Beim Bauträgervertrag die Angst des Erwerbers, einen gefährlichen und unvorteilhaften Vertrag abzuschließen.
Die Angst, einen rechtlich unvorteilhaften Vertrag abzuschließen, ist nicht unbegründet. Denn der Bauträgervertrag wird vom Bauträger vorformuliert und berücksichtigt deshalb nicht immer alle berechtigten Interessen des Erwerbers. Die Angst, einen wirtschaftlich unvorteilhaften Vertrag zu schließen, ist unbegründet, wenn sich der Erwerber über die wesentlichen wirtschaftlichen Fakten des Bauträgerobjektes vor Abschluss des Vertrages gründlich informiert. Dazu gehören insbesondere Informationen über die Bonität des Bauträgers und die Angemessenheit des Kaufpreises (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).