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Dr. Wilfried Recker
Tricks der Bauträger beim Bauträgervertrag
Ein gesetzliches Sicherungssystem schützt den Käufer vor dem Verlust seines Geldes beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger. Wesentlicher Bestandteil dieses gesetzlichen Sicherungssystems ist das Transparenzgebot des § 307 Absatz. 1 Satz 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), das Tricks der Bauträger im Bauträgervertrag verhindern soll. Denn das Transparenzgebot verlangt, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen von Rechten und Pflichten und die daraus resultierenden Rechtsfolgen im Bauträgervertrag so genau beschrieben werden müssen, dass einerseits für den Bauträger keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen und andererseits der Käufer seine Rechte und Pflichten ohne fremde Hilfe möglichst klar und einfach feststellen kann.
Was ist das Problem?
Bauträger versuchen immer wieder, das Transparenzgebot im Bauträgervertrag zu unterlaufen. Dazu formulieren sie insbesondere Vertragsklauseln, die nicht hinreichend konkretisiert sind, die mehrere Deutungen zulassen, die die Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung nicht erkennen lassen, die geeignet sind, den Käufer über seine Rechtsstellung zu täuschen oder die zusammenhängende Regelungen nicht im Zusammenhang darstellen. Derart intransparente Klauseln sind bei der Prüfung des Bauträgervertrages stets zu korrigieren.
Das kann ich für Sie tun.
informieren
Ich prüfe Ihren Bauträgervertrag bevor Sie diesen beim Notar abschließen und zeige Mängel und Risiken auf.
Der Bauträgervertrag ist ein Formularvertrag, der dem Käufer vom Bauträger vorgegeben wird. Er ist deshalb immer daraufhin zu überprüfen, ob er neben den Interessen des Bauträgers auch die Interessen des Käufers angemessen berücksichtigt. Denn 97% aller Bauträgerverträge enthalten Bestimmungen, die den Käufer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
prüfen
Ich informiere Sie über alles, was Sie vor dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger wissen sollten.
So können Sie in meinem Lexikon ABC-Immobilienkauf juristische Fachbegriffe zum Immobilienkauf nachschlagen, an Hand meiner Checkliste den Bauträgervertrag einer ersten, eigenen Prüfung unterziehen, unter Immobilien aktuell aktuelle Rechtsprechung zum Immobilienkauf und Bauträgervertrag nachlesen und in meinem Blog Fachbeiträge zu aktuellen Problemen des Bauträgerrechts kennenlernen.
schlichten
Ich helfe Ihnen nach dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Bauträgervertrag.
Die außergerichtliche Schlichtung eines Streites zwischen Käufer und Bauträger durch einen neutralen, fachkundigen Dritten ist für beide Seiten vorteilhaft. Denn gerichtliche Auseinandersetzungen sind bei Immobilien regelmäßig sehr langwierig und teuer. Eine einvernehmliche Regelung zur Vermeidung eines Rechtsstreits drängt sich deshalb beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger geradezu auf.
Zu meiner Person
35 Jahre Rheinischer Notar
Ich habe im Laufe der Jahre sicherlich einige tausend Bauträgerverträge der verschiedensten Bauträgerunternehmen entworfen, beurkundet und deren Vollzug begleitet. In dieser langjährigen notariellen Praxis habe ich festgestellt, dass die meisten Käufer beim Kauf vom Bauträger völlig überfordert sind. Das gilt regelmäßig auch für deren Berater. Denn das Bauträgerrecht ist eine Spezialmaterie mit Schwerpunkt im Verbraucherschutzrecht, die selbst den meisten Juristen nicht hinreichend vertraut ist. Aus diesem Beratungsnotstand im Verbraucherschutz ist mein aktuelles Beratungsangebot entstanden.
												 
														
Das können Sie tun.
Wenn Sie mehr über die Chancen und Risiken beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger erfahren wollen, nur zu! Sie sind nur einen Klick von meiner Webseite
Bauträgervertrag online
entfernt. Dort finden sie auf einer Webseite zusammengefasst alles, was Sie beim Kauf vom Bauträger beachten sollten.