Gesetzliche Bestimmungen, die die Vertragsfreiheit zum Schutze der Verbraucher einschränken. Vertragliche Vereinbarungen werden nicht Vertragsbestandteil oder sind unwirksam, wenn sie zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen widersprechen.
Beim Bauträgervertrag gilt dies für alle, vom Bauträger vorformulierten Klauseln des Bauträgervertrages (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).