Aljoscha Hyde aus Hannover im Dezember 2020:
"Nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Prüfung des uns vorliegenden Bauträgervertrags. Sie haben uns mit Ihrer fundierten, verständlichen und besonders schnellen Prüfung die mögliche Tragweite der einzelnen Klauseln des Kaufvertragentwurfes näher gebracht — Ohne Sie hätten wir diese nicht erkennen können. Ihre professionelle Arbeit würde ich jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen! Leider ist keine Anpassungs- oder Gesprächsbereitschaft des Bauträgers vorhanden — alleine aus diesem Grund sind wir doppelt froh, Ihre tolle Unterstützung in Anspruch genommen zu haben!"
Katrin Engelhardt aus München im September 2020:
"Bereits zum zweiten Mal haben wir Herrn Dr. Recker zur Prüfung eines Bauträgervertrages und eines Kaufvertrages für eine Bestandsimmobilie beauftragt. Er hat uns mit schnellem und fachkundigem Feedback zur Seite gestanden und wir konnten mit seiner Hilfe wichtige Passagen im Vertragswerk zu unserem Vorteil ändern lassen. Während der gesamten Abwicklungsphase des Kaufvertrages stand er und stets freundlich und kompetent für alle Rückfragen zur Verfügung. Wir können die Prüfung durch Herrn Dr. Recker sehr empfehlen."
M. Metelmann aus Biebertal im September 2020:
"Als ich mit der Idee den Bauträgervertrag prüfen zu lassen an meine Frau herangetreten bin, war sie zuerst skeptisch, ob es das Geld wert sei. Nach der schnellen und super ausführlichen Antwort von Herrn Dr. Recker war sie sehr froh darüber. Insbesondere die Einschätzung am Ende war für uns viel wert. Wir haben diese "Mängel" (Prüfungsstufe I) alle an unseren Bauträger weitergeleitet und dieser hat den Notar beauftragt den Vertrag zu ändern, so dass wir beruhigt unterschreiben konnten da (bis auf eine Ausnahme, die aber unter den Gesamtumständen für uns irrelevant ist, wurde alles angepasst). Insbesondere der Umgang unseres Bauträgers mit den Hinweisen und die Bereitwilligkeit diese aufzunehmen haben uns darin bestärkt auf das (lokale) Unternehmen zu vertrauen. Wir können somit die Leistungen von Herrn Recker nur jedem empfehlen, der plant einen Bauträgervertrag zu unterschreiben. Vielen Dank für Ihre Hilfe."
Stefan Kienle aus Frankfurt im Juni 2020:
"Unser Bauträgervertrag wurde schnell und eingehend überprüft. Einige der bemängelten Punkte konnten wir dann in unserem Vertrag ändern lassen. Jetzt haben wir sicher einen für uns günstigeren Vertrag! Ich empfehle Herrn Dr. Recker unbedingt weiter!!"
Dr. Michael Iselborn aus Stuttgart im Mai 2020:
"Vielen Dank für die sehr schnelle, ausführliche, fundierte und verständliche Rückmeldung zum Kaufvertrag. Ohne Ihre Hilfe wäre die Tragweite der einzelnen Klauseln für uns nicht erkennbar gewesen ... Wir haben uns dazu ausführlich mit Notar und Verkäufer ausgetauscht. Wie von Ihnen bereits erwartet, war die Änderungsbereitschaft gering, allerdings haben wir ausführliche Begründungen erhalten. Auskunftsgemäß wurde mit dem Standardvertrag eines anderen Notars gearbeitet, "der so immer verwendet wird". Ihr Angebot ist in jedem Fall top, ich werde Sie in vergleichbaren Fällen sicher weiterempfehlen."
Kay Christiansen aus Flensburg im April 2020:
"Herr Dr. Recker hat in eindrucksvoller Weise den Bauträgervertrag analysiert. Dies geschah in einer sehr kurzen Bearbeitungszeit. Wir waren, ja man kann sagen schockiert, in welcher einseitigen Weise die Paragraphen im Vertrag zu unserem Nachteil formuliert wurden. Wir danken Herrn Recker sehr uns vor einem möglichen Totalverlust bewahrt zu haben. Wir können seine Dienstleistung uneingeschränkt weiter empfehlen."
B.S. und B.G. aus Brandenburg im März 2020:
"Wir haben Herrn Dr. Recker gebeten, unseren Bauträgervertragsentwurf für eine Eigentumswohnung zu prüfen (Prüfstufe 1), da wir bereits einige Zweifel hatten. Ausschlaggebend für unsere Wahl waren seine jahrzehntelange Erfahrung als Notar in dem speziellen Kompetenzbereich Bauträgerverträge und sein Engagement für besseren Verbraucherschutz. Herr Dr. Recker hat den Entwurf sehr ausführlich begutachtet und die kritischen Punkte herausgearbeitet. Es waren noch deutlich mehr, als wir erwartet hatten. Selbst Formulierungen, die wir als völlig unkritisch eingeschätzt hatten, bekamen eine "rote Ampel".
