Allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Vertragspartner zur Rücksichtnahme auf die billigen Interessen des Anderen und zu einem redlichen und loyalen Verhalten gegenüber dem Anderen verpflichtet ist.
Beim Bauträgervertrag sind viele, den Käufer schützende gesetzliche Bestimmungen Ausprägungen des in § 242 BGB formulierten Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).