Beim Bauträgervertrag bedeutet Freistellung des Kaufgegenstandes die Löschung aller im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte , die der Käufer nicht ausdrücklich übernimmt. Die Freistellung ist sichergestellt, wenn das den Bauträger finanzierende Kreditinstitut dem Käufer gegenüber eine schriftliche Freistellungsverpflichtungserklärung abgegeben hat (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).