Die Kommentierung war für juristische Laien sehr gut verständlich und nachvollziehbar. Ebenso präzise war das Fazit, das Herr Dr. Recker gezogen und welches unser "Bauchgefühl" mit Fakten unterlegt hat. Das hat uns die Entscheidung, von dem Angebot Abstand zu nehmen, sehr erleichtert. Wir können aus dieser Erfahrung heraus nur jedem Kaufinteressenten raten, die Vertragsentwürfe durch Herrn Dr. Recker prüfen zu lassen."
Jörg Balczun aus Rückersdorf im Februar 2020:
"Sehr zügige und gründliche Durchsicht des Bauträgervertrages, wertvolle Anregungen für die Diskussion mit Bauträger und beurkundendem Notar; im Kontext mit der nicht Bestandteil der Durchsicht gewesenen, ausgestellten Teilungsurkunde und deren Nachtrag ließen sich etliche Bedenken im Nachgang dann doch aus dem Weg räumen — als Unterstützung hierfür jedoch wie gesagt durchaus sinnvoll; dafür besten Dank."
Daniele Horn aus Bonn im Januar 2020:
"Wir wollten unseren Altersruhesitz, eine barrierefreie Penthousewohnung in Bonn, kaufen. Den Bauträgervertrag haben wir von Dr. Recker prüfen lassen. Das Ergebnis der Prüfstufe 1 war niederschmetternd. Besonders schockierend war die Vielzahl rechtswidriger und rechtlich fragwürdiger Passagen, sämtlich zum Nachteil des Erwerbers. Wir hatten das bei einem großen Unternehmen aus Köln mit Projekten in vielen deutschen Großstädten nicht erwartet. Insbesondere glaubten wir, dass Notare eine neutrale Position zu vertreten haben. Wir haben daraufhin die Prüfstufe 2 beauftragt und für uns eine Strategie festgelegt, welche Änderungen (insbesondere die zum Besitzübergang) unabdingbar sind, um den Vertrag schließen zu können.
Dr. Recker hatte bewertet, dass der mangelnde Wille zu Vertragsänderungen gegen die Seriosität des Bauträgers und fehlende Neutralität des Notars sprechen würde. Tatsächlich war der Bauträger zu keiner Änderung bereit und der Notar trat nur durch Übersendung des Vertragsentwurfs in Erscheinung. Wir haben daher, gar nicht so schweren Herzens, auf den Abschluss des Vertrages verzichtet.
Es erschien uns – auch nach den Erfahrungen beim Bau eines Hauses – besser, rechtzeitig aus einem ungünstigen Investment auszusteigen als möglicherweise unkalkulierbare Risiken einzugehen und im schlimmsten Fall in die Privatinsolvenz zu rutschen.
Einen Bauträgervertrag ohne Prüfung zu unterschreiben kann gut gehen, birgt aber ein erhebliches wirtschaftliches und vielleicht sogar existenzielles Risiko. Die Prüfung von Dr. Recker ist preislich fair und transparent. Hat man einen guten Vertrag, ist die Aufwandsentschädigung von 100 € plus MwSt. geradezu lächerlich gering. Und ist der Vertrag, wie in unserem Falle schlecht, dann sind 350 € plus MwSt. bzw. 900 € plus MwSt. erst recht gut investiert."
Alexander Pleil aus Köln im November 2019:
"Hr. Dr. Recker hat uns beim Kauf unserer ersten gemeinsamen Wohnung in Köln sehr geholfen. Seine Anmerkungen zum Bauträgervertrag waren sehr hilfreich, klar strukturiert, aufschlussreich und führten dazu, dass diese auch in den meisten Fällen überarbeitet werden konnten. Gleichzeitig verstand es Hr. Dr. Recker unsere Position gegenüber dem Bauträger realistisch einzuschätzen, was uns auch dabei unterstützt hat, dem Bauträgen entsprechend gegüberzutreten. Wir haben nun eine Wohnung, in die wir hoffentlich bald einziehen dürfen und Hr. Dr. Recker hat uns dabei sehr unterstützt. Vielen Dank."
Patricia Schnettler aus Köln im November 2019:
"Wir beauftragten Herrn Recker mit der Prüfung unseres Bauträgervertrages im Rahmen des Kaufs 2er Eigentumswohnungen. Durch Prüfungsstufe 1 stellten sich vertragliche Unstimmigkeiten heraus, von welchen Einige dann – mit Hilfe der Prüfung — im Gespräch mit dem Notar des Bauträgers zielführend geklärt werden konnten. Für die restlichen Punkte beauftragten wir Herrn Recker dann mit Prüfungsstufe 2. Im Nachhinein müssen wir sagen, dass wir diese Prüfungsstufe sofort hätten wählen sollen, da sie mit Urteilen der Rechtssprechung belegt warum bestimmte Elemente des Vertrages so nicht stehen bleiben können PLUS einen Formulierungsvorschlag von Herrn Recker beinhaltet, anhand dessen man dann sehr effektiv mit dem Notar verhandeln und argumentieren kann. Natürlich ist diese Prüfungsstufe auf den ersten Blick teuer, jedoch geht die Leistung, die Herr Recker hier bietet weit über den Zahlwert hinaus. Fakt ist, dass der aufsetzende Notar 1,5% des Kaufpreises für die Erstellung des Vertrages erhält und Herr Recker für Prüfungsstufe 2 (welche in ihrem Umfang das ursprüngliche Dokument um ca. 40 Seiten verlängerte und fachlich absolut top war) für seine 2te Prüfungsstufe 0.2% bzw. maximal 900 Euro erhält. Das Preis-Leistungsverhältnis ist hier also schlicht und einfach: top. Herr Recker macht im Endeffekt einen Großteil der Arbeit des Notars, wobei er nur einen Bruchteil der Bezahlung dafür erhält. Hervorheben möchten wir auch Herrn Reckers Einsatz für uns als Klienten im fachlichen Gespräch mit dem Notar, wofür wir von Herzen sehr dankbar sind."
