Prüfung des Bauträgervertrages
Sicherheit beim Kauf vom Bauträger
Notwendigkeit der Prüfung
Beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger ist es immer notwendig, durch einen neutralen Dritten den Bauträgervertrag prüfen zu lassen. Denn der Bauträgervertrag wird vom Bauträger entworfen und vorformuliert. Er soll die Interessen des Bauträgers, nicht die Interessen des Käufers schützen. 97 Prozent aller Bauträgerverträge enthalten deshalb Vertragsklauseln, die mit den Interessen der Käufer und den für Käufer geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherschutz unvereinbar sind. Die Beurkundung des Bauträgervertrages durch einen Notar ändert nichts an der Notwendigkeit, den Bauträgervertrag prüfen zu lassen. Denn Hausnotare der Bauträger handeln nicht selten eher im Interesse ihrer Bauträgerklienten als im Interesse der Käufer. Das beklagen nicht nur Verbraucherschützer, Print- und TV-Medien, sondern sprechen auch Notare offen aus. Es ist deshalb ein absolutes Muss, den Bauträgervertrag vor der Entscheidung für eine Wohnimmobilie durch einen fachkundigen Dritten prüfen zu lassen.
Immobilienmarkt-Update: "Wohnungsbau geht in die Knie"
"Auftragseingang bricht im Januar um 33 Prozent ein — Immobilienpreise sinken. Die Bauwirtschaft spricht von Schockstarre, die Immobilienbranche von dröhnenden Alarmsignalen".(Kölner Stadt-Anzeiger vom 25./26.03.2023)
Nach meiner Erfahrung aus der Prüfungspraxis hat dies bereits dazu geführt, dass Kaufinteressenten bei Kaufpreis, Bauleistungen und Bauträgervertrag wieder einen seit langem nicht mehr beobachteten Verhandlungsspielraum haben. Meine Vertragsprüfung liefert Ihnen die qualifizierten rechtlichen Argumente, um diesen neuen Verhandlungsspielraum bei Bauträger und Notar auch zu nutzen.
Vorteile der Prüfung
Die Prüfung des Bauträgervertrages durch einen neutralen Dritten muss und kann deshalb
4 wichtige Aufgaben erfüllen:
Die Gefahr eines Totalverlustes der Investition wird wirksam begrenzt.
Bei der Prüfung der Klauseln im Bauträgervertrag wird in aller Regel deutlich, ob es sich bei dem jeweiligen Bauträger um einen der wirklich Schwarzen Schafe handelt oder nicht. So kann die Bindung an einen extrem gefährlichen Bauträger von vorneherein ausgeschlossen werden.
Das Risiko von Vertragsklauseln, die mit Rechten des Käufers unvereinbar sind, wird wesentlich verringert.
Das jeweilige Ausmaß der mit beanstandeten Vertragsklauseln verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken wird erkennbar, wenn fachkundige Dritte den Bauträgervertrag prüfen. Der Käufer kann dann selbst entscheiden, welche Änderungen in seinem Bauträgervertrag für ihn unverzichtbar sind und mit welchen Vertragsklauseln und Risiken er notfalls leben kann.
Die Rechtsposition des Käufers bei einer späteren streitigen Auseinandersetzung mit dem Bauträger wird entscheidend verbessert.
Das gilt insbesondere für die Beweisposition bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Denn wenn Käufer den Bauträgervertrag prüfen lassen und das Prüfungsergebnis dem Bauträger und dessen Notar vorlegen, können sie aufgrund der Prüfung später ohne weiteres nachweisen, welche Vertragsklauseln des Bauträgervertrages sie schon vor Abschluss des Vertrages beanstandet haben.
Der Käufer kann aufgrund der Prüfung des Bauträgervertrages bei konsequentem Vorgehen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch gegen den Notar erwerben.
Der Notar ist grundsätzlich haftungsprivilegiert; er haftet für einen Schaden des Käufers infolge von Fehlern im Bauträgervertrag nur dann, wenn der Bauträger selbst zahlungsunfähig wird. Weigert sich aber der Notar, eine bei der Vertragsprüfung beanstandete, offensichtlich rechtswidrige Klausel im Bauträgervertrag zu ändern, verliert er sein Haftungsprivileg und haftet dem Käufer dann selbst und unmittelbar auf Schadensersatz. Das kann bei wirtschaftlichen Problemen des Bauträgers von entscheidender Bedeutung sein.
Mein Prüfungsangebot
Ich prüfe Ihren Bauträgervertrag und kennzeichne die von mir beanstandeten Vertragsklauseln in verschiedenen Farben. Ich nenne das
Ampelprüfung:
rechtswidrig
bedenklich
unschön
Rot markiere ich Vertragsklauseln, die rechtswidrig sind, also gegen zwingendes, geltendes Recht verstoßen. Gelb kennzeichne ich Vertragspassagen, die rechtlich zweifelhaft oder mit Ihren wohlverstandenen Interessen unvereinbar sind. Grün markiere ich Passagen, die nicht eindeutig oder missverständlich formuliert sind. Sie können so auf den ersten Blick und ohne juristische Fachkenntnisse bereits an Hand der farblichen Kennzeichnung erkennen, ob und welche Vertragsklauseln fehlerhaft und wie diese Fehler zu gewichten sind.
