Besonderes, für die Kosten der Errichtung eines Bauvorhabens eingerichtetes Konto.
Beim Bauträgervertrag ein besonderes Konto, das der Bauträger bei dem ihn vorfinanzierenden Kreditinstitut eröffnet. Der Bauträger muss dabei regelmäßig seine Zahlungsansprüche gegen die Erwerber an das ihn finanzierende Kreditinstitut abtreten. Infolge einer solchen Abtretung darf der Erwerber den Kaufpreis nur noch auf das Bausonderkonto des Bauträgers einzahlen. Das ist problematisch und bedarf weiterer Reglungen im Bauträgervertrag (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).