Abkürzung für "Gerichts- und Notarkostengesetz"
Beim Bauträgervertrag sind die Kosten des Käufers für Notar und Grundbuchamt in diesem Gesetz verbindlich festgesetzt (vgl. auch B auträgervertrag prüfen lassen).
GNotKG
Abkürzung für "Gerichts- und Notarkostengesetz"
Beim Bauträgervertrag sind die Kosten des Käufers für Notar und Grundbuchamt in diesem Gesetz verbindlich festgesetzt (vgl. auch B auträgervertrag prüfen lassen).