Notariell beurkundete Erklärung zur Feststellung bestimmter Tatsachen oder Rechtsverhältnisse mit dem Zweck, die festgestellten Tatsachen und Rechtsverhältnisse in spätere, notariell zu beurkundende Erklärungen einzubeziehen.
Beim Bauträgervertrag eine notariell beurkundete Erklärung (Notarielle Beurkundung) des Bauträgers, die dieser vor Abschluss des ersten Bauträgervertrages mit einem Käufer abgibt und auf die dann im Bauträgervertrag verwiesen bzw. Bezug genommen wird; die Erklärung wird deshalb häufig auch als Verweisungs- oder Bezugsurkunde bezeichnet. Die Feststellungserklärung enthält regelmäßig Feststellungen tatsächlicher Art, etwa die Baubeschreibung und die Baupläne; sie kann aber auch Erklärungen rechtlicher Art enthalten. Mit der förmlichen Verweisung auf die Feststellungserklärung im Bauträgervertrag kann der Inhalt der Feststellungserklärung zum Inhalt des Bauträgervertrages gemacht werden, ohne dass die Feststellungserklärung dem Bauträgervertrag beigefügt und mit ihm zusammen vorgelesen (Verlesen) werden muss (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).