Bauteile eines Gebäudes mit kurzer Lebensdauer (z.B. Glühbirnen, Sicherungen).
Beim Bauträgervertrag (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ) haftet der Bauträger auch für die Sachmängelfreiheit (Mangel ) kurzlebiger Bauteile ebenso wie für die Sachmängelfreiheit von Verschleißteilen.