Petra Haslinger-Hebda aus München im Oktober 2019:
"Schon mehrmals haben wir den kompetenten Rat von Dr. Recker in Anspruch genommen. Wir haben diesmal die Prüfung eines Bauträger Vertrages von Dr. Recker durchführen lassen. Die Homepage ist sehr gut aufgebaut und man kann schnell entscheiden, welche Prüfungsvariante man in Anspruch nehmen möchte. Bezahlung und hochladen der Dokumente geht ebenfalls sehr schnell und einfach. Die Auswertung kommt in kürzester Zeit, eine erste Rückmeldung ist bei uns bereits am nächsten Tag gekommen. Mit der Auswertung kommt man auch als juristischer Laie gut zurecht. Jede Textpassage aus dem Vertrag, welche kritisch war wurde uns genau erläutert und aktuelle Urteile hinterlegt, so kann man gut in die Diskussion mit seinen Vertragspartnern gehen. Ich würde niemals eine Immobilie kaufen ohne die Verträge von einem Profi wie Dr. Recker prüfen zu lassen und kann nur jedem potenziellen Käufer wünschen, dass er den Weg zu der Homepage von Dr. Recker findet."
Jan Stolper aus München im September 2019:
"Herr Dr. Recker hat uns schon zum dritten Mal bei einem Immobilienprojekt unterstützt. Wir waren erstaunt, wie nachlässig bzw. einseitig manche Verträge aufgesetzt waren. Hr. Reckers Hinweise sind sehr hilfreich und lösungsorientiert. Wir würden keine Immobilie kaufen, ohne den Vertrag vorab von Hr. Recker prüfen zu lassen."
Alexander Rasl aus Oedheim im September 2019:
"Zu einem fairen Preis (im Vergleich zu anderen ähnlichen Diensten) haben wir eine gut verständliche Bewertung unseres Bauträgervertrages von Hr. Dr. Recker bekommen, welche uns als Diskussionsgrundlage mit unserem Bauträger und Notar gedient hat. Wir konnten damit einige wichtige Dinge im Vertrag verbessern und klarer definieren, was einige Risiken für uns reduziert hat."
Sven Stuckmann aus Bochum im Februar 2019:
"Wir haben Herrn Dr. Recker beauftragt eine Prüfung der rechtlichen Wirksamkeit einer Reservierungsvereinbarung mit einem Bauträger vorzunehmen. Die Prüfung erfolgte schnell, ausführlich, fundiert und zu einem sehr fairen Preis."
Markus Neubauer aus Augsburg im Januar 2019:
"Die umfassenden Informationen und Empfehlungen von Herrn Dr. Recker waren für mich sehr hilfreich. Auch wenn die letztendliche Entscheidung für oder gegen einen Bauträgervertrag bei jedem selber liegt, ist seine fachliche Einschätzung unentbehrlich.
Ich kann seine Arbeit uneingeschränkt weiterempfehlen."
Manuel So aus Nürnberg im November 2018:
"Herr Dr. Recker hat uns bei unserem Bauträgervertrag sehr gut und viel schneller als Versprochen weitergeholfen. Alleine zu Wissen einen soliden Vertrag zu haben ist unbezahlbar. Definitiv eine Empfehlung wert!"
T. W. aus Köln im November 2018:
"Vielen Dank für Ihre Prüfung und die ausführliche schriftliche Beratung! Ihre Ausführungen gingen weit über das hinaus, was wir üblicherweise im Netz als Beratungsleistung verkauft wird. Wir konnten einige Ihrer Anmerkungen dazu nutzen, mit selbstbewusster Verhandlungsposition beim Bauträger Änderungen am Notarvertrag vornehmen zu lassen. Das hat uns sehr gefreut und in Anbetracht der unausgeglichen Marktlage auch positiv überrascht."
Janine Jochum aus Meitingen im September 2018:
"Äußerst wertvolle Hilfe zum fairen Preis — sehr zu empfehlen!
Meine neue Gewerbe-Immobilie wird sehr viel Geld kosten. Dementsprechend muss ich dem Notar mehrere Tausend Euro für die Beurkundung des Bauträger-Vertrags bezahlen. Der Entwurf des Kaufvertrags wies allerdings gravierende Mängel auf. Für 350 Euro netto, also einen Bruchteil der Notar-Vergütung, hat Herr Dr. Recker den Vertragsentwurf mit größter Sorgfalt geprüft und mir fundierte Informationen zur aktuellen Rechtslage zur Verfügung gestellt. Den von Herrn Dr. Recker bearbeiteten Vertragsentwurf habe ich sofort mit Bitte um Änderung an das Notariat zurück gesandt. Ich würde auch jedem anderen Verbraucher oder Freiberufler, der einen Bauträger-Vertrag abschließen möchte, dringend die vorherige Prüfung durch Herrn Dr. Recker empfehlen."
