig auf die Sei­te gekom­men bin und mich zur Prü­fung ent­schlos­sen habe. Das Preis-/Leis­tungs­ver­hält­nis ist Wahn­sinn. Herz­li­chen Dank."


Fam. Schö­nitz aus Leip­zig im Janu­ar 2023:

"Herr Dr. Recker ist ein aus­ge­wie­se­ner Exper­te in Sachen Bau­trä­ger­ver­trags­recht, der sich dem Ver­brau­cher­schutz ver­pflich­tet hat. Den kom­ple­xen Kauf­ver­trags­ent­wurf, den uns die Nota­rin über­sen­det hat­te, hat er in nur 3 Tagen geprüft und sei­ne Anmer­kun­gen sehr aus­führ­lich begrün­det. Dabei hat er jeweils auf die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten und Grund­la­gen ver­wie­sen. Dass er sich auf­grund der Dring­lich­keit sogar am Wochen­en­de mit der Ver­trags­prü­fung beschäf­tigt hat, ver­dient höchs­te Aner­ken­nung. Über die Viel­zahl der von ihm bean­stan­de­ten, rechts­wid­ri­gen Ver­trags­klau­seln (jeweils rot mar­kiert) waren wir sehr über­rascht. Die Ergeb­nis­se sei­ner Prü­fung hat er in Form einer geson­der­ten Gesamt­be­wer­tung des Ver­tra­ges in einer beglei­ten­den E‑Mail gut ver­ständ­lich zusam­men­ge­fasst, was für uns als juris­ti­sche Lai­en beson­ders hilf­reich war. In Anbe­tracht der umfang­rei­chen Arbeit von Herrn Dr. Recker sind die ver­rech­ne­ten Kos­ten für die Ver­trags­prü­fung (Prü­fungs­stu­fe 1) äußerst fair und mehr als ange­mes­sen. Sein Inter­net­auf­tritt ist pro­fes­sio­nell gestal­tet und sehr infor­ma­tiv. Die Tele­fo­na­te mit ihm waren äußerst ange­nehm. Wir sind Herrn Dr. Recker für sei­ne kom­pe­ten­te Bera­tung zu gro­ßem Dank ver­pflich­tet und kön­nen ihn unein­ge­schränkt jedem Kauf­in­ter­es­sen­ten wei­ter­emp­feh­len und die Prü­fung eines Bau­trä­ger­ver­tra­ges vor Ver­trags­ab­schluss durch einen fach­kun­di­gen und unab­hän­gi­gen Drit­ten anraten.
Und wie ist die Geschich­te aus­ge­gan­gen? Der Bau­trä­ger hat die Anmer­kun­gen zum Ver­trag durch sei­ne Rechts­ab­tei­lung prü­fen las­sen. Die­se konn­te die Rechts­auf­fas­sung von Herrn Dr. Recker nicht tei­len und kei­ne rechts­wid­ri­gen Klau­seln fest­stel­len. Zu Ände­run­gen bzw. Anpas­sun­gen war der Bau­trä­ger lei­der nicht bereit. Wir haben dar­auf­hin um Auf­he­bung unse­rer Reser­vie­rung gebe­ten. Die Reser­vie­rungs­ge­bühr wur­de uns voll­stän­dig zurück­er­stat­tet. Auch meh­re­re ande­re Inter­es­sen­ten sind von ihrer Reser­vie­rung zurück­ge­tre­ten. Das gesam­te Pro­jekt liegt inzwi­schen auf Eis. Der­zeit sind kei­ne ein­fa­chen Zei­ten, weder für Käu­fer noch für Bauträger."

Dani­el K. aus Erkrath im Okto­ber 2022:

"Herr Dr. Recker hat inner­halb von 2 Tagen unse­ren Bau­trä­ger­ver­trag geprüft. Wir haben ihn für Prü­fungs­stu­fe 1 beauf­tragt. Die­se war bereits sehr aus­führ­lich und hat lei­der Män­gel im Ver­trag auf­ge­deckt. Neben der aus­führ­li­chen Beschrei­bung der Män­gel und Ver­weis auf Para­gra­phen in dem Ver­trag selbst hat er zudem in sei­ner Ant­wort­mail einen ers­ten Über­blick über die Män­gel und sei­ne Ein­schät­zung gegeben."

Chia­ra Roland aus Vier­sen im Sep­tem­ber 2022:

"Herr Dr. Recker hat uns inner­halb von 2 Tagen eine sehr aus­führ­li­che, ver­ständ­li­che und pro­fes­sio­nel­le Bewer­tung unse­res Bau­trä­ger­ver­trags zukom­men las­sen. Er hat Män­gel auf­ge­deckt, die uns als Lai­en nicht auf­ge­fal­len wären und hat uns somit vor poten­ti­el­len Risi­ken bewahrt. Wir dan­ken Herrn Dr. Recker für sei­ne Unter­stüt­zung und wer­den künf­tig mit Sicher­heit sei­ne Diens­te erneut in Anspruch neh­men. Ich kann daher jedem nur ans Herz legen, sei­ne Ver­trä­ge bei ihm über­prü­fen zu lassen!"

Mary Ries­te­rer aus Grä­fel­fing im Mai 2022:

"Ich konn­te den mir vor­lie­gen­den Bau­trä­ger­ver­trag nicht wirk­lich ein­schät­zen. Durch die Prü­fung von Herrn Dr. Recker zeig­te sich, daß die Risi­ken und Nach­tei­le fast durch­weg auf der Käu­fer­sei­te lagen. Die­se Infor­ma­tio­nen waren für mich sehr hilf- und lehr­reich. Nach Über­mitt­lung der kri­ti­schen Punk­te an den Bau­trä­ger, wur­de das Ange­bot zur Beur­kun­dung von die­sem, ohne Gespräch und Dis­kus­si­on zurück­ge­zo­gen. Die Beauf­tra­gung von Herrn Dr. Recker hat sich für mich auf jeden Fall aus­be­zahlt. Die Bear­bei­tung erfolg­te inner­halb von 2 Tagen zu einem sehr fai­ren Preis und die Aus­füh­run­gen waren klar, ver­ständ­lich und sehr umfas­send, trotz der kom­ple­xen Mate­rie. Die Durch­füh­rung des Auf­trags, ent­sprach genau der auf sei­ner Home­page beschrie­be­nen trans­pa­ren­ten, kom­pe­ten­ten und schnel­len Art und Wei­se. Ich bin Hr. Dr. Recker sehr dank­bar für sei­ne Hil­fe und kann ihn jedem wei­ter­emp­feh­len, der sei­nen Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen möch­te. Ihnen noch mal vie­len Dank für Ihre schnel­le Bear­bei­tung und die sehr aus­führ­li­chen Stellungnahmen."

Anton Kroh­mer aus Mün­chen im April 2022:

"Herr Dr. Recker hat unse­ren Bau­trä­ger­ver­trag inner­halb von einem Tag über­prüft, und uns mit­samt detail­lier­ten Noti­zen zurück­ge­schickt. Der Preis war sehr fair (und bei dem Kauf­preis mehr als gerecht­fer­tigt). Mit Dr. Reckers Ein­schät­zung wur­den zwei Para­gra­phen vom Notar kor­ri­giert (einer hät­te zur Ungül­tig­keit des Ver­tra­ges füh­ren kön­nen). Da hat sich selbst der Ver­käu­fer bedankt. Unterm Strich konn­ten wir mit mehr Selbst­be­wusst­sein den Ver­trag unter­schrei­ben, weil wir die „Fall­stri­cke“ bes­ser ein­schät­zen konn­ten. Ich wür­de Dr. Recker jeder­zeit wie­der beauftragen."

Sebas­ti­an Gau­der aus Köln im April 2022:

"Wir hat­ten einen Bau­trä­ger­ver­trag vor­lie­gen, der uns auf den ers­ten Blick in Ord­nung vor­kam. Die Prü­fung durch Herrn Dr. Recker ergab jedoch ekla­tan­te Nach­tei­le für uns als Käu­fer. Da sich Notar und Bau­trä­ger auf kei­ne Dis­kus­si­on ein­lie­ßen, wur­de das Ange­bot zurück­ge­zo­gen. Im End­ef­fekt sind wir sehr froh mit die­sen Par­tei­en kein Geschäft abge­schlos­sen zu haben und sind Herrn Recker sehr dank­bar für die detail­lier­te Ana­ly­se, die wir als Lai­en gut nach­voll­zie­hen konnten."

Mathi­as Wolff aus Ber­lin im März 2022:

"Sehr emp­feh­lens­wert. Die Prü­fung unse­res Bau­trä­ger­ver­tra­ges erfolg­te äus­serst schnell und Herr Dr. Recker stand uns freund­li­cher­wei­se für wei­te­re Fra­gen auch tele­fo­nisch zur Ver­fü­gung. Die von ihm auf­ge­zeig­ten Män­gel im vor­ge­leg­ten Ver­trag wur­den von ihm in über­zeu­gen­der Wei­se als so gra­vie­rend ein­ge­schätzt, dass wir von dem Kauf letzt­end­lich Abstand genom­men haben. Wir gehen davon aus, dass Herr Dr. Recker uns vor einem unkal­ku­lier­ba­ren Risi­ko bewahrt hat und bedan­ken uns hier­mit noch ein­mal für die kom­pe­ten­te Beratung."

H. Wie­der aus Neuss im April 2022:

"5 Ster­ne augrund der durch­gän­gig posi­ti­ven Erfah­run­gen bei Prü­fung eines Bau­trä­ger­ver­tra­ges. Als Laie in die­sem Gebiet ist man bei den gan­zen Para­gra­phen ohne pro­fe­sio­nel­le Hil­fe auf­ge­schmis­sen. Sehr schnel­le und kom­pe­ten­te Bear­bei­tung inner­halb von 3 Tagen. Auch das benutz­te Ampel­sys­tem ist her­vor­zu­he­ben. Auch wei­te­re Rück­fra­gen wur­den zügig beantwortet."

