Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung

Eine dem Dar­lehns­ge­ber zuste­hen­de Ent­schä­di­gung, die bei einem Dar­lehn anfällt, wenn das Dar­lehn vom Dar­lehns­neh­mer vor Ablauf der Zins­fest­schrei­bungs­zeit zurück­ge­zahlt wird. Die Ent­schä­di­gung ent­spricht dem Zins­aus­fall­scha­den des Darlehnsgebers.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag gehört die Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung zum Scha­den des Käu­fers, wenn der Ver­trag wegen Pflicht­ver­let­zun­gen des Bau­trä­gers rück­ab­ge­wi­ckelt wer­den muss (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
Information - Prüfung - Schlichtung

<   Zum Stichwortverzeichnis