Bei Wohnungseigentümergemeinschaften die in der Gemeinschaft geltende Grundordnung für die Verwaltung und Nutzung von Wohnungseigentum . Die Gemeinschaftsordnung enthält wesentliche Regelungen für das Zusammenleben der Wohnungseigentümer, insbesondere Regelungen für die gemeinsame Nutzung des Grundbesitzes sowie Festlegungen für die Kosten- und Lastenverteilung. Die Gemeinschaftsordnung kann grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer geändert werden. Die Gemeinschaftsordnung ist auch gegenüber Dritten, also z.B. Gläubigern der im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte oder Erwerbern einer Eigentumswohnung, wirksam, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist.
Beim Bauträgervertrag werden nicht selten wichtige, eigentlich im Bauträgervertrag zu regelnde Vertragsbestimmungen in die Gemeinschaftsordnung ausgelagert. Deshalb ist nicht nur der eigentliche Bauträgervertrag, sondern auch die Gemeinschaftsordnung sorgfältig auf alle den Käufer belastende Klauseln hin zu überprüfen (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).