Tei­lungs­er­klä­rung

Erklä­rung des Eigen­tü­mers, mit der das Eigen­tum an einem Grund­stück in Woh­nungs­ei­gen­tum auf­ge­teilt wird. In der Tei­lungs­er­klä­rung wird fest­ge­legt, wel­che Tei­le des Gebäu­des dem Son­der­ei­gen­tum bezie­hungs­wei­se dem Gemein­schafts­ei­gen­tum zuge­ord­net sind. Die Tei­lungs­er­klä­rung ist von der Gemein­schafts­ord­nung zu unterscheiden.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag ist sorg­fäl­tig dar­auf zu ach­ten, dass nicht nur im eigent­li­chen Ver­trag, son­dern auch in der Tei­lungs­er­klä­rung und dort ins­be­son­de­re in der Gemein­schafts­ord­nung  alle berech­tig­ten Inter­es­sen des Käu­fers gewahrt sind (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
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