Anna Rchy aus Dres­den im Janu­ar 2022:

"Dr. Wil­fried Recker, ich bin Ihnen unbe­schreib­lich dank­bar für Ihren Ein­satz für Verbraucher*innen! Drei Tage vor dem Notar­ter­min zur Ver­trags­un­ter­schrift habe ich Sie kon­tak­tiert und Sie haben mir geant­wor­tet: blitz­schnell (bereits am dar­auf­fol­gen­den Tag ) und pro­fes­sio­nell (mit genau­em benen­nen von gesetz­li­chen Pas­sa­gen und kon­kre­tem Benen­nen der pro­ble­ma­ti­schen Pas­sa­gen im Ver­trag). Zum Glück kann ich jetzt das Unter­schrei­ben eines für mich sehr nach­tei­li­gen Ver­tra­ges ver­mei­den. Ich kann nur von Her­zen sagen: Danke!"

David Tho­mas Grübl aus Ber­lin im Novem­ber 2021:

"Herr Dr. Recker hat inner­halb von 3 Tagen eine sehr umfas­sen­de und fun­dier­te Prü­fung des Bau­trä­ger­kauf­ver­tra­ges durch­ge­führt. Er hat dabei auf zahl­rei­che Män­gel hin­ge­wie­sen und ich konn­te in fast allen Punk­ten eine Ände­rung des Ver­tra­ges zu mei­nen Guns­ten erwir­ken. Ange­sichts der Qua­li­tät der Prü­fung ist der Preis aus mei­ner Sicht über­ra­schend günstig."

Pepe aus Ber­lin im Okto­ber 2021:

"Wir sind der­zeit dabei eine Immo­bi­lie zu erwer­ben. Nach­dem wir den Bau­trä­ger­ver­trag geprüft haben, muss­ten wir fest­stel­len, dass es für uns als Lai­en sehr schwer ist, den Ver­trag zu ver­ste­hen, geschwei­ge denn ggf. nega­ti­ve Kon­se­quen­zen dar­aus für uns abzu­lei­ten. Über die Inter­net-Recher­che bin ich auf Herrn Dr. Recker gesto­ßen, der als ehe­ma­li­ger Notar eine gro­ße Fach­ex­per­ti­se auf die­sem Gebiet besitzt.
Auch wenn es üblich ist, für auf­wen­di­ge Prü­fun­gen in Vor­leis­tung zu gehen, war ich anfangs etwas skep­tisch die Prüf­ge­bühr vor einer kon­kre­ten Annah­me des Prüf­auf­trags zu über­wei­sen. Da Herr Dr. Recker aber einen guten Ein­druck mach­te, folg­te ich den Schrit­ten auf sei­ner Home­page und schick­te den Ver­trag samt der Prüf­ge­bühr. Inner­halb eines Tages erhielt ich eine Email von Herr. Dr. Recker, dass er den Auf­trag annimmt. Kei­ne drei Werk­ta­ge spä­ter erhielt ich auch schon den geprüf­ten Ver­trag zurück. Das Ampel-Sys­tem hat dabei gehol­fen, schnell zu erken­nen, wel­che Pas­sa­gen nega­tiv oder bedenk­lich sind. Alle Anmer­kun­gen waren nach­voll­zieh­bar begrün­det.
Da wir sehr zufrie­den mit der Arbeit von Hr. Dr. Recker waren, haben wir auch die zwei­te Prüf­stu­fe beauf­tragt. Auch hier erhiel­ten wir in weni­ger als drei Werk­ta­gen bereits die Gegen­for­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge samt Bele­ge aus den Geset­zes­tex­ten, der Rechts­spre­chung oder der Fach­li­te­ra­tur zurück.
Beson­ders loben möch­te ich noch ein­mal die unkom­pli­zier­te Abwick­lung, die schnel­le Bear­bei­tung sowie Kom­mu­ni­ka­ti­on.
Wir sind sehr dank­bar für sei­ne Hil­fe und kön­nen Ihn jedem wei­ter­emp­feh­len, der sei­nen Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen möchte."

Mer­ve Sez­gin aus Ber­lin im Okto­ber 2021:

"Dr. Recker hat unse­ren Kauf­ver­trags­ent­wurf schnell und gründ­lich bewer­tet und dank sei­ner Bewer­tung wur­de der gesam­te Ver­trag neu auf­ge­setzt. Wir sind sehr froh die­se Prü­fung in Anspruch genom­men zu haben und kön­nen es aus­nahms­los jedem ans Herz legen das Geld für eine Prü­fung bei Herrn Dr. Recker zu inves­tie­ren, wirk­lich fai­re Sum­me für die Schnel­lig­keit und Gründlichkeit."

Dr. M. Guen aus Düs­sel­dorf im Okto­ber 2021:

"Inner­halb kür­zes­ter Zeit einen so umfang­rei­chen Bau­trä­ger­ver­trag so prä­zi­se zu ana­ly­sie­ren und uns eine so wert­vol­le Emp­feh­lung an die Hand zu geben hat­ten wir nicht erwar­tet. Sämt­li­che Argu­men­te waren klar und ver­ständ­lich dar­ge­legt. Wir sind ihm sehr dank­bar und wür­den Herrn Dr. Recker jeder­zeit weiterempfehlen."

Tung Tran aus Ber­lin im Okto­ber 2021:

"Herr Recker hat unse­ren Bau­trä­ger­ver­trag sehr zügig, in weni­ger als 3 Bank­ar­beits­ta­gen, geprüft. Als Laie war das Ampel­sys­tem mit den ent­spre­chen­den Erläu­te­run­gen sehr hilf­reich, um schnell für uns nega­ti­ve Ver­trgs­be­stand­tei­le zu erken­nen. Wir sind sehr zufrie­den mit sei­ner Arbeit und kön­nen Herrn Recker unein­ge­schränkt weiterempfehlen."

M. S. aus Tübin­gen im Sep­tem­ber 2021:

"Herr Dr. Recker hat den nota­ri­ell über­mit­tel­ten Ent­wurf für einen Bau­trä­ger­ver­trag nach allen Regeln der juris­ti­schen Kunst aus­ein­an­der­ge­nom­men und auf zahl­rei­che, teils gra­vie­ren­de Män­gel hin­ge­wie­sen. Die Män­gel und deren mög­li­che Kon­se­quen­zen wur­den gut ver­ständ­lich erläu­tert, mit rele­van­ten aktu­el­len Urtei­len unter­mau­ert, und es wur­den aus­for­mu­lier­te Gegen­vor­schlä­ge gemacht, die die­se Män­gel behe­ben wür­den. Zu unse­rer Über­ra­schung wur­den prak­tisch alle Gegen­vor­schlä­ge von der Ver­käu­fer­sei­te fast dis­kus­si­ons­los akzep­tiert, was u.a. als Zei­chen gewer­tet wer­den darf, dass der Gegen­ent­wurf so juris­tisch fun­diert und ange­mes­sen war, dass von einem Wider­spruch abge­se­hen wur­de. Als Ergeb­nis von Herrn Dr. Reckers Arbeit haben wir nun einen Bau­trä­ger­ver­trag, der unse­re Posi­ti­on als Käu­fer wesent­lich ver­bes­sert hat, und in Schlüs­sel­pas­sa­gen deut­lich vom ursprüng­li­chen Ent­wurf abweicht. Wir kön­nen die ver­gleichs­wei­se gerin­ge Inves­ti­ti­on in die Bera­tungs­leis­tung von Herrn Dr. Recker abso­lut jedem/r Interessent*in eines Neu­bau­pro­jek­tes mit Bau­trä­ger emp­feh­len. Die Tat­sa­che, dass wir ursprüng­lich einen so man­gel­be­haf­te­ten Vetrags­ent­wurf erhal­ten haben, lässt lei­der dar­auf schlie­ßen, dass man sich als Käu­fer nicht zu sehr auf die Exper­ti­se und das Objek­ti­vi­täts­ge­bot eines Notars ver­las­sen kann. Auf die von Herrn Dr. Recker hin­ge­gen schon."

Micha­el Wal­ter aus Rös­rath im Juli 2021:

"Auch wir haben das ers­te Mal mit einem Bau­trä­ger­ver­trag zu tun und waren daher auf eine Exper­ti­se ange­wie­sen. Wir haben die Bewer­tung von Herrn Dr. Recker sogar etwas frü­her als in den zuge­sag­ten 3 Tagen erhal­ten. Dr. Recker hat in dem Ver­trags­ent­wurf eini­ge gra­vie­ren­de Punk­te gefun­den und die­se nicht nur mar­kiert son­dern auch für den Lai­en ver­ständ­lich und trotz­dem juris­tisch ein­wand­frei kom­men­tiert. Wir sind sehr froh, die Unter­stüt­zung in Anspruch genom­men zu haben. Ich kann dies nur jedem emp­feh­len, der bei einer sol­chen Ent­schei­dung fach­li­chen Input benötigt."

Tina Men­zel aus Win­sen Luhe im Mai 2021:

"Unser Bau­trä­ger­ver­trag wur­de von Herrn Dr. Recker schnell und umfas­send geprüft. Das Ergeb­nis hat unse­re dif­fu­sen Vor­be­hal­te gegen­über dem Bau­trä­ger bestä­tigt. Der Ver­trag hat­te ein­zel­ne gra­vie­ren­de Män­gel. Dar­auf ange­spro­chen hat der Bau­trä­ger die Zusam­men­ar­beit been­det. Damit ist uns wahr­schein­lich viel Ärger erspart geblie­ben. Ich kann eine Ver­trags­prü­fung durch Herrn Dr. Recker nur empfehlen!!!"

