Die vor einem Notar abgegebene, niedergeschriebene und verlesene (Verlesen ) Erklärung einer Person, die von dem Beteiligten und dem Notar unterschrieben ist. Der Notar bestätigt, anders als bei der notarielle Beglaubigung , nicht nur die Identität des Beteiligten und die Echtheit der Unterschrift. Er bestätigt außerdem, dass die beteiligte Person die Erklärung selbst abgegeben hat und wirkt darauf hin, dass die Erklärung eindeutig, vollständig und rechtlich richtig ist.
Beim Bauträgervertrag müssen alle, von Bauträger und Käufer vereinbarten Vertragsbestimmungen notariell beurkundet werden. Die Beurkundung kann in einer oder auch mehreren getrennten, aber rechtlich miteinander verbundenen Urkunden erfolgen (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).