Eine Haftung ist gesamtschuldnerisch, wenn mehrerer Schuldner (Gesamtschuldner) für dieselbe Schuld einstehen müssen und der Gläubiger nach seiner Wahl alle Schuldner gemeinsam oder auch jeden einzeln wegen der gesamten Schuld in Anspruch nehmen kann. Mit der Zahlung durch einen der Schuldner erlischt die Schuld aller Gesamtschuldner.
Beim Bauträgervertrag haften mehrere Erwerber (z.B. Ehegatten) desselben Objektes dem Bauträger für die Zahlung des Erwerbspreises und ihrem, den Erwerbspreis finanzierenden Kreditinstitut für die Zins- und Tilgungsleistungen regelmäßig als Gesamtschuldner (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).