P. S. aus München im August 2018:
"Haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche, kompetente Kommentierung des Bauträgervertrages der Firma ... GmbH in München. Ihre Kommentierung hat meinen Eindruck bestätigt, dass ich mit dem Vertragsabschluss nicht unerheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken bei der Durchführung des Vertrages und während der fünfjährigen Frist zur Mängelbeseitigung ausgesetzt wäre ... Einen Vertragsabschluss mit der Firma ... GmbH wird es nicht geben. Das ist auch gut so, da ich den Vertragsabschluss informiert ablehnen konnte. Ich würde Sie jederzeit erneut beauftragen. Ich befürchte jedoch, dass der Neubaumarkt in München und Umland dem Käufer derzeit nicht wohlgesonnen ist."
Matthias Heikamp aus Bochum im Juli 2018:
"... zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihre überaus ausführliche Aufarbeitung unseres Bauträgervertrages bedanken ...
Dies habe ich in diesem Detailreichtum nicht erwartet! ... Als Laie waren wir mit den teilweise versteckten Fallstricken in den Formulierungen des Bauträgervertrags und den sich daraus möglicherweise ergebenen Konsequenzen schlichtweg überfordert. Es war für uns bis dato unvorstellbar, wie ein Kaufvertrag so viele rechtswidrige bzw. unwirksame Klauseln enthalten kann, obwohl diese gesetzlich unzulässig sind. Insofern hat Ihr Sachverstand dazu beigetragen, den uns vorgelegten Vertragsentwurf mit anderen Augen zu sehen und letztlich eine für uns, trotz der Begeisterung für das Objekt, gut annehmbare Entscheidung gegen die Unterzeichnung des Vertrages zu treffen.
Meines Erachtens zeigt die Reaktion des Bauträgers, Änderungen weitgehend ohne Begründung abzulehnen und keine weiteren Gespräche über den Vertrag führen zu wollen, dass wir mit den Beanstandungen ins sprichwörtliche "Schwarze" getroffen haben.
Gerne empfehle ich Sie Freunden und Bekannten weiter sollten diese auch einmal eine Immobilie vom Bauträger erwerben wollen. Ich selbst komme auf Sie zurück sobald uns in hoffentlich naher Zukunft erneut ein Angebot eines Bauträgers vorliegt."
Manuel Sonntag aus Nürnberg im Mai 2018:
"Herr Dr. Recker hat uns bei unserem Bauträgervertrag sehr gut und viel schneller als Versprochen weitergeholfen. Alleine zu Wissen einen soliden Vertrag zu haben ist unbezahlbar. Definitiv eine Empfehlung wert!"
Ha Ro aus Bayreuth im Februar 2018:
"Top-Empfehlung
Wer vor dem Abschluss eines Bauträgervertrages steht, sollte unbedingt die Dienste von Herrn Dr. Recker in Anspruch nehmen. Zu einem wirklich fairen Preis wird der Vertrag geprüft und man bekommt sehr schnell, in übersichtlicher und verständlicher Weise, die Fehler und Fallen aufgezeigt.
Eine Investition, die sich in Anbetracht der Kosten und Risiken bei einem Hausbau auf alle Fälle lohnt."
Henning Witte aus Sottrum im Februar 2018:
"Die Durchsprache mit dem Bauträger ergab eine Anpassung des Vertrags in allen beanstandeten Punkten. Offensichtlich war der Vertrag über 20 Jahre als 'best-of' immer hausmännisch fortentwickelt worden. Insofern wurden die Anmerkungen dankbar aufgenommen. In Summe also eine Verbesserung für alle Beteiligten mit nachhaltiger Wirkung in die Zukunft."
Patrick Cordes aus Darmstadt im November 2017:
"Herr Dr. Recker hat uns durch seine ausführliche und äußerst kompetente Beratung vor möglicherweise fatalen Konsequenzen bewahrt. Die für einen Laien nicht erkennbaren, teils erheblichen Mängel wären ohne seine Prüfung vermutlich im äußert pragmatischen und durchaus sympathischen Auftreten des Bauträgers untergegangen. Aufgrund der konkreten Empfehlungen von Hr. Dr. Recker werden wir nun das Gespräch mit dem Bauträger suchen um eine Änderung in den für uns nachteiligen Klauseln zu erwirken bzw. ggf. vom Kauf Abstand zu nehmen."
Dr. C. Hofmann aus Gießen im Oktober 2017:
"Durch seine umfassende, nachvollziehbare und kritische Prüfung hat mir Dr. Recker eine überaus wertvolle Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Bei dem Bauträgerrecht handelt es sich um eine komplexe, durch viele gerichtlichen Entscheidungen im Einzelfall geprägte Materie, die auch für mich als Juristen, der beruflich aber in anderen Rechtsbereichen zuhause ist, nur äußerst schwer zu durchdringen ist. Ich kann deshalb jedem Käufer nur dringend raten, den Bauträgervertrag durch einen Experten überprüfen zu lassen. Für mich hat sich die Prüfung definitiv gelohnt. Dr. Recker machte mich auf diverse Punkte aufmerksam, die mit erheblichen Nachteilen für mich verbunden gewesen wären. Durch seine sinnvollen Hinweise war ich in kürzester Zeit in der Lage, meine Position in den Vertragsverhandlungen massiv zu verbessern. Vielen Dank."
