Sache im Rechtssinne sind alle unbeweglichen und beweglichen körperlichen Gegenstände, also Grundstücke einerseits (unbewegliche Sache) und sonstige Sachen andererseits (bewegliche Sache). Alle anderen, rechtlich bedeutsamen Gegenstände sind nicht Sachen, sondern Rechte.
Beim Bauträgervertrag unterliegt eine mitverkaufte bewegliche Sache, beispielsweise ein vom Bauträger mitgelieferter Bausatz für ein Gartenhaus, bei Mängeln einer kürzeren Verjährungsfrist als das Grundstücks nebst Gebäude (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).