Bau­trä­ger­ver­trag

Dr. Wil­fried Recker

Der Spie­gel zum Bauträgervertrag

Die meis­ten Immo­bi­li­en­kauf- und Bau­trä­ger­ver­trä­ge ver­let­zen die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zum Schutz der Ver­brau­cher. Das ist eine dem Gesetz­ge­ber, den Gerich­ten und juris­ti­schen Exper­ten seit Lan­gem bekann­te Tat­sa­che. Es ist der Ver­dienst von Der Spie­gel, die­se offen­sicht­li­che Tat­sa­che nun auch öffent­lich gemacht zu haben.

Was ist das Problem?

 Der Spie­gel Nr. 6/2018:

 

"Das Ange­bot an Objek­ten ist vor allem in Metro­po­len so rar, dass die Ver­käu­fer die Bedin­gun­gen gera­de­zu dik­tie­ren kön­nen. Dem­entspre­chend mise­ra­bel fal­len die Ver­trä­ge für den Käu­fer oft aus". Der Spie­gel zitiert einen Ver­trau­ens­an­walt des Bau­her­ren-Schutz­bunds: "Die Ver­trä­ge, die vie­le Nota­re für Bau­trä­ger oder Grund­stücks­ver­käu­fer ent­wer­fen, wer­den immer ver­brau­cher­feind­li­cher … Vie­le Bau­trä­ger und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ver­su­chen … mög­lichst sämt­li­che Schutz­me­cha­nis­men, die der Gesetz­ge­ber vor­schreibt, ver­trag­lich aus­zu­he­beln …" Dazu Der Spie­gel: "Natür­lich kann man sol­che ein­deu­tig rechts­wid­ri­gen Klau­seln im Streit­fall anfech­ten. Aller­dings braucht man dafür das nöti­ge Klein­geld und die Geduld, einen womög­lich lang­jäh­ri­gen juris­ti­schen Klein­krieg durchzuhalten."

Was ist zu tun?

Der Spie­gel:

"Die Ent­schei­dung für den Kauf einer Woh­nung oder eines Hau­ses tref­fen die meis­ten Men­schen nur ein­mal im Leben. Des­halb soll­ten sie sich nicht … unter Druck set­zen las­sen. Und wer 500.000 Euro für eine Woh­nung inves­tiert, soll­te es sich außer­dem noch leis­ten, sämt­li­che Ver­trä­ge für eini­ge hun­dert Euro vor der Unter­schrift von einem Exper­ten durch­se­hen zu las­sen. Auch wenn des­sen Ein­wän­de in der aktu­el­len Markt­la­ge am Ende oft dazu füh­ren könn­ten, dass ein Kauf abge­bla­sen wer­den muss."

Dem ist  hin­zu­zu­fü­gen: Not­wen­di­ge Bedin­gung für das Ver­sa­gen des gesetz­li­chen Ver­brau­cher­schut­zes ist das Ver­sa­gen der Nota­re. Bau­trä­ger­ver­trä­ge müs­sen nota­ri­ell beur­kun­det wer­den. Nota­re müs­sen alle gesetz­li­chen Ver­brau­cher­schutz­be­stim­mun­gen beach­ten und die Rech­te der Käu­fer wah­ren. Tun sie dies nicht, ver­let­zen sie ihre Amts­pflich­ten. Dass dies immer wie­der und in die­sem Umfang geschieht, ist der eigent­li­che Skan­dal beim Ver­sa­gen des Ver­brau­cher­schut­zes. Die Nota­re müs­sen des­halb mit den Ein­wän­den des prü­fen­den Exper­ten kon­fron­tiert und ent­schie­den zur Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Ver­brau­cher­schutz­be­stim­mun­gen auf­ge­for­dert werden.

 

Zu mei­ner Person

35 Jah­re Rhei­ni­scher Notar

Ich habe im Lau­fe der Jah­re sicher­lich eini­ge tau­send Bau­trä­ger­ver­trä­ge der ver­schie­dens­ten Bau­trä­ger­un­ter­neh­men ent­wor­fen, beur­kun­det und deren Voll­zug beglei­tet. In die­ser lang­jäh­ri­gen nota­ri­el­len Pra­xis habe ich fest­ge­stellt, dass die meis­ten Käu­fer beim Kauf vom Bau­trä­ger völ­lig über­for­dert sind. Das gilt regel­mä­ßig auch für deren Bera­ter. Denn das Bau­trä­ger­recht ist eine Spe­zi­al­ma­te­rie mit Schwer­punkt im Ver­brau­cher­schutz­recht, die selbst den meis­ten Juris­ten nicht hin­rei­chend ver­traut ist. Aus die­sem Bera­tungs­not­stand im Ver­brau­cher­schutz ist mein aktu­el­les Bera­tungs­an­ge­bot im Inter­net entstanden.

 

Wenn Sie mehr über die Chan­cen und Risi­ken beim Kauf einer Immo­bi­lie vom Bau­trä­ger erfah­ren wol­len, nur zu, es ist kos­ten­los! Sie sind nur einen Klick von mei­ner Web­sei­te Bau­trä­ger­ver­trag online entfernt.