Bestätigung des Notars , dass dem Grundbuchamt ein Antrag auf Eintragung eines Grundpfandrechts mit allen für die Eintragung erforderlichen Erklärungen vorliegt und keine Hindernisse ersichtlich sind, die der Eintragung im Grundbuch entgegenstehen könnten. Die Kreditinstitute nehmen bei Vorlage einer Rangbestätigung die Auszahlung von grundbuchlich gesicherten Darlehn vor, ohne die sonst erforderliche Eintragung des Grundpfandrechts im Grundbuch abzuwarten. Die Rangbestätigung löst Notargebühren aus.
Beim Bauträgervertrag sind kostenpflichtige Rangbestätigungen nur dann erforderlich, wenn im Bauträgervertrag zum Nachteil des Käufers unüblich kurze Fristen für die Fälligkeit der ersten Kaufpreisrate vereinbart werden (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).