MaBV

Abkür­zung für „Mak­ler- und Bau­trä­ger­ver­ord­nung

Beim Bau­trä­ger­ver­trag ist die Mak­ler- und Bau­trä­ger­ver­ord­nung das wich­tig­te Gesetz zum Schutz des Käu­fers und Ver­brau­chers vor Gefah­ren. Die Prü­fung, ob die Bestim­mun­gen der Mak­ler- und Bau­trä­ger­ver­ord­nung beach­tet wer­den, ist des­halb die wich­tigs­te Auf­ga­be bei der Prü­fung eines Bau­trä­ger­ver­tra­ges (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen) .

Bauträgervertrag
Information - Prüfung - Schlichtung

<   Zum Stichwortverzeichnis

Translate »