B. Sol­bach aus Mün­chen im April 2021:

"Herr Dr. Recker ist ein wah­rer Meis­ter sei­nes Faches! Inner­halb von zwei Tagen hat­te Herr Dr. Recker eine umfas­sen­de und sehr detail­lier­te Bewer­tung eines Bau­trä­ger­ver­tra­ges für mich erstellt. Ein­schließ­lich Hin­wei­sen auf die aktu­el­le Recht­spre­chung und For­mu­lie­rungs­al­ter­na­ti­ven. Die­se Bewer­tung hat mich vor einem sehr gro­ßen Feh­ler bewahrt. Ich kann die Exper­ti­se und den Ser­vice von Herr Dr. Recker nur wärms­ten emp­feh­len. Ein abso­lu­tes Muss bevor man sich auf das Aben­teu­er eines Immo­bi­li­en­kau­fes von einem Bau­trä­ger einlässt!"

Andre­as Tolks­dorf aus Hameln im Janu­ar 2021:

"Sicher­heits­hal­ber" gaben wir bei Dr. Recker die Prü­fung unse­res Kauf­ver­tra­ges in Stu­fe 1 in Auf­trag. Inner­halb von drei Tagen erhiel­ten wir eine sehr detail­lier­te Rück­mel­dung mit Hin­wei­sen, die der­art gra­vie­rend waren, dass wir vom Kauf abge­se­hen haben. Wir als juris­ti­sche Lai­en hät­ten es nicht für mög­lich gehal­ten, dass in einem von einem Notar erstell­ten Kauf­ver­trag sol­che Män­gel vor­han­den sein könn­ten, die alle­samt auch noch zu unse­rem Unguns­ten gewirkt hät­ten. Die Inves­ti­ti­on in den Auf­trag bei Dr. Recker war daher mehr als sinn­voll und hat uns wahr­schein­lich vor einem grö­ße­ren Desas­ter bewahrt. Wir kön­nen unbe­dingt emp­feh­len, die Exper­ti­se von Dr. Recker in Anspruch zu nehmen."

Aljoscha Hyde aus Han­no­ver im Dezem­ber 2020:

"Noch­mals vie­len herz­li­chen Dank für Ihre Prü­fung des uns vor­lie­gen­den Bau­trä­ger­ver­trags. Sie haben uns mit Ihrer fun­dier­ten, ver­ständ­li­chen und beson­ders schnel­len Prü­fung die mög­li­che Trag­wei­te der ein­zel­nen Klau­seln des Kauf­ver­trag­ent­wur­fes näher gebracht – Ohne Sie hät­ten wir die­se nicht erken­nen kön­nen. Ihre pro­fes­sio­nel­le Arbeit wür­de ich jeder­zeit unein­ge­schränkt wei­ter­emp­feh­len! Lei­der ist kei­ne Anpas­sungs- oder Gesprächs­be­reit­schaft des Bau­trä­gers vor­han­den – allei­ne aus die­sem Grund sind wir dop­pelt froh, Ihre tol­le Unter­stüt­zung in Anspruch genom­men zu haben!"

Ben im Novem­ber 2020:

"Dr. Recker konn­te uns in kür­zes­ter Zeit und mit gro­ßer Prä­zi­si­on wei­ter­hel­fen. Dass eine solch detail­lier­te Unter­su­chung der Sach­la­ge in einer der­art kur­zen Zeit durch­führ­bar ist, hät­te ich nicht für mög­lich gehal­ten. Ich wer­de Dr. Recker ger­ne und jeder­zeit wie­der kon­sul­tie­ren. Eine kla­re Empfehlung."

A. P. im Novem­ber 2020:

"Herr Dr. Recker hat uns vor einem Fehl­kauf bewahrt. Ich war sehr über­rascht über die detail­lier­te und zeit­auf­wen­di­ge Beur­tei­lung unse­res Ver­tra­ges. Abso­lut tol­les Preis-Leis­tungs­ver­hält­nis! Vie­len Dank. Kla­re Empfehlung!"

Sabri­na Lie­sen­feld aus Offen­burg im Okto­ber 2020:

"Als Lai­en in recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten war es uns vor dem Abschluss eines Ver­trags mit dem Bau­trä­ger wich­tig die­sen vor­ab von einem neu­tra­len Drit­ten prü­fen zu las­sen – hier­bei sind wir auf das Ange­bot von Herrn Dr. Recker gesto­ßen. Sowohl die Abwick­lung, Bezah­lung, Schnel­lig­keit der Ant­wort und Bear­bei­tung als auch die Pro­fes­sio­na­li­tät der Abwick­lung und Prü­fung waren erst­klas­sig. Beson­ders über­rascht waren wir von der Viel­zahl der bean­stan­de­ten Ver­trags­klau­seln, die zumeist zu unse­rem Nach­teil for­mu­liert waren, auch bei Klau­seln, die auf den ers­ten Blick für uns als Lai­en kom­plett harm­los erschie­nen. Ohne eine Ein­schät­zung eines Pro­fis ist man an die­ser Stel­le als "End­ver­brau­cher" lei­der voll­kom­men auf­ge­schmis­sen. An die­ser Stel­le wür­den wir expli­zit dazu raten, das Prü­fungs­an­ge­bot 2 zu nut­zen, da die­ses neben der eigent­li­chen Bean­stan­dung auch eine kon­struk­ti­ve Alter­na­tiv­for­mu­lie­rung sowie eine Begrün­dung unter Zita­ti­on ein­schlä­gi­ger Quel­len umfasst. Unser Fazit – wir wür­den das Ange­bot von Herrn Dr. Recker jeder­zeit weiterempfehlen."

Kat­rin Engel­hardt aus Mün­chen im Sep­tem­ber 2020:

"Bereits zum zwei­ten Mal haben wir Herrn Dr. Recker zur Prü­fung eines Bau­trä­ger­ver­tra­ges und eines Kauf­ver­tra­ges für eine Bestands­im­mo­bi­lie beauf­tragt. Er hat uns mit schnel­lem und fach­kun­di­gem Feed­back zur Sei­te gestan­den und wir konn­ten mit sei­ner Hil­fe wich­ti­ge Pas­sa­gen im Ver­trags­werk zu unse­rem Vor­teil ändern las­sen. Wäh­rend der gesam­ten Abwick­lungs­pha­se des Kauf­ver­tra­ges stand er und stets freund­lich und kom­pe­tent für alle Rück­fra­gen zur Ver­fü­gung. Wir kön­nen die Prü­fung durch Herrn Dr. Recker sehr empfehlen."

M. Metel­mann aus Bie­ber­tal im Sep­tem­ber 2020:

"Als ich mit der Idee den Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen zu las­sen an mei­ne Frau her­an­ge­tre­ten bin, war sie zuerst skep­tisch, ob es das Geld wert sei. Nach der schnel­len und super aus­führ­li­chen Ant­wort von Herrn Dr. Recker war sie sehr froh dar­über. Ins­be­son­de­re die Ein­schät­zung am Ende war für uns viel wert. Wir haben die­se "Män­gel" (Prü­fungs­stu­fe I) alle an unse­ren Bau­trä­ger wei­ter­ge­lei­tet und die­ser hat den Notar beauf­tragt den Ver­trag zu ändern, so dass wir beru­higt unter­schrei­ben konn­ten da (bis auf eine Aus­nah­me, die aber unter den Gesamt­um­stän­den für uns irrele­vant ist, wur­de alles ange­passt). Ins­be­son­de­re der Umgang unse­res Bau­trä­gers mit den Hin­wei­sen und die Bereit­wil­lig­keit die­se auf­zu­neh­men haben uns dar­in bestärkt auf das (loka­le) Unter­neh­men zu ver­trau­en. Wir kön­nen somit die Leis­tun­gen von Herrn Recker nur jedem emp­feh­len, der plant einen Bau­trä­ger­ver­trag zu unter­schrei­ben. Vie­len Dank für Ihre Hilfe."

Ste­fan Kien­le aus Frank­furt im Juni 2020:

"Unser Bau­trä­ger­ver­trag wur­de schnell und ein­ge­hend über­prüft. Eini­ge der bemän­gel­ten Punk­te konn­ten wir dann in unse­rem Ver­trag ändern las­sen. Jetzt haben wir sicher einen für uns güns­ti­ge­ren Ver­trag! Ich emp­feh­le Herrn Dr. Recker unbe­dingt weiter!!"

Dr. Micha­el Isel­born aus Stutt­gart im Mai 2020:

"Vie­len Dank für die sehr schnel­le, aus­führ­li­che, fun­dier­te und ver­ständ­li­che Rück­mel­dung zum Kauf­ver­trag. Ohne Ihre Hil­fe wäre die Trag­wei­te der ein­zel­nen Klau­seln für uns nicht erkenn­bar gewe­sen ... Wir haben uns dazu aus­führ­lich mit Notar und Ver­käu­fer aus­ge­tauscht. Wie von Ihnen bereits erwar­tet, war die Ände­rungs­be­reit­schaft gering, aller­dings haben wir aus­führ­li­che Begrün­dun­gen erhal­ten. Aus­kunfts­ge­mäß wur­de mit dem Stan­dard­ver­trag eines ande­ren Notars gear­bei­tet, "der so immer ver­wen­det wird". Ihr Ange­bot ist in jedem Fall top, ich wer­de Sie in ver­gleich­ba­ren Fäl­len sicher weiterempfehlen."

Kay Chris­ti­an­sen aus Flens­burg im April 2020:

"Herr Dr. Recker hat in ein­drucks­vol­ler Wei­se den Bau­trä­ger­ver­trag ana­ly­siert. Dies geschah in einer sehr kur­zen Bear­bei­tungs­zeit. Wir waren, ja man kann sagen scho­ckiert, in wel­cher ein­sei­ti­gen Wei­se die Para­gra­phen im Ver­trag zu unse­rem Nach­teil for­mu­liert wur­den. Wir dan­ken Herrn Recker sehr uns vor einem mög­li­chen Total­ver­lust bewahrt zu haben. Wir kön­nen sei­ne Dienst­leis­tung unein­ge­schränkt wei­ter empfehlen."

