Gesetzlicher Vertragstyp, bei dem sich ein Verkäufer verpflichtet, einem Käufer Eigentum und Besitz an einer Sache zu verschaffen und sich der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen und die Sache abzunehmen (Abnahme ). Der Kaufvertrag unterscheidet sich insbesondere von Werkvertrag und Geschäftsbesorgungsvertrag.
Beim Bauträgervertrag (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ) enthält der Vertrag Elemente aus Kaufvertrag, Werkvertrag und Geschäftsbesorungsvertrag. Er ist also ein gemischter Vertrag eigener Art.