Bau­son­der­kon­to

Beson­de­res, für die Kos­ten der Errich­tung eines Bau­vor­ha­bens ein­ge­rich­te­tes Konto.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag ein beson­de­res Kon­to, das der Bau­trä­ger bei dem ihn vor­fi­nan­zie­ren­den Kre­dit­in­sti­tut eröff­net. Der Bau­trä­ger muss dabei regel­mä­ßig sei­ne Kauf­preis­an­sprü­che gegen die Käu­fer an das ihn finan­zie­ren­de Kre­dit­in­sti­tut abtre­ten. Infol­ge einer sol­chen Abtre­tung darf der Käu­fer den Kauf­preis nur noch auf das Bau­son­der­kon­to des Bau­trä­gers ein­zah­len. Das ist pro­ble­ma­tisch und bedarf wei­te­rer Reg­lun­gen im Bau­trä­ger­ver­trag (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
Information - Prüfung - Schlichtung

<   Zum Stichwortverzeichnis