Beim Bauträgervertrag die schriftliche Erklärung des den Bauträger finanzierenden Kreditinstituts, alle die Finanzierung des Bauträgers sichernden Grundpfandrechte im Grundbuch des Kaufgegenstandes löschen zu lassen, wenn der Käufer den geschuldeten Kaufpreis oder die geschuldeten Kaufpreisteile erbracht hat. Die Freistellungsverpflichtungserklärung muss auch den Fall einschließen, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird (z.B. wegen Insolvenz des Bauträgers); für diesen Sonderfall kann sich das Kreditinstitut allerdings vorbehalten, an Stelle der Freistellung alle vom Käufer bereits erbrachten Kaufpreisteile an den Käufer zurückzuzahlen. Das Kreditinstitut macht die Freistellung regelmäßig davon abhängig, dass alle fälligen Kaufpreiszahlungen des Käufers auf dem Bausonderkonto des Verkäufers eingegangen sind (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).