Eine dem Darlehnsgeber zustehende Entschädigung, die bei einem Darlehn anfällt, wenn das Darlehn vom Darlehnsnehmer vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zurückgezahlt wird. Die Entschädigung entspricht dem Zinsausfallschaden des Darlehnsgebers.
Beim Bauträgervertrag gehört die Vorfälligkeitsentschädigung zum Schaden des Käufers, wenn der Vertrag wegen Pflichtverletzungen des Bauträgers rückabgewickelt werden muss (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).