BNo­tO

Abkür­zung für „Bun­des­no­tar­ord­nung“, dem wich­tigs­ten, den Notar zu strik­ter Neu­tra­li­tät ver­pflich­ten­den Gesetz.

Die Neu­tra­li­tät des Notars ist bei Beur­kun­dung des Bau­trä­ger­ver­tra­ges nicht sel­ten frag­lich. Um so wich­ti­ger ist die strik­te Kon­trol­le des Bau­trä­ger­ver­tra­ges durch einen fach­kun­di­gen Drit­ten (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

 

Bauträgervertrag
Information - Prüfung - Schlichtung

<   Zum Stichwortverzeichnis

Translate »