B.S. und B.G. aus Bran­den­burg im März 2020:

"Wir haben Herrn Dr. Recker gebe­ten, unse­ren Bau­trä­ger­ver­trags­ent­wurf für eine Eigen­tums­woh­nung zu prü­fen (Prüf­stu­fe 1), da wir bereits eini­ge Zwei­fel hat­ten. Aus­schlag­ge­bend für unse­re Wahl waren sei­ne jahr­zehn­te­lan­ge Erfah­rung als Notar in dem spe­zi­el­len Kom­pe­tenz­be­reich Bau­trä­ger­ver­trä­ge und sein Enga­ge­ment für bes­se­ren Ver­brau­cher­schutz. Herr Dr. Recker hat den Ent­wurf sehr aus­führ­lich begut­ach­tet und die kri­ti­schen Punk­te her­aus­ge­ar­bei­tet. Es waren noch deut­lich mehr, als wir erwar­tet hat­ten. Selbst For­mu­lie­run­gen, die wir als völ­lig unkri­tisch ein­ge­schätzt hat­ten, beka­men eine "rote Ampel".
Die Kom­men­tie­rung war für juris­ti­sche Lai­en sehr gut ver­ständ­lich und nach­voll­zieh­bar. Eben­so prä­zi­se war das Fazit, das Herr Dr. Recker gezo­gen und wel­ches unser "Bauch­ge­fühl" mit Fak­ten unter­legt hat. Das hat uns die Ent­schei­dung, von dem Ange­bot Abstand zu neh­men, sehr erleich­tert. Wir kön­nen aus die­ser Erfah­rung her­aus nur jedem Kauf­in­ter­es­sen­ten raten, die Ver­trags­ent­wür­fe durch Herrn Dr. Recker prü­fen zu lassen."

Jörg Bal­c­zun aus Rück­ers­dorf im Febru­ar 2020:

"Sehr zügi­ge und gründ­li­che Durch­sicht des Bau­trä­ger­ver­tra­ges, wert­vol­le Anre­gun­gen für die Dis­kus­si­on mit Bau­trä­ger und beur­kun­den­dem Notar; im Kon­text mit der nicht Bestand­teil der Durch­sicht gewe­se­nen, aus­ge­stell­ten Tei­lungs­ur­kun­de und deren Nach­trag lie­ßen sich etli­che Beden­ken im Nach­gang dann doch aus dem Weg räu­men – als Unter­stüt­zung hier­für jedoch wie gesagt durch­aus sinn­voll; dafür bes­ten Dank."

Danie­le Horn aus Bonn im Janu­ar 2020:

"Wir woll­ten unse­ren Alters­ru­he­sitz, eine bar­rie­re­freie Pent­house­woh­nung in Bonn, kau­fen. Den Bau­trä­ger­ver­trag haben wir von Dr. Recker prü­fen las­sen. Das Ergeb­nis der Prüf­stu­fe 1 war nie­der­schmet­ternd. Beson­ders scho­ckie­rend war die Viel­zahl rechts­wid­ri­ger und recht­lich frag­wür­di­ger Pas­sa­gen, sämt­lich zum Nach­teil des Erwer­bers. Wir hat­ten das bei einem gro­ßen Unter­neh­men aus Köln mit Pro­jek­ten in vie­len deut­schen Groß­städ­ten nicht erwar­tet. Ins­be­son­de­re glaub­ten wir, dass Nota­re eine neu­tra­le Posi­ti­on zu ver­tre­ten haben. Wir haben dar­auf­hin die Prüf­stu­fe 2 beauf­tragt und für uns eine Stra­te­gie fest­ge­legt, wel­che Ände­run­gen (ins­be­son­de­re die zum Besitz­über­gang) unab­ding­bar sind, um den Ver­trag schlie­ßen zu kön­nen.
Dr. Recker hat­te bewer­tet, dass der man­geln­de Wil­le zu Ver­trags­än­de­run­gen gegen die Serio­si­tät des Bau­trä­gers und feh­len­de Neu­tra­li­tät des Notars spre­chen wür­de. Tat­säch­lich war der Bau­trä­ger zu kei­ner Ände­rung bereit und der Notar trat nur durch Über­sen­dung des Ver­trags­ent­wurfs in Erschei­nung. Wir haben daher, gar nicht so schwe­ren Her­zens, auf den Abschluss des Ver­tra­ges ver­zich­tet.
Es erschien uns – auch nach den Erfah­run­gen beim Bau eines Hau­ses – bes­ser, recht­zei­tig aus einem ungüns­ti­gen Invest­ment aus­zu­stei­gen als mög­li­cher­wei­se unkal­ku­lier­ba­re Risi­ken ein­zu­ge­hen und im schlimms­ten Fall in die Pri­vat­in­sol­venz zu rut­schen.
Einen Bau­trä­ger­ver­trag ohne Prü­fung zu unter­schrei­ben kann gut gehen, birgt aber ein erheb­li­ches wirt­schaft­li­ches und viel­leicht sogar exis­ten­zi­el­les Risi­ko. Die Prü­fung von Dr. Recker ist preis­lich fair und trans­pa­rent. Hat man einen guten Ver­trag, ist die Auf­wands­ent­schä­di­gung von 100 € plus MwSt. gera­de­zu lächer­lich gering. Und ist der Ver­trag, wie in unse­rem Fal­le schlecht, dann sind 350 € plus MwSt. bzw. 900 € plus MwSt. erst recht gut investiert."

Alex­an­der Pleil aus Köln im Novem­ber 2019:

"Hr. Dr. Recker hat uns beim Kauf unse­rer ers­ten gemein­sa­men Woh­nung in Köln sehr gehol­fen. Sei­ne Anmer­kun­gen zum Bau­trä­ger­ver­trag waren sehr hilf­reich, klar struk­tu­riert, auf­schluss­reich und führ­ten dazu, dass die­se auch in den meis­ten Fäl­len über­ar­bei­tet wer­den konn­ten. Gleich­zei­tig ver­stand es Hr. Dr. Recker unse­re Posi­ti­on gegen­über dem Bau­trä­ger rea­lis­tisch ein­zu­schät­zen, was uns auch dabei unter­stützt hat, dem Bau­trä­gen ent­spre­chend geg­über­zu­tre­ten. Wir haben nun eine Woh­nung, in die wir hof­fent­lich bald ein­zie­hen dür­fen und Hr. Dr. Recker hat uns dabei sehr unter­stützt. Vie­len Dank."

Patri­cia Schnett­ler aus Köln im Novem­ber 2019:

"Wir beauf­trag­ten Herrn Recker mit der Prü­fung unse­res Bau­trä­ger­ver­tra­ges im Rah­men des Kaufs 2er Eigen­tums­woh­nun­gen. Durch Prü­fungs­stu­fe 1 stell­ten sich ver­trag­li­che Unstim­mig­kei­ten her­aus, von wel­chen Eini­ge dann – mit Hil­fe der Prü­fung – im Gespräch mit dem Notar des Bau­trä­gers ziel­füh­rend geklärt wer­den konn­ten. Für die rest­li­chen Punk­te beauf­trag­ten wir Herrn Recker dann mit Prü­fungs­stu­fe 2. Im Nach­hin­ein müs­sen wir sagen, dass wir die­se Prü­fungs­stu­fe sofort hät­ten wäh­len sol­len, da sie mit Urtei­len der Rechts­spre­chung belegt war­um bestimm­te Ele­men­te des Ver­tra­ges so nicht ste­hen blei­ben kön­nen PLUS einen For­mu­lie­rungs­vor­schlag von Herrn Recker beinhal­tet, anhand des­sen man dann sehr effek­tiv mit dem Notar ver­han­deln und argu­men­tie­ren kann. Natür­lich ist die­se Prü­fungs­stu­fe auf den ers­ten Blick teu­er, jedoch geht die Leis­tung, die Herr Recker hier bie­tet weit über den Zahl­wert hin­aus. Fakt ist, dass der auf­set­zen­de Notar 1,5% des Kauf­prei­ses für die Erstel­lung des Ver­tra­ges erhält und Herr Recker für Prü­fungs­stu­fe 2 (wel­che in ihrem Umfang das ursprüng­li­che Doku­ment um ca. 40 Sei­ten ver­län­ger­te und fach­lich abso­lut top war) für sei­ne 2te Prü­fungs­stu­fe 0.2% bzw. maxi­mal 900 Euro erhält. Das Preis-Leis­tungs­ver­hält­nis ist hier also schlicht und ein­fach: top. Herr Recker macht im End­ef­fekt einen Groß­teil der Arbeit des Notars, wobei er nur einen Bruch­teil der Bezah­lung dafür erhält. Her­vor­he­ben möch­ten wir auch Herrn Reckers Ein­satz für uns als Kli­en­ten im fach­li­chen Gespräch mit dem Notar, wofür wir von Her­zen sehr dank­bar sind."

Petra Has­lin­ger-Heb­da aus Mün­chen im Okto­ber 2019:

"Schon mehr­mals haben wir den kom­pe­ten­ten Rat von Dr. Recker in Anspruch genom­men. Wir haben dies­mal die Prü­fung eines Bau­trä­ger Ver­tra­ges von Dr. Recker durch­füh­ren las­sen. Die Home­page ist sehr gut auf­ge­baut und man kann schnell ent­schei­den, wel­che Prü­fungs­va­ri­an­te man in Anspruch neh­men möch­te. Bezah­lung und hoch­la­den der Doku­men­te geht eben­falls sehr schnell und ein­fach. Die Aus­wer­tung kommt in kür­zes­ter Zeit, eine ers­te Rück­mel­dung ist bei uns bereits am nächs­ten Tag gekom­men. Mit der Aus­wer­tung kommt man auch als juris­ti­scher Laie gut zurecht. Jede Text­pas­sa­ge aus dem Ver­trag, wel­che kri­tisch war wur­de uns genau erläu­tert und aktu­el­le Urtei­le hin­ter­legt, so kann man gut in die Dis­kus­si­on mit sei­nen Ver­trags­part­nern gehen. Ich wür­de nie­mals eine Immo­bi­lie kau­fen ohne die Ver­trä­ge von einem Pro­fi wie Dr. Recker prü­fen zu las­sen und kann nur jedem poten­zi­el­len Käu­fer wün­schen, dass er den Weg zu der Home­page von Dr. Recker findet."