A. P. und T. P. aus Berlin im September 2017:
"Herr Dr. Recker hat unseren Bauträgervertrag in weniger als 3 Tagen geprüft und uns logisch sehr gut nachvollziehbar die einzelnen Fallen und den Grad der Benachteiligung für uns durch die einzelnen Klauseln erläutert. Das Ampelsystem direkt im Vertragstext ist für Unerfahrene wie uns äußerst hilfreich. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit Bauträgerverträgen und daher implizit auch mit Notaren konnte er uns ebenfalls über andere Fälle mit dem Notar unseres Bauträgers berichten, bei denen der Käufer im Vertrag ebenfalls auffällig benachteiligt wurde. Da unser Bauträger bereits bei der Diskussion fehlender bautechnischer Unterlagen kein großes Entgegenkommen gezeigt hatte, haben wir uns daraufhin entschieden, die notwendigen massiven Änderungen im Bauträgervertrag nicht mehr zu fordern, sondern vom Kauf Abstand zu nehmen. Wir hoffen, diese Bewertung motiviert nun andere Hauskäufer, auch ihren Vertrag prüfen zu lassen."
M. B. und S. B. aus Hannover im August 2017:
"Wer einen Kaufvertrag / Notarvertrag vom Bauträger bekommt, sollte aus Prinzip die Formulierungen intensiv prüfen. Hier ist auf jeden Fall Kontrolle vor Vertrauen zu setzen. In unserem Fall hatten wir bei Durchsicht des Vertrages schon erkannt, dass dieser überwiegend die Rechte des Bauträgers wiederspiegelte; der Käufer aber kaum erwähnt wurde. Die Ergebnisse aus dem Prüfungsauftrag von Dr. Recker waren sehr hilfreich, um den Vertrag entsprechend anzupassen. Der Notar war behilflich, die entsprechenden Änderungen aufzunehmen (und dies waren einige). Mit dem Bauträger mussten wir viele Artikel verhandeln; einige Paragraphen hinsichtlich seines Rechtes als Bauträger der nachträglichen Änderung etc. wurden komplett gestrichen oder mit entsprechender Einfügung "bei Zustimmung des Käufers" verändert. Durch die Referenzangaben von Dr. Recker hinsichtlich BGB oder Grundsatzurteilen war dies dann auch überzeugend möglich, zumal wenn der Bauträger versuchte darauf aufmerksam zu machen, dass die anderen Käufer ja dies alles bereits geprüft und unterschrieben haben. Insgesamt waren wir mit dem Prüfbericht und der Empfehlung sehr zufrieden und haben letztendlich einen deutlich veränderten Vertrag unterzeichnet."
Thomas von Brasch aus Frankfurt am Main im Mai 2017:
"Herr Dr. Recker war uns eine sehr große Hilfe bei der Bewertung des zu großen Teilen undurchsichtigen Notarvertrages nebst Baubeschreibung für ein Neubau-Reihenhaus. Ohne seine Hilfe wären wir vermutlich viele, uns benachteiligende Formulierungen eingegangen, mit denen versucht wurde, das Bauträgerrisiko auf uns abzuwälzen. Wir danken Herrn Dr. Recker für seine schnelle Hilfe und empfehlen ihn jederzeit gerne weiter."
Jannik‑B. Haack aus Hofheim im April 2017:
"Meine Frau und ich haben Herrn Dr. Recker mit der Prüfung unseres Bauträgerkaufvertrags beauftragt und waren sowohl vom Umfang der Ausführungen als auch der schnellen Bearbeitung unseres Anliegens begeistert. Auch im Nachgang zum Prüfungsauftrag hat Dr. Recker uns stets kurzfristig mit Rat zur Seite gestanden. Erst durch ihn konnten wir feststellen, dass in unserem Kaufvertragsentwurf eine Vielzahl uns benachteiligende, rechtlich fragwürdige — teilweise auch offenkundig rechtswidrige — Klauseln enthalten waren. Letztlich ist es deswegen auch nicht zu einer Beurkundung des Kaufvertrags gekommen, da der Bauträger zu keinerlei Änderung bereit war. Ich kann daher nur jedem vor Abschluss eines Kaufvertrags die Prüfung empfehlen."
F. Botsch aus Gräfeling im April 2017:
"Ihre Prüfung und die Kommentare zu den einzelnen Punkten waren sehr hilfreich und kompetent. Mit vielem Dank für die prompte Bearbeitung."
M. K. aus Frankfurt im März 2017:
"Die Prüfung durch Herrn Dr. Recker kann ich jedem Käufer vor Unterzeichnung eines Bauträgervertrags uneingeschränkt empfehlen. Die Materie ist für einen Laien sehr komplex und ohne fachliche und unabhängige Beratung nicht zu durchdringen. Die detaillierte Analyse ergab in meinem Fall, dass der Vertrag viele für mich nachteilige Regelungen enthielt. Mit diesem Wissen konnte ich meine Kaufentscheidung nochmals überdenken."
