Ver­brau­cher­schutz

Gesetz­li­che Bestim­mun­gen, die die Ver­trags­frei­heit zum Schut­ze der Ver­brau­cher ein­schrän­ken. Ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen wer­den nicht Ver­trags­be­stand­teil oder sind unwirk­sam, wenn sie zwin­gen­den Ver­brau­cher­schutz­be­stim­mun­gen widersprechen.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag gilt dies für alle, vom Bau­trä­ger vor­for­mu­lier­ten Klau­seln des Bau­trä­ger­ver­tra­ges (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
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