Jan Stol­per aus Mün­chen im Sep­tem­ber 2019:

"Herr Dr. Recker hat uns schon zum drit­ten Mal bei einem Immo­bi­li­en­pro­jekt unter­stützt. Wir waren erstaunt, wie nach­läs­sig bzw. ein­sei­tig man­che Ver­trä­ge auf­ge­setzt waren. Hr. Reckers Hin­wei­se sind sehr hilf­reich und lösungs­ori­en­tiert. Wir wür­den kei­ne Immo­bi­lie kau­fen, ohne den Ver­trag vor­ab von Hr. Recker prü­fen zu lassen."

Alex­an­der Rasl aus Oed­heim im Sep­tem­ber 2019:

"Zu einem fai­ren Preis (im Ver­gleich zu ande­ren ähn­li­chen Diens­ten) haben wir eine gut ver­ständ­li­che Bewer­tung unse­res Bau­trä­ger­ver­tra­ges von Hr. Dr. Recker bekom­men, wel­che uns als Dis­kus­si­ons­grund­la­ge mit unse­rem Bau­trä­ger und Notar gedient hat. Wir konn­ten damit eini­ge wich­ti­ge Din­ge im Ver­trag ver­bes­sern und kla­rer defi­nie­ren, was eini­ge Risi­ken für uns redu­ziert hat."

Sven Stuck­mann aus Bochum im Febru­ar 2019:

"Wir haben Herrn Dr. Recker beauf­tragt eine Prü­fung der recht­li­chen Wirk­sam­keit einer Reser­vie­rungs­ver­ein­ba­rung mit einem Bau­trä­ger vor­zu­neh­men. Die Prü­fung erfolg­te schnell, aus­führ­lich, fun­diert und zu einem sehr fai­ren Preis."

Mar­kus Neu­bau­er aus Augs­burg im Janu­ar 2019:

"Die umfas­sen­den Infor­ma­tio­nen und Emp­feh­lun­gen von Herrn Dr. Recker waren für mich sehr hilf­reich. Auch wenn die letzt­end­li­che Ent­schei­dung für oder gegen einen Bau­trä­ger­ver­trag bei jedem sel­ber liegt, ist sei­ne fach­li­che Ein­schät­zung unent­behr­lich.
Ich kann sei­ne Arbeit unein­ge­schränkt weiterempfehlen."

Manu­el So aus Nürn­berg im Novem­ber 2018:

"Herr Dr. Recker hat uns bei unse­rem Bau­trä­ger­ver­trag sehr gut und viel schnel­ler als Ver­spro­chen wei­ter­ge­hol­fen. Allei­ne zu Wis­sen einen soli­den Ver­trag zu haben ist unbe­zahl­bar. Defi­ni­tiv eine Emp­feh­lung wert!"

T. W. aus Köln im Novem­ber 2018:

"Vie­len Dank für Ihre Prü­fung und die aus­führ­li­che schrift­li­che Bera­tung! Ihre Aus­füh­run­gen gin­gen weit über das hin­aus, was wir übli­cher­wei­se im Netz als Bera­tungs­leis­tung ver­kauft wird. Wir konn­ten eini­ge Ihrer Anmer­kun­gen dazu nut­zen, mit selbst­be­wuss­ter Ver­hand­lungs­po­si­ti­on beim Bau­trä­ger Ände­run­gen am Notar­ver­trag vor­neh­men zu las­sen. Das hat uns sehr gefreut und in Anbe­tracht der unaus­ge­gli­chen Markt­la­ge auch posi­tiv überrascht."

Jani­ne Jochum aus Meit­in­gen im Sep­tem­ber 2018:

"Äußerst wert­vol­le Hil­fe zum fai­ren Preis – sehr zu emp­feh­len!
Mei­ne neue Gewer­be-Immo­bi­lie wird sehr viel Geld kos­ten. Dem­entspre­chend muss ich dem Notar meh­re­re Tau­send Euro für die Beur­kun­dung des Bau­trä­ger-Ver­trags bezah­len. Der Ent­wurf des Kauf­ver­trags wies aller­dings gra­vie­ren­de Män­gel auf. Für 350 Euro net­to, also einen Bruch­teil der Notar-Ver­gü­tung, hat Herr Dr. Recker den Ver­trags­ent­wurf mit größ­ter Sorg­falt geprüft und mir fun­dier­te Infor­ma­tio­nen zur aktu­el­len Rechts­la­ge zur Ver­fü­gung gestellt. Den von Herrn Dr. Recker bear­bei­te­ten Ver­trags­ent­wurf habe ich sofort mit Bit­te um Ände­rung an das Nota­ri­at zurück gesandt. Ich wür­de auch jedem ande­ren Ver­brau­cher oder Frei­be­ruf­ler, der einen Bau­trä­ger-Ver­trag abschlie­ßen möch­te, drin­gend die vor­he­ri­ge Prü­fung durch Herrn Dr. Recker empfehlen."

P. S. aus Mün­chen im August 2018:

"Haben Sie vie­len herz­li­chen Dank für Ihre aus­führ­li­che, kom­pe­ten­te Kom­men­tie­rung des Bau­trä­ger­ver­tra­ges der Fir­ma ... GmbH in Mün­chen. Ihre Kom­men­tie­rung hat mei­nen Ein­druck bestä­tigt, dass ich mit dem Ver­trags­ab­schluss nicht uner­heb­li­chen recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen Risi­ken bei der Durch­füh­rung des Ver­tra­ges und wäh­rend der fünf­jäh­ri­gen Frist zur Män­gel­be­sei­ti­gung aus­ge­setzt wäre ... Einen Ver­trags­ab­schluss mit der Fir­ma ... GmbH wird es nicht geben. Das ist auch gut so, da ich den Ver­trags­ab­schluss infor­miert ableh­nen konn­te. Ich wür­de Sie jeder­zeit erneut beauf­tra­gen. Ich befürch­te jedoch, dass der Neu­bau­markt in Mün­chen und Umland dem Käu­fer der­zeit nicht wohl­ge­son­nen ist."

Mat­thi­as Hei­kamp aus Bochum im Juli 2018:

"... zunächst möch­te ich mich bei Ihnen für Ihre über­aus aus­führ­li­che Auf­ar­bei­tung unse­res Bau­trä­ger­ver­tra­ges bedan­ken ...
Dies habe ich in die­sem Detail­reich­tum nicht erwar­tet! ... Als Laie waren wir mit den teil­wei­se ver­steck­ten Fall­stri­cken in den For­mu­lie­run­gen des Bau­trä­ger­ver­trags und den sich dar­aus mög­li­cher­wei­se erge­be­nen Kon­se­quen­zen schlicht­weg über­for­dert. Es war für uns bis dato unvor­stell­bar, wie ein Kauf­ver­trag so vie­le rechts­wid­ri­ge bzw. unwirk­sa­me Klau­seln ent­hal­ten kann, obwohl die­se gesetz­lich unzu­läs­sig sind. Inso­fern hat Ihr Sach­ver­stand dazu bei­getra­gen, den uns vor­ge­leg­ten Ver­trags­ent­wurf mit ande­ren Augen zu sehen und letzt­lich eine für uns, trotz der Begeis­te­rung für das Objekt, gut annehm­ba­re Ent­schei­dung gegen die Unter­zeich­nung des Ver­tra­ges zu tref­fen.
Mei­nes Erach­tens zeigt die Reak­ti­on des Bau­trä­gers, Ände­run­gen weit­ge­hend ohne Begrün­dung abzu­leh­nen und kei­ne wei­te­ren Gesprä­che über den Ver­trag füh­ren zu wol­len, dass wir mit den Bean­stan­dun­gen ins sprich­wört­li­che "Schwar­ze" getrof­fen haben.
Ger­ne emp­feh­le ich Sie Freun­den und Bekann­ten wei­ter soll­ten die­se auch ein­mal eine Immo­bi­lie vom Bau­trä­ger erwer­ben wol­len. Ich selbst kom­me auf Sie zurück sobald uns in hof­fent­lich naher Zukunft erneut ein Ange­bot eines Bau­trä­gers vorliegt."

Manu­el Sonn­tag aus Nürn­berg im Mai 2018:

"Herr Dr. Recker hat uns bei unse­rem Bau­trä­ger­ver­trag sehr gut und viel schnel­ler als Ver­spro­chen wei­ter­ge­hol­fen. Allei­ne zu Wis­sen einen soli­den Ver­trag zu haben ist unbe­zahl­bar. Defi­ni­tiv eine Emp­feh­lung wert!"

Ha Ro aus Bay­reuth im Febru­ar 2018:

"Top-Emp­feh­lung
Wer vor dem Abschluss eines Bau­trä­ger­ver­tra­ges steht, soll­te unbe­dingt die Diens­te von Herrn Dr. Recker in Anspruch neh­men. Zu einem wirk­lich fai­ren Preis wird der Ver­trag geprüft und man bekommt sehr schnell, in über­sicht­li­cher und ver­ständ­li­cher Wei­se, die Feh­ler und Fal­len auf­ge­zeigt.
Eine Inves­ti­ti­on, die sich in Anbe­tracht der Kos­ten und Risi­ken bei einem Haus­bau auf alle Fäl­le lohnt."

