Bauträgervertrag
Dr. Wilfried Recker
Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer im Bauträgervertrag
Der Bauträgervertrag ist ein einheitlicher Vertrag mit kauf- und werkvertraglichen Elementen Der Bauträger verpflichtet sich kaufvertraglich zur Verschaffung des Eigentums am unbebauten Grundbesitz und werkvertraglich zur Errichtung des Bauwerks. Es handelt sich deshalb grunderwerbsteuerlich um einen einheitlichen Erwerbsvorgang mit der Folge, dass Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Kaufpreisteil für den Erwerb des unbebauten Grundstücks, sondern auch auf das Entgelt für die Baugewerke entfällt. Der einheitliche Erwerbsvorgang ist dann aber von der Umsatzsteuer befreit.
Was ist das Problem?
Bauträger versuchen immer wieder, die Grunderwerbsteuer auf den Teil der Gesamtvergütung zu beschränken, der auf den Erwerb des Grundbesitzes entfällt. Sie spalten dazu den einheitlichen Bauträgervertrag in zwei Verträge, nämlich einen Kaufvertrag über den Erwerb des Grundbesitzes und einen Werkvertrag über die Errichtung des Gebäudes auf. Die gewollte Beschränkung der Grunderwerbsteuer wird damit aber nicht erreicht. Denn für das Finanzamt ist allein entscheidend, dass der Erwerber ein bebautes Grundstück erwerben will. Es besteht dann sogar die Gefahr doppelter Besteuerung der Bauleistungen. Denn wenn der Grundstückskaufvertrag über das unbebaute Grundstück und der Werkvertrag über die Bauleistungen von unterschiedlichen Unternehmern i.S. des Umsatzsteuerrechts abgeschlossen werden, sind die Bauleistungen als Bestandteil der Gesamtvergütung nicht nur mit der Grunderwerbsteuer belastet, sondern zusätzlich mit der Umsatzsteuer.
Das kann ich für Sie tun.
informieren
Ich informiere Sie über alles, was Sie vor dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger wissen sollten.
So können Sie in meinem Lexikon ABC-Immobilienkauf juristische Fachbegriffe zum Immobilienkauf nachschlagen, an Hand meiner Checkliste den Bauträgervertrag einer ersten, eigenen Prüfung unterziehen, unter Immobilien aktuell aktuelle Rechtsprechung zum Immobilienkauf und Bauträgervertrag nachlesen und in meinem Blog Fachbeiträge zu aktuellen Problemen des Bauträgerrechts kennenlernen.
prüfen
Ich prüfe Ihren Bauträgervertrag bevor Sie diesen beim Notar abschließen und zeige Mängel und Risiken auf.
Der Bauträgervertrag ist ein Formularvertrag, der dem Käufer vom Bauträger vorgegeben wird. Er ist deshalb immer daraufhin zu überprüfen, ob er neben den Interessen des Bauträgers auch die Interessen des Käufers angemessen berücksichtigt. Denn 97% aller Bauträgerverträge enthalten Bestimmungen, die den Käufer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
schlichten
Ich helfe Ihnen nach dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Bauträgervertrag.
Die außergerichtliche Schlichtung eines Streites zwischen Käufer und Bauträger durch einen neutralen, fachkundigen Dritten ist für beide Seiten vorteilhaft. Denn gerichtliche Auseinandersetzungen sind bei Immobilien regelmäßig sehr langwierig und teuer. Eine einvernehmliche Regelung zur Vermeidung eines Rechtsstreits drängt sich deshalb beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger geradezu auf.
Zu meiner Person
35 Jahre Rheinischer Notar
Ich habe im Laufe der Jahre sicherlich einige tausend Bauträgerverträge der verschiedensten Bauträgerunternehmen entworfen, beurkundet und deren Vollzug begleitet. In dieser langjährigen notariellen Praxis habe ich festgestellt, dass die meisten Käufer beim Kauf vom Bauträger völlig überfordert sind. Das gilt regelmäßig auch für deren Berater. Denn das Bauträgerrecht ist eine Spezialmaterie mit Schwerpunkt im Verbraucherschutzrecht, die selbst den meisten Juristen nicht hinreichend vertraut ist. Aus diesem Beratungsnotstand im Verbraucherschutz ist mein aktuelles Beratungsangebot entstanden.
Das können Sie tun.
Wenn Sie mehr über die Chancen und Risiken beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger erfahren wollen, nur zu! Sie sind nur einen Klick von meiner Webseite
Bauträgervertrag online
entfernt. Dort finden sie auf einer Webseite zusammengefasst alles, was Sie beim Kauf vom Bauträger beachten sollten.