Sache

Sache im Rechts­sin­ne sind alle unbe­weg­li­chen und beweg­li­chen kör­per­li­chen Gegen­stän­de, also Grund­stü­cke einer­seits (unbe­weg­li­che Sache) und sons­ti­ge Sachen ande­rer­seits (beweg­li­che Sache). Alle ande­ren, recht­lich bedeut­sa­men Gegen­stän­de sind nicht Sachen, son­dern Rechte.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag unter­liegt eine mit­ver­kauf­te beweg­li­che Sache, bei­spiels­wei­se ein vom Bau­trä­ger mit­ge­lie­fer­ter Bau­satz für ein Gar­ten­haus, bei Män­geln einer kür­ze­ren Ver­jäh­rungs­frist als das Grund­stücks nebst Gebäu­de (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
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