Hen­ning Wit­te aus Sot­trum im Febru­ar 2018:

"Die Durch­spra­che mit dem Bau­trä­ger ergab eine Anpas­sung des Ver­trags in allen bean­stan­de­ten Punk­ten. Offen­sicht­lich war der Ver­trag über 20 Jah­re als 'best-of' immer haus­män­nisch fort­ent­wi­ckelt wor­den. Inso­fern wur­den die Anmer­kun­gen dank­bar auf­ge­nom­men. In Sum­me also eine Ver­bes­se­rung für alle Betei­lig­ten mit nach­hal­ti­ger Wir­kung in die Zukunft."

Patrick Cor­des aus Darm­stadt im Novem­ber 2017:

"Herr Dr. Recker hat uns durch sei­ne aus­führ­li­che und äußerst kom­pe­ten­te Bera­tung vor mög­li­cher­wei­se fata­len Kon­se­quen­zen bewahrt. Die für einen Lai­en nicht erkenn­ba­ren, teils erheb­li­chen Män­gel wären ohne sei­ne Prü­fung ver­mut­lich im äußert prag­ma­ti­schen und durch­aus sym­pa­thi­schen Auf­tre­ten des Bau­trä­gers unter­ge­gan­gen. Auf­grund der kon­kre­ten Emp­feh­lun­gen von Hr. Dr. Recker wer­den wir nun das Gespräch mit dem Bau­trä­ger suchen um eine Ände­rung in den für uns nach­tei­li­gen Klau­seln zu erwir­ken bzw. ggf. vom Kauf Abstand zu nehmen."

Dr. C. Hof­mann aus Gie­ßen im Okto­ber 2017:

"Durch sei­ne umfas­sen­de, nach­voll­zieh­ba­re und kri­ti­sche Prü­fung hat mir Dr. Recker eine über­aus wert­vol­le Ent­schei­dungs­hil­fe zur Ver­fü­gung gestellt. Bei dem Bau­trä­ger­recht han­delt es sich um eine kom­ple­xe, durch vie­le gericht­li­chen Ent­schei­dun­gen im Ein­zel­fall gepräg­te Mate­rie, die auch für mich als Juris­ten, der beruf­lich aber in ande­ren Rechts­be­rei­chen zuhau­se ist, nur äußerst schwer zu durch­drin­gen ist. Ich kann des­halb jedem Käu­fer nur drin­gend raten, den Bau­trä­ger­ver­trag durch einen Exper­ten über­prü­fen zu las­sen. Für mich hat sich die Prü­fung defi­ni­tiv gelohnt. Dr. Recker mach­te mich auf diver­se Punk­te auf­merk­sam, die mit erheb­li­chen Nach­tei­len für mich ver­bun­den gewe­sen wären. Durch sei­ne sinn­vol­len Hin­wei­se war ich in kür­zes­ter Zeit in der Lage, mei­ne Posi­ti­on in den Ver­trags­ver­hand­lun­gen mas­siv zu ver­bes­sern. Vie­len Dank."

A. P. und T. P. aus Ber­lin im Sep­tem­ber 2017:

"Herr Dr. Recker hat unse­ren Bau­trä­ger­ver­trag in weni­ger als 3 Tagen geprüft und uns logisch sehr gut nach­voll­zieh­bar die ein­zel­nen Fal­len und den Grad der Benach­tei­li­gung für uns durch die ein­zel­nen Klau­seln erläu­tert. Das Ampel­sys­tem direkt im Ver­trags­text ist für Uner­fah­re­ne wie uns äußerst hilf­reich. Auf­grund sei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung mit Bau­trä­ger­ver­trä­gen und daher impli­zit auch mit Nota­ren konn­te er uns eben­falls über ande­re Fäl­le mit dem Notar unse­res Bau­trä­gers berich­ten, bei denen der Käu­fer im Ver­trag eben­falls auf­fäl­lig benach­tei­ligt wur­de. Da unser Bau­trä­ger bereits bei der Dis­kus­si­on feh­len­der bau­tech­ni­scher Unter­la­gen kein gro­ßes Ent­ge­gen­kom­men gezeigt hat­te, haben wir uns dar­auf­hin ent­schie­den, die not­wen­di­gen mas­si­ven Ände­run­gen im Bau­trä­ger­ver­trag nicht mehr zu for­dern, son­dern vom Kauf Abstand zu neh­men. Wir hof­fen, die­se Bewer­tung moti­viert nun ande­re Haus­käu­fer, auch ihren Ver­trag prü­fen zu lassen."

M. B. und S. B. aus Han­no­ver im August 2017:

"Wer einen Kauf­ver­trag / Notar­ver­trag vom Bau­trä­ger bekommt, soll­te aus Prin­zip die For­mu­lie­run­gen inten­siv prü­fen. Hier ist auf jeden Fall Kon­trol­le vor Ver­trau­en zu set­zen. In unse­rem Fall hat­ten wir bei Durch­sicht des Ver­tra­ges schon erkannt, dass die­ser über­wie­gend die Rech­te des Bau­trä­gers wie­der­spie­gel­te; der Käu­fer aber kaum erwähnt wur­de. Die Ergeb­nis­se aus dem Prü­fungs­auf­trag von Dr. Recker waren sehr hilf­reich, um den Ver­trag ent­spre­chend anzu­pas­sen. Der Notar war behilf­lich, die ent­spre­chen­den Ände­run­gen auf­zu­neh­men (und dies waren eini­ge). Mit dem Bau­trä­ger muss­ten wir vie­le Arti­kel ver­han­deln; eini­ge Para­gra­phen hin­sicht­lich sei­nes Rech­tes als Bau­trä­ger der nach­träg­li­chen Ände­rung etc. wur­den kom­plett gestri­chen oder mit ent­spre­chen­der Ein­fü­gung "bei Zustim­mung des Käu­fers" ver­än­dert. Durch die Refe­renz­an­ga­ben von Dr. Recker hin­sicht­lich BGB oder Grund­satz­ur­tei­len war dies dann auch über­zeu­gend mög­lich, zumal wenn der Bau­trä­ger ver­such­te dar­auf auf­merk­sam zu machen, dass die ande­ren Käu­fer ja dies alles bereits geprüft und unter­schrie­ben haben. Ins­ge­samt waren wir mit dem Prüf­be­richt und der Emp­feh­lung sehr zufrie­den und haben letzt­end­lich einen deut­lich ver­än­der­ten Ver­trag unterzeichnet."

Tho­mas von Brasch aus Frank­furt am Main im Mai 2017:

"Herr Dr. Recker war uns eine sehr gro­ße Hil­fe bei der Bewer­tung des zu gro­ßen Tei­len undurch­sich­ti­gen Notar­ver­tra­ges nebst Bau­be­schrei­bung für ein Neu­bau-Rei­hen­haus. Ohne sei­ne Hil­fe wären wir ver­mut­lich vie­le, uns benach­tei­li­gen­de For­mu­lie­run­gen ein­ge­gan­gen, mit denen ver­sucht wur­de, das Bau­trä­ger­ri­si­ko auf uns abzu­wäl­zen. Wir dan­ken Herrn Dr. Recker für sei­ne schnel­le Hil­fe und emp­feh­len ihn jeder­zeit ger­ne weiter."

Jannik‑B. Haack aus Hof­heim im April 2017:

"Mei­ne Frau und ich haben Herrn Dr. Recker mit der Prü­fung unse­res Bau­trä­ger­kauf­ver­trags beauf­tragt und waren sowohl vom Umfang der Aus­füh­run­gen als auch der schnel­len Bear­bei­tung unse­res Anlie­gens begeis­tert. Auch im Nach­gang zum Prü­fungs­auf­trag hat Dr. Recker uns stets kurz­fris­tig mit Rat zur Sei­te gestan­den. Erst durch ihn konn­ten wir fest­stel­len, dass in unse­rem Kauf­ver­trags­ent­wurf eine Viel­zahl uns benach­tei­li­gen­de, recht­lich frag­wür­di­ge – teil­wei­se auch offen­kun­dig rechts­wid­ri­ge – Klau­seln ent­hal­ten waren. Letzt­lich ist es des­we­gen auch nicht zu einer Beur­kun­dung des Kauf­ver­trags gekom­men, da der Bau­trä­ger zu kei­ner­lei Ände­rung bereit war. Ich kann daher nur jedem vor Abschluss eines Kauf­ver­trags die Prü­fung empfehlen."

F. Botsch aus Grä­fe­ling im April 2017:

"Ihre Prü­fung und die Kom­men­ta­re zu den ein­zel­nen Punk­ten waren sehr hilf­reich und kom­pe­tent. Mit vie­lem Dank für die promp­te Bearbeitung."

M. K. aus Frank­furt im März 2017:

"Die Prü­fung durch Herrn Dr. Recker kann ich jedem Käu­fer vor Unter­zeich­nung eines Bau­trä­ger­ver­trags unein­ge­schränkt emp­feh­len. Die Mate­rie ist für einen Lai­en sehr kom­plex und ohne fach­li­che und unab­hän­gi­ge Bera­tung nicht zu durch­drin­gen. Die detail­lier­te Ana­ly­se ergab in mei­nem Fall, dass der Ver­trag vie­le für mich nach­tei­li­ge Rege­lun­gen ent­hielt. Mit die­sem Wis­sen konn­te ich mei­ne Kauf­ent­schei­dung noch­mals überdenken."

Tim G. aus Bonn im Febru­ar 2017:

"Die Prü­fung durch Herrn Dr. Recker war äußerst fach­kun­dig und hilf­reich. Sei­ne lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und Exper­ti­se auf dem Gebiet der Bau­trä­ger­ver­trä­ge zei­gen sich deut­lich in der hohen Qua­li­tät der Bewer­tung. Auch juris­tisch geschul­ten Käu­fern kann eine Prü­fung durch Herrn Dr. Recker nur emp­foh­len wer­den. Die sehr freund­li­che Kor­re­spon­denz und die zügi­ge Bear­bei­tung des Auf­trags ver­die­nen eben­falls die Note 1."

