Beim Bauträgervertrag die schriftliche Erklärung des den Bauträger finanzierenden Kreditinstituts, alle die Finanzierung des Bauträgers sichernden Grundpfandrechte im Grundbuch des Kaufgegenstandes löschen zu lassen, wenn der Erwerber den geschuldeten Kaufpreis oder die geschuldeten Kaufpreisteile erbracht hat. Die Freistellungsverpflichtungserklärung muss auch den Fall einschließen, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird (z.B. wegen Insolvenz des Bauträgers); für diesen Sonderfall kann sich das Kreditinstitut allerdings vorbehalten, an Stelle der Freistellung alle vom Erwerber bereits erbrachten Kaufpreisteile an den Erwerber zurückzuzahlen. Das Kreditinstitut macht die Freistellung regelmäßig davon abhängig, dass alle fälligen Erwerbspreiszahlungen des Erwerbers auf dem Bausonderkonto des Bauträgers eingegangen sind (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).