Diese Prüfung biete ich nach Ihrer Wahl in zwei Prüfungsstufen an:
Meine Prüfungsangebot umfasst damit, anders als alle anderen bundesweit angebotenen Vertragsprüfungen, rechtliche Begründungen zu jeder einzelnen, von mir beanstandeten Vertragsklausel und in der zweiten Prüfungsstufe neben Formulierungsvorschlägen für die Änderung von Vertragsklauseln auch umfangreiche Zitate aus Rechtsprechung und juristischer Fachliteratur zu den jeweils beanstandeten Klauseln. Sie erhalten damit, anders als bei allen sonstigen, im Internet angenbotenen Vertragsprüfungen, detailierte rechtliche Informationen, mit denen Sie notwendige Vertragsänderungen bei Bauträgern und Notaren ohne Inanspruchnahme weiterer juristischer Ratgeber auch durchzusetzen können.
Bitte sehen Sie sich zu meinen Vertragsprüfungen einmal ein einfaches Beispiel an.
Kosten der Prüfung
Das Bauträgerrecht ist ein juristisches Spezialgebiet. Es enthält u.a. Elemente aus dem deutschen und europäischen Verbraucherschutzrecht, aus Kauf‑, Werkvertrags‑, Bau- und Geschäftsbesorgungsrecht sowie aus Notar- und Grundbuchrecht. Die fachgerechte Prüfung eines Bauträgervertrages ist deshalb juristisch anspruchsvoll und immer sehr zeitaufwendig. Entsprechend sind die gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwälte und Notare für Vertragsprüfungen erheblich. Die im Internet beworbenen Billigangebote sind deshalb stets ein Indiz dafür, dass eine umfassende und fachgerechte Vertragsprüfung nicht zu erwarten ist.
Meine Gebühren für die Vertragsprüfung betragen nur einen Bruchteil der gesetzlichen Gebühr. So beträgt die Gebühr für die 1. Prüfungsstufe lediglich € 390 zzgl. Mehrwertsteuer. Meine Gebühr für die 2. Prüfungsstufe ist abhängig von der Höhe des Kaufpreises für die Immobilie. Sie beträgt 0,3% des Kaufpreises aus dem Bauträgervertrag, mindestens aber € 900 und höchstens € 1.300, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Die Gebühr für eine Prüfung in der 1. Prüfungsstufe wird bei einer späteren Erweiterung des Prüfungsauftrags auf die 2. Prüfungsstufe auf die dann fällige Gebühr in voller Höhe angerechnet.
Sie zahlen ohne Kostenrisiko: Sollte Ihr Bauträgervertrag keine oder nur wenige geringfügige Mängel aufweisen, erstatte ich Ihnen die gezahlte Prüfungsgebühr.
Ablauf der Prüfung
Wählen Sie die Prüfungsstufe
Entscheiden Sie sich bitte für die Prüfung nach meiner Prüfungsstufe 1 oder 2.
Bezahlen Sie die Prüfungsgebühr
Zahlen Sie bitte die Gebühr per PayPal oder auf mein Geschäftskonto.
Übermitteln Sie mir Ihren Bauträgervertrag
Übermitteln Sie mir bitte den Entwurf des Bauträgervertrages als Text-Datei oder als PDF-Datei.
Sie erhalten den geprüften Bauträgervertrag
Ich übersende Ihnen den geprüften Bauträgervertrag mit meinen, in den Text des Bauträgervertrages eingefügten Anmerkungen und einer gesonderten Gesamtbewertung innerhalb von maximal drei Bankarbeitstagen.
Wenn Sie noch Fragen zum Prüfungsablauf haben, rufen Sie bitte an:
Telefon 0170 542 28 82
Prüfungsauftrag
Sie können mir den Prüfungsauftrag ganz normal per E‑Mail erteilen. In der E‑Mail akzeptieren Sie bitte meine Auftragsbedingungen und fügen den Bauträgervertrag als Anlage bei. Die Gebühr überweisen Sie bitte auf mein Geschäftskonto. Wenn Sie E‑Mail senden wählen, öffnet sich ein E‑Mail-Formular mit meinen Kontodaten und meiner E‑Mail-Adresse für die Übersendung des Bauträgervertrages.
Sie können aber auch das folgende, automatisierte Verfahren wählen. Dazu akzeptieren Sie bitte zunächst die Auftragsbedingungen und wählen die Prüfungsstufe. Wenn Sie dann Fortsetzen wählen wird die Gebühr automatisch berechnet und es öffnen sich Formulare für die Überweisung der Gebühr, die Übersendung des Bauträgervertrages und die Auftragserteilung.