Petra Has­lin­ger aus Mün­chen im Novem­ber 2016:

"Im letz­ten Halb­jahr habe ich ja bereits zwei Mal Ihre sehr wert­vol­le Dienst­leis­tung in Anspruch genom­men, einen Bau­trä­ger­ver­trag unter die Lupe zu neh­men. Bei­de Male war ich äußerst zufrie­den. Ihre Hom­pa­ge ist klar struk­tu­riert und ver­ständ­lich. Dies spie­gelt sich auch in Ihren Aus­wer­tun­gen der Ver­trä­ge wie­der. Selbst als juris­ti­scher Laie fin­det man sich in Ihren Vor­schlä­gen schnell zurecht und kann durch Ihr "Ampel-Sys­tem" in den wei­te­ren Gesprä­chen mit Bau­trä­ger und Notar Prio­ri­tä­ten set­zen, wel­che Pas­sa­gen im Ver­trag vor dem Kauf unbe­dingt abge­än­dert wer­den müs­sen um kein Desas­ter zu erle­ben ... Die Prio­ri­tä­ten rich­tig zu set­zen ist in einem Immo­bi­li­en­markt, wie er der­zeit in Mün­chen statt fin­det, nicht ganz unwich­tig ... Man kann hier nur jedem Käu­fer wün­schen, dass er den Weg auf Ihre Home­page findet ..."

Nici Hop­pe aus Nord­hau­sen im Novem­ber 2016:

"Vie­len Dank für die schnel­le Zusen­dung des kom­men­tier­ten Ver­trags­ent­wur­fes ... Der Ter­min mit dem Bau­trä­ger hat letz­te Woche statt­ge­fun­den. Die­ser hat­te Ihrer Argu­men­ta­ti­on wenig ent­ge­gen­zu­set­zen. Wenn ich vor­her gewusst hät­te wie schnell und unkom­pli­ziert dies bei Ihnen funk­tio­niert, dann hät­te ich mir die vor­her­ge­hen­de Bera­tung durch einen orts­an­säs­si­gen Rechts­an­walt spa­ren kön­nen. Die Kos­ten waren iden­tisch mit dem, was Sie für Ihre Leis­tung bean­spruch­ten. Die Leis­tung die­ses Anwal­tes war aller­dings bei Wei­tem nicht so ver­wert­bar wie Ihre Arbeit. Der Anwalt zähl­te zwar auch eini­ge der Punk­te auf, die auch Sie in Ihrer Bewer­tung bemän­gel­ten, gab aller­dings kei­ne For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge, geschwei­ge denn Rat­schlä­ge zur Ver­hand­lung mit dem Bau­trä­ger. Ihre Bewer­tung ist auch für einen Nicht­ju­ris­ten ver­ständ­lich und somit ver­wert­bar. Ich dan­ke Ihnen noch­mals für Ihre Arbeit ..."

Axel Wör­ner aus Wad­de­weitz im Okto­ber 2016:

"Das Über­prü­fungs­an­ge­bot von Herrn Dr. Recker ist ein sehr guten Ange­bot zur Über­grü­fung des Bau­trä­ger­ver­tra­ges. Zum Fest­preis und mit einem Ergeb­nis inner­halb von weni­ger als einer Woche! Mit den Ergeb­nis kann man schnell ent­schei­den, ob gra­vie­ren­de Feh­ler im Ver­trag sind. Ist der Bau­trä­ger bzw. beur­kun­den­de Notar bereit über die­se Punk­te zu spre­chen, kann man in die 2. Pha­se , die für einen deut­lich teu­rer ist, aber auch recht­li­che Sicher­heit bringt, einsteigen."

Paul Wysotz­ki aus Det­mold im August 2016:

"Vie­len Dank für Ihre Rück­mel­dung. Nach eini­gen Ver­hand­lun­gen habe ich mit dem Bau­trä­ger ver­ein­bart, dass die Zah­lung des Kauf­prei­ses erst nach Abnah­me durch uns per­sön­lich erfolgt. Dar­über hin­aus erfolgt eine posi­ti­ve Abnah­me durch einen Dekra-Gut­ach­ter, der dar­über hin­aus auch die kor­rek­te Aus­füh­rung des Bau­vor­ha­bens über die gesam­te Bau­zeit über­wacht. Ich hof­fe, dass wir dadurch genü­gend abge­si­chert sind. Ihre Rück­mel­dung hat uns sicher­lich davor bewahrt, einen für uns ungüns­ti­gen Ver­trag zu unter­schrei­ben. Zudem hat mich die kur­ze Bear­bei­tungs­zeit und die unkom­pli­zier­te Abwick­lung gefreut. Vie­le Dank dafür."

J. Gärt­ner aus Hei­den­au im August 2016:

"Wir waren am Anfang skep­tisch, ob es es sich bei Ihrem Ange­bot zur Prü­fung des Bau­trä­ger­ver­tra­ges tat­säch­lich um ein seriö­ses Ange­bot han­delt. Durch die Bezah­lung mit­tels Pay­pal war unse­re Vor­aus­s­zah­lung jedoch abge­si­chert und so wag­ten wir es. Und im nach­hin­ein war die Ent­schei­dung auch rich­tig: Wir bedan­ken uns ganz herz­lich für die rei­bungs­lo­se und schnel­le Durch­sicht des Bau­trä­ger­ver­tra­ges. Die Anmer­kun­gen an den gerüg­ten Bestand­tei­len hat uns gezeigt, dass uns unpro­ble­ma­tisch erschei­nen­de Klau­seln durch­aus auch Ihre Tücken haben können."

Tay­maz K. aus Düs­sel­dorf im April 2016:

"Vie­len Dank für Ihre Anmer­kun­gen zu dem Kauf­ver­trag. Wir haben die von Ihnen aus­ge­ar­bei­te­ten Ver­bes­se­run­gen an den Notar wei­ter­ge­ge­ben und konn­ten uns auch in den meis­ten Punk­ten nun mit dem Notar bzw. Bau­trä­ger eini­gen. Auch wenn wir zuvor schon ein recht gutes Gefühl bei dem Bau­trä­ger hat­ten, haben wir nun durch die von Ihnen ange­reg­ten Ver­bes­se­run­gen kei­ne Zwei­fel mehr an dem Bauprojekt."

Karin Ham­mann aus Jockgrim im März 2016:

"Ein recht­li­cher bedenk­li­cher Bau­trä­ger­ver­trag ist mit einem ungleich höhe­ren Risi­ko ver­bun­den als ande­re Inves­ti­tio­nen und recht­li­che Fall­stri­cke sowie die dem Ver­trag zugrun­de­lie­gen­de Inten­ti­on sind von einem Lai­en – auch vom Finanz­be­ra­ter – nicht erkenn­bar. Die Prü­fung durch Dr. Recker hat mich davor bewahrt, einen Ver­trag zu unter­zeich­nen, der mich in mei­nen Rech­ten stark ein­ge­schränkt hätte."

Dr. M. Fied. aus Frankfurt/M im Febru­ar 2016:

"Die Prü­fung von Herrn Dr. Recker war eine sehr auf­schluss­rei­che Erfah­rung für uns, die uns sehr gehol­fen hat, die rich­ti­ge Ent­schei­dung zu tref­fen. Vor allem die lang­jäh­ri­ge Erfah­rung, die Fähig­keit, Din­ge zu erklä­ren sowie die Erreich­bar­keit sind unschlag­bar. Wir kön­nen die­se Dienst­leis­tung unein­ge­schränkt wei­ter­emp­feh­len. Vie­len Dank!"

Mat­thi­as Lotz aus Nier­stein im Novem­ber 2015:

"Der Erwerb von Wohn­ei­gen­tum erfor­dert unab­hän­gi­gen tech­ni­schen, wirt­schaft­li­chen und juris­ti­schen Rat. Jeder zukünf­ti­ge Immo­bi­li­en­be­sit­zer soll­te die Beden­ken vor einer Inves­ti­ti­on in die­ses Wis­sen, die nur weni­ge Pro­mil­le der Kauf­sum­me aus­macht, able­gen. Die juris­ti­sche Prü­fung von Herrn Dr. Recker ist dank Online-Abwick­lung unkom­pli­ziert und schnell: Daher an die­ser Stel­le ein "sehr gut" und ein herz­li­ches Dan­ke­schön für Ihre unein­ge­schränkt emp­feh­lens­wer­te Arbeit, die uns eine gro­ße Hil­fe war."

Rüdi­ger Rothen­busch aus St. Ing­bert im Sep­tem­ber 2015:

"Die Ana­ly­se durch Herrn Dr. Recker hat mich (und den uner­fah­re­nen Bau­trä­ger) vor dem Abschluss nich­ti­ger Ver­trags­be­stand­tei­le bewahrt. Daher mei­ne Emp­feh­lung: im Hin­blick auf die Kos­ten der größ­ten Inves­ti­ti­on des Lebens stellt die Bera­tungs­leis­tung durch Herrn Dr. Recker gera­de­zu ein Schnäpp­chen dar. Lesen Sie Ihren Ver­trags­ent­wurf, beim ers­ten ungu­ten Gefühl und ers­ter "Goog­le-Bestä­ti­gung" dann Herrn Dr. Recker gleich mit Prü­fungs­stu­fe 1 beauftragen."

Vol­ker D. aus Starn­berg im August 2015:

"durch die kom­pe­ten­te Prü­fung von Herrn Dr. Recker wur­den wir davor bewahrt, vor­schnell einen Kauf- und Bau­trä­ger­ver­trag zu unter­zeich­nen. Wir waren sehr erstaunt, dass ein Notar­ver­trag so vie­le schwam­mi­ge und sogar recht­lich frag­wür­di­ge Pas­sa­gen ent­hält. Es lohnt sich in jedem Fall die Exper­ti­se von Dr. Recker in Anspruch zu neh­men, vor allem unter den Gesichts­punkt, dass der Bau­trä­ger den Ver­trags­ent­wurf in Auf­trag gibt und des­halb des­sen Inhalt weit­ge­hend bestimmt. Wir haben unter ande­rem die Woh­nung nicht gekauft, weil der Notar sich auf kei­ne Erör­te­rung der frag­li­chen Bestim­mun­gen ein­las­sen wollte."