Tim G. aus Bonn im Februar 2017:
"Die Prüfung durch Herrn Dr. Recker war äußerst fachkundig und hilfreich. Seine langjährige Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet der Bauträgerverträge zeigen sich deutlich in der hohen Qualität der Bewertung. Auch juristisch geschulten Käufern kann eine Prüfung durch Herrn Dr. Recker nur empfohlen werden. Die sehr freundliche Korrespondenz und die zügige Bearbeitung des Auftrags verdienen ebenfalls die Note 1."
Petra Haslinger aus München im November 2016:
"Im letzten Halbjahr habe ich ja bereits zwei Mal Ihre sehr wertvolle Dienstleistung in Anspruch genommen, einen Bauträgervertrag unter die Lupe zu nehmen. Beide Male war ich äußerst zufrieden. Ihre Hompage ist klar strukturiert und verständlich. Dies spiegelt sich auch in Ihren Auswertungen der Verträge wieder. Selbst als juristischer Laie findet man sich in Ihren Vorschlägen schnell zurecht und kann durch Ihr "Ampel-System" in den weiteren Gesprächen mit Bauträger und Notar Prioritäten setzen, welche Passagen im Vertrag vor dem Kauf unbedingt abgeändert werden müssen um kein Desaster zu erleben ... Die Prioritäten richtig zu setzen ist in einem Immobilienmarkt, wie er derzeit in München statt findet, nicht ganz unwichtig ... Man kann hier nur jedem Käufer wünschen, dass er den Weg auf Ihre Homepage findet ..."
Nici Hoppe aus Nordhausen im November 2016:
"Vielen Dank für die schnelle Zusendung des kommentierten Vertragsentwurfes ... Der Termin mit dem Bauträger hat letzte Woche stattgefunden. Dieser hatte Ihrer Argumentation wenig entgegenzusetzen. Wenn ich vorher gewusst hätte wie schnell und unkompliziert dies bei Ihnen funktioniert, dann hätte ich mir die vorhergehende Beratung durch einen ortsansässigen Rechtsanwalt sparen können. Die Kosten waren identisch mit dem, was Sie für Ihre Leistung beanspruchten. Die Leistung dieses Anwaltes war allerdings bei Weitem nicht so verwertbar wie Ihre Arbeit. Der Anwalt zählte zwar auch einige der Punkte auf, die auch Sie in Ihrer Bewertung bemängelten, gab allerdings keine Formulierungsvorschläge, geschweige denn Ratschläge zur Verhandlung mit dem Bauträger. Ihre Bewertung ist auch für einen Nichtjuristen verständlich und somit verwertbar. Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Arbeit ..."
Axel Wörner aus Waddeweitz im Oktober 2016:
"Das Überprüfungsangebot von Herrn Dr. Recker ist ein sehr guten Angebot zur Übergrüfung des Bauträgervertrages. Zum Festpreis und mit einem Ergebnis innerhalb von weniger als einer Woche! Mit den Ergebnis kann man schnell entscheiden, ob gravierende Fehler im Vertrag sind. Ist der Bauträger bzw. beurkundende Notar bereit über diese Punkte zu sprechen, kann man in die 2. Phase , die für einen deutlich teurer ist, aber auch rechtliche Sicherheit bringt, einsteigen."
Paul Wysotzki aus Detmold im August 2016:
"Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nach einigen Verhandlungen habe ich mit dem Bauträger vereinbart, dass die Zahlung des Kaufpreises erst nach Abnahme durch uns persönlich erfolgt. Darüber hinaus erfolgt eine positive Abnahme durch einen Dekra-Gutachter, der darüber hinaus auch die korrekte Ausführung des Bauvorhabens über die gesamte Bauzeit überwacht. Ich hoffe, dass wir dadurch genügend abgesichert sind. Ihre Rückmeldung hat uns sicherlich davor bewahrt, einen für uns ungünstigen Vertrag zu unterschreiben. Zudem hat mich die kurze Bearbeitungszeit und die unkomplizierte Abwicklung gefreut. Viele Dank dafür."
J. Gärtner aus Heidenau im August 2016:
"Wir waren am Anfang skeptisch, ob es es sich bei Ihrem Angebot zur Prüfung des Bauträgervertrages tatsächlich um ein seriöses Angebot handelt. Durch die Bezahlung mittels Paypal war unsere Vorausszahlung jedoch abgesichert und so wagten wir es. Und im nachhinein war die Entscheidung auch richtig: Wir bedanken uns ganz herzlich für die reibungslose und schnelle Durchsicht des Bauträgervertrages. Die Anmerkungen an den gerügten Bestandteilen hat uns gezeigt, dass uns unproblematisch erscheinende Klauseln durchaus auch Ihre Tücken haben können."
Taymaz K. aus Düsseldorf im April 2016:
"Vielen Dank für Ihre Anmerkungen zu dem Kaufvertrag. Wir haben die von Ihnen ausgearbeiteten Verbesserungen an den Notar weitergegeben und konnten uns auch in den meisten Punkten nun mit dem Notar bzw. Bauträger einigen. Auch wenn wir zuvor schon ein recht gutes Gefühl bei dem Bauträger hatten, haben wir nun durch die von Ihnen angeregten Verbesserungen keine Zweifel mehr an dem Bauprojekt."
