Erklärung des Eigentümers, mit der das Eigentum an einem Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt wird. In der Teilungserklärung wird festgelegt, welche Teile des Gebäudes dem Sondereigentum beziehungsweise dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet sind. Die Teilungserklärung ist von der Gemeinschaftsordnung zu unterscheiden.
Beim Bauträgervertrag ist sorgfältig darauf zu achten, dass nicht nur im eigentlichen Vertrag, sondern auch in der Teilungserklärung und dort insbesondere in der Gemeinschaftsordnung alle berechtigten Interessen des Käufers gewahrt sind (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).