Axel S. aus Leip­zig im Mai 2015:

"Herr Dr. Recker hat für mich einen Bau­trä­ger­ver­trag geprüft. Die zahl­reich ein­ge­füg­ten Kom­men­ta­re mit Ver­wei­sen auf die jewei­li­gen Geset­ze waren auch für Nicht­ju­ris­ten gut ver­ständ­lich. Es wur­den vie­le Punk­te und Pas­sa­gen auf­ge­zeigt, die mir selbst kor­rekt erschie­nen, sich aber als schwer­wie­gen­de Abwei­chun­gen von gel­ten­den Recht erwie­sen. Dar­über hin­aus hat mir die abschlies­sen­de Bewer­tung gehol­fen, den Ver­fas­ser des Bau­trä­ger­ver­tra­ges bes­ser beur­tei­len zu kön­nen. Vie­len Dank."

Tho­mas Reichl aus Büt­tel­born im Mai 2015:

"Ihre Exper­ti­se der Ver­trags­über­prü­fung ist für jeden Kauf­in­ter­es­sen­ten, der vor der Fra­ge des Abschlus­ses eines Bau­trä­ger­ver­tra­ges steht emp­feh­lens­wert. Die Aus­füh­run­gen sind ohne Wei­te­res auch dem juris­ti­schen Lai­en ver­ständ­lich und durch Recht­spre­chungs­nach­wei­se und Fach­li­te­ra­tur belegt [Anm.: Prü­fungs­stu­fe 2]. Letz­te­res bie­tet in Ergän­zung zu Ihren Aus­füh­run­gen reich­hal­ti­ges Argu­men­ta­ti­ons­ma­te­ri­al für Ver­trags­ver­hand­lun­gen. Auch für die Klar­heit, mit der Sie vor den Ver­brau­cher klar benach­tei­li­gen­den Ver­trags­klau­seln war­nen und Emp­feh­lun­gen aus­spre­chen gebührt Ihnen aus­drück­li­cher Dank. Mein von Ihnen geprüf­ter Ver­trags­ent­wurf wird ohne Auf­nah­me Ihrer For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge nicht beur­kun­det werden."

Len­ka Jae­ger aus Ham­burg im Febru­ar 2015:

"Vie­len Dank für Ihre sehr kom­pe­ten­te Bau­trä­ger-Ver­trags­prü­fung mit Erläu­te­run­gen zu den für mich als Käu­fe­rin nach­tei­li­gen For­mu­lie­run­gen und Hin­wei­sen auf eine gewünsch­te Ände­rung. Eben­so vie­len Dank für Ihre kurz­fris­ti­ge zeit­li­che Fle­xi­bi­li­tät. Ich wün­sche Ihnen auch wei­ter­hin vie­le zufrie­de­ne Kunden."

Oli­ver St. aus Meer­busch im Janu­ar 2015:

"Vie­len Dank für die sehr gute und umfas­sen­de Ana­ly­se und Erläu­te­run­gen !
Ihr Ser­vice ist unein­ge­schränkt empfehlenswert."

Tan­ja Ludorf aus Stutt­gart im Novem­ber 2014:

"Vie­len Dank für Ihre tat­säch­lich ein­ma­lig ver­brau­cher­freund­li­che Ver­trags­prü­fung. Ihre Anmer­kun­gen spre­chen für sich und ich hof­fe, dass die Gegen­sei­te sich auf die For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge ein­lässt. Ihre Prü­fung hat mir deut­lich gezeigt, dass man als Ver­brau­cher, der nicht beruf­lich mit Immo­bi­li­en­ver­trä­gen befasst ist unbe­dingt einen Rechts­bei­stand benö­tigt ... Ich habe schon im Bekann­ten­kreis begeis­tert für Ihr Ange­bot geworben."

Mar­cel W. aus Mün­chen im August 2014:

"Ich bedan­ke mich für die kurz­fris­ti­ge und prä­zi­se Aus­wer­tung des Ver­trags. Die Anmer­kun­gen sind abso­lut auf den Punkt gebracht und mit ent­spre­chen­den Rechts­quel­len – die sehr gut als Argu­men­ta­ti­ons­grund­la­ge die­nen kön­nen – belegt. Als sehr posi­tiv habe ich Ihre Gesamt­be­ur­tei­lung emp­fun­den, die eine Emp­feh­lung bezüg­lich der kri­tischs­ten Punk­te des Ver­trags wider­gibt. Das Preis-Leis­tungs­ver­hält­nis (für mei­ne beauf­trag­te Stu­fe 1) ist exzellent!"

Kers­tin Tros­sen aus Lever­ku­sen im August 2014:

"Herr Dr. Recker hat für uns einen Bau­trä­ger­ver­trag geprüft. Die Zah­lung lief unkom­pli­ziert, die Bear­bei­tung dau­er­te kei­ne drei Werk­ta­ge und die Erklä­run­gen zu den pro­ble­ma­ti­schen Pas­sa­gen sind sehr ver­ständ­lich ver­fasst. Die Gefah­ren für uns als Käu­fer wer­den mit fach­li­cher Kom­pe­tenz gut erläu­tert. Ein sehr gutes Leis­tungs­pa­ket, was wir ger­ne weiterempfehlen"

Sil­ke Kro­me aus Mün­chen im April 2014:

"Ich bin über eine Inter­net ‑Recher­che auf Dr. Recker auf­merk­sam gewor­den. Der Kon­takt (per­sön­lich oder über Mail) war für mich eine mehr als gro­ße Unter­stüt­zun­gen in einem Kauf­pro­zess der für mich mit vie­len Unsi­cher­hei­ten ver­bun­den war. Alle Infor­ma­tio­nen und sehr wert­vol­len Hil­fen waren ein­fach und ver­ständ­lich aus­ge­drückt! Ich hat­te in allen Kon­tak­ten immer das Gefühl, es geht hier wirk­lich um „Hil­fe“ gepaart mit einer sehr gro­ßen Exper­ti­se und nicht ein­fach nur dar­um „ein Geschäft“ zu machen. Das hat mir das nöti­ge Ver­trau­en gege­ben! Ich kann Herrn Dr. Recker ein­fach nur unein­ge­schränkt empfehlen!"

Michae­la Neu­mann aus Bocholt im April 2014:

"Je wei­ter wir den Bau­trä­ger­ver­trag ana­ly­siert haben, des­to kla­rer wur­de uns, dass wir damit kom­plett über­for­dert sind. Wir als Kon­su­men­ten auf der einen Sei­te hat­ten es mit hoch­gra­di­gen Spe­zia­lis­ten des Bau­trä­ger­rechts auf der ande­ren Sei­te zu tun. Es war schnell klar, dass wir Hil­fe brau­che wür­den und fan­den die­se über einen Arti­kel zum The­ma im Inter­net, den Herr Dr. Recker for­mu­liert hat­te. Die Ana­ly­se unse­res Ver­tra­ges hat uns sehr gehol­fen, den Ver­tag und die Hin­ter­grün­de sei­ner Aus­ge­stal­tung zu ver­ste­hen. Herr Dr. Recker hat uns vor allem sehr schnell, immer zuver­läs­sig und unkom­pli­ziert gehol­fen. Wir wür­den ihn jeder­zeit weiterempfehlen."

Chris­ti­an Kütt­ler aus Ess­lin­gen im Febru­ar 2014:

"Ihre Vor­ge­hens­wei­se, mir trotz Ihrer USA-Rei­se kurz­fris­tig Ihre Leis­tung anzu­bie­ten, emp­fand ich als sehr zuvor­kom­mend. Dabei bin ich von Ihrer Abar­bei­tung und Metho­dik von Rechts­fra­gen zu Erwerbs­ver­trä­gen über­aus posi­tiv über­rascht wor­den. Ihre kos­ten­freie pau­scha­le Rück­mel­dung konn­te ich auf jeden Fall nut­zen. Sie haben mir wei­te­re Punk­te zum Ver­trag auf­zei­gen kön­nen, wel­che ich ohne frem­de Hil­fe nicht erahnt hät­te. Ich möch­te Sie an die­ser Stel­le aus­drück­lich wei­ter emp­feh­len und wün­sche Ihnen auf Ihrem wei­te­ren Weg alles Gute."

Jan Stol­per aus Mün­chen im Febru­ar 2014:

“Über eine Goog­le-Recher­che sind wir auf Dr. Recker auf­merk­sam gewor­den. Er hat uns in einem drin­gen­den Fall unter­stützt und die not­wen­di­gen Doku­men­te sehr kurz­fris­tig, unmit­tel­bar nach unse­rer Anfra­ge geprüft. Die Rück­mel­dung war trotz des kur­zen Zeit­fens­ters fach­lich sehr fun­diert und zeug­te von sehr gro­ßem Sach­ver­stand. Die getrof­fe­nen Aus­sa­gen und Emp­feh­lun­gen waren für uns eine gro­ße Unter­stüt­zung für den Immo­bi­li­en­kauf. Wir kön­nen Herrn Dr. Recker unein­ge­schränkt weiterempfehlen.”

Vere­na Alt­mann aus Ber­lin im Dezem­ber 2013:

“Durch Inter­netrecher­che sind wir auf das Ange­bot von Herrn Dr. Recker auf­merk­sam gewor­den und haben ihm einen Bau­trä­ger­ver­trag zur Über­prü­fung zuge­sandt. Herr Dr. Recker hat die­se Über­prü­fung sorg­sam und aus­führ­lich und mit hoher Fach­kom­pe­tenz durch­ge­führt. Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war zügig und zuver­läs­sig. Er war eine gro­ße Hil­fe und hat uns letzt­end­lich davor bewahrt, einen für uns nach­tei­li­gen Ver­trag abzuschließen.”

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