Karin Hammann aus Jockgrim im März 2016:
"Ein rechtlicher bedenklicher Bauträgervertrag ist mit einem ungleich höheren Risiko verbunden als andere Investitionen und rechtliche Fallstricke sowie die dem Vertrag zugrundeliegende Intention sind von einem Laien — auch vom Finanzberater — nicht erkennbar. Die Prüfung durch Dr. Recker hat mich davor bewahrt, einen Vertrag zu unterzeichnen, der mich in meinen Rechten stark eingeschränkt hätte."
Dr. M. Fied. aus Frankfurt/M im Februar 2016:
"Die Prüfung von Herrn Dr. Recker war eine sehr aufschlussreiche Erfahrung für uns, die uns sehr geholfen hat, die richtige Entscheidung zu treffen. Vor allem die langjährige Erfahrung, die Fähigkeit, Dinge zu erklären sowie die Erreichbarkeit sind unschlagbar. Wir können diese Dienstleistung uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank!"
Matthias Lotz aus Nierstein im November 2015:
"Der Erwerb von Wohneigentum erfordert unabhängigen technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rat. Jeder zukünftige Immobilienbesitzer sollte die Bedenken vor einer Investition in dieses Wissen, die nur wenige Promille der Kaufsumme ausmacht, ablegen. Die juristische Prüfung von Herrn Dr. Recker ist dank Online-Abwicklung unkompliziert und schnell: Daher an dieser Stelle ein "sehr gut" und ein herzliches Dankeschön für Ihre uneingeschränkt empfehlenswerte Arbeit, die uns eine große Hilfe war."
Rüdiger Rothenbusch aus St. Ingbert im September 2015:
"Die Analyse durch Herrn Dr. Recker hat mich (und den unerfahrenen Bauträger) vor dem Abschluss nichtiger Vertragsbestandteile bewahrt. Daher meine Empfehlung: im Hinblick auf die Kosten der größten Investition des Lebens stellt die Beratungsleistung durch Herrn Dr. Recker geradezu ein Schnäppchen dar. Lesen Sie Ihren Vertragsentwurf, beim ersten unguten Gefühl und erster "Google-Bestätigung" dann Herrn Dr. Recker gleich mit Prüfungsstufe 1 beauftragen."
Volker D. aus Starnberg im August 2015:
"durch die kompetente Prüfung von Herrn Dr. Recker wurden wir davor bewahrt, vorschnell einen Kauf- und Bauträgervertrag zu unterzeichnen. Wir waren sehr erstaunt, dass ein Notarvertrag so viele schwammige und sogar rechtlich fragwürdige Passagen enthält. Es lohnt sich in jedem Fall die Expertise von Dr. Recker in Anspruch zu nehmen, vor allem unter den Gesichtspunkt, dass der Bauträger den Vertragsentwurf in Auftrag gibt und deshalb dessen Inhalt weitgehend bestimmt. Wir haben unter anderem die Wohnung nicht gekauft, weil der Notar sich auf keine Erörterung der fraglichen Bestimmungen einlassen wollte."
Axel S. aus Leipzig im Mai 2015:
"Herr Dr. Recker hat für mich einen Bauträgervertrag geprüft. Die zahlreich eingefügten Kommentare mit Verweisen auf die jeweiligen Gesetze waren auch für Nichtjuristen gut verständlich. Es wurden viele Punkte und Passagen aufgezeigt, die mir selbst korrekt erschienen, sich aber als schwerwiegende Abweichungen von geltenden Recht erwiesen. Darüber hinaus hat mir die abschliessende Bewertung geholfen, den Verfasser des Bauträgervertrages besser beurteilen zu können. Vielen Dank."
Thomas Reichl aus Büttelborn im Mai 2015:
"Ihre Expertise der Vertragsüberprüfung ist für jeden Kaufinteressenten, der vor der Frage des Abschlusses eines Bauträgervertrages steht empfehlenswert. Die Ausführungen sind ohne Weiteres auch dem juristischen Laien verständlich und durch Rechtsprechungsnachweise und Fachliteratur belegt [Anm.: Prüfungsstufe 2]. Letzteres bietet in Ergänzung zu Ihren Ausführungen reichhaltiges Argumentationsmaterial für Vertragsverhandlungen. Auch für die Klarheit, mit der Sie vor den Verbraucher klar benachteiligenden Vertragsklauseln warnen und Empfehlungen aussprechen gebührt Ihnen ausdrücklicher Dank. Mein von Ihnen geprüfter Vertragsentwurf wird ohne Aufnahme Ihrer Formulierungsvorschläge nicht beurkundet werden."
Lenka Jaeger aus Hamburg im Februar 2015:
"Vielen Dank für Ihre sehr kompetente Bauträger-Vertragsprüfung mit Erläuterungen zu den für mich als Käuferin nachteiligen Formulierungen und Hinweisen auf eine gewünschte Änderung. Ebenso vielen Dank für Ihre kurzfristige zeitliche Flexibilität. Ich wünsche Ihnen auch weiterhin viele zufriedene Kunden."
Oliver St. aus Meerbusch im Januar 2015:
"Vielen Dank für die sehr gute und umfassende Analyse und Erläuterungen !
Ihr Service ist uneingeschränkt empfehlenswert."
Tanja Ludorf aus Stuttgart im November 2014:
"Vielen Dank für Ihre tatsächlich einmalig verbraucherfreundliche Vertragsprüfung. Ihre Anmerkungen sprechen für sich und ich hoffe, dass die Gegenseite sich auf die Formulierungsvorschläge einlässt. Ihre Prüfung hat mir deutlich gezeigt, dass man als Verbraucher, der nicht beruflich mit Immobilienverträgen befasst ist unbedingt einen Rechtsbeistand benötigt ... Ich habe schon im Bekanntenkreis begeistert für Ihr Angebot geworben."
Marcel W. aus München im August 2014:
"Ich bedanke mich für die kurzfristige und präzise Auswertung des Vertrags. Die Anmerkungen sind absolut auf den Punkt gebracht und mit entsprechenden Rechtsquellen – die sehr gut als Argumentationsgrundlage dienen können – belegt. Als sehr positiv habe ich Ihre Gesamtbeurteilung empfunden, die eine Empfehlung bezüglich der kritischsten Punkte des Vertrags widergibt. Das Preis-Leistungsverhältnis (für meine beauftragte Stufe 1) ist exzellent!"
Kerstin Trossen aus Leverkusen im August 2014:
"Herr Dr. Recker hat für uns einen Bauträgervertrag geprüft. Die Zahlung lief unkompliziert, die Bearbeitung dauerte keine drei Werktage und die Erklärungen zu den problematischen Passagen sind sehr verständlich verfasst. Die Gefahren für uns als Käufer werden mit fachlicher Kompetenz gut erläutert. Ein sehr gutes Leistungspaket, was wir gerne weiterempfehlen"
Silke Krome aus München im April 2014:
"Ich bin über eine Internet ‑Recherche auf Dr. Recker aufmerksam geworden. Der Kontakt (persönlich oder über Mail) war für mich eine mehr als große Unterstützungen in einem Kaufprozess der für mich mit vielen Unsicherheiten verbunden war. Alle Informationen und sehr wertvollen Hilfen waren einfach und verständlich ausgedrückt! Ich hatte in allen Kontakten immer das Gefühl, es geht hier wirklich um „Hilfe“ gepaart mit einer sehr großen Expertise und nicht einfach nur darum „ein Geschäft“ zu machen. Das hat mir das nötige Vertrauen gegeben! Ich kann Herrn Dr. Recker einfach nur uneingeschränkt empfehlen!"
Michaela Neumann aus Bocholt im April 2014:
"Je weiter wir den Bauträgervertrag analysiert haben, desto klarer wurde uns, dass wir damit komplett überfordert sind. Wir als Konsumenten auf der einen Seite hatten es mit hochgradigen Spezialisten des Bauträgerrechts auf der anderen Seite zu tun. Es war schnell klar, dass wir Hilfe brauche würden und fanden diese über einen Artikel zum Thema im Internet, den Herr Dr. Recker formuliert hatte. Die Analyse unseres Vertrages hat uns sehr geholfen, den Vertag und die Hintergründe seiner Ausgestaltung zu verstehen. Herr Dr. Recker hat uns vor allem sehr schnell, immer zuverlässig und unkompliziert geholfen. Wir würden ihn jederzeit weiterempfehlen."
Christian Küttler aus Esslingen im Februar 2014:
"Ihre Vorgehensweise, mir trotz Ihrer USA-Reise kurzfristig Ihre Leistung anzubieten, empfand ich als sehr zuvorkommend. Dabei bin ich von Ihrer Abarbeitung und Methodik von Rechtsfragen zu Erwerbsverträgen überaus positiv überrascht worden. Ihre kostenfreie pauschale Rückmeldung konnte ich auf jeden Fall nutzen. Sie haben mir weitere Punkte zum Vertrag aufzeigen können, welche ich ohne fremde Hilfe nicht erahnt hätte. Ich möchte Sie an dieser Stelle ausdrücklich weiter empfehlen und wünsche Ihnen auf Ihrem weiteren Weg alles Gute."
Jan Stolper aus München im Februar 2014:
“Über eine Google-Recherche sind wir auf Dr. Recker aufmerksam geworden. Er hat uns in einem dringenden Fall unterstützt und die notwendigen Dokumente sehr kurzfristig, unmittelbar nach unserer Anfrage geprüft. Die Rückmeldung war trotz des kurzen Zeitfensters fachlich sehr fundiert und zeugte von sehr großem Sachverstand. Die getroffenen Aussagen und Empfehlungen waren für uns eine große Unterstützung für den Immobilienkauf. Wir können Herrn Dr. Recker uneingeschränkt weiterempfehlen.”
Verena Altmann aus Berlin im Dezember 2013:
“Durch Internetrecherche sind wir auf das Angebot von Herrn Dr. Recker aufmerksam geworden und haben ihm einen Bauträgervertrag zur Überprüfung zugesandt. Herr Dr. Recker hat diese Überprüfung sorgsam und ausführlich und mit hoher Fachkompetenz durchgeführt. Die Kommunikation war zügig und zuverlässig. Er war eine große Hilfe und hat uns letztendlich davor bewahrt, einen für uns nachteiligen Vertrag abzuschließen.”