Umsatz­steu­er­klau­sel

Ver­trag­li­che Bestim­mung, dass sich der Kauf­preis bei einer Erhö­hung der Umsatz­steu­er (Mehr­wert­steu­er) ent­spre­chend erhöht.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag ist eine Umsatz­steu­er­klau­sel nur für sol­che Kauf­preis­ra­ten zuläs­sig, die frü­hes­tens nach Ablauf von vier Mona­ten nach Ver­trags­ab­schluss fäl­lig wer­den (Fäl­lig­keit ) . Strei­tig ist, ob eine Umsatz­steu­er­klau­sel auch schon für die ers­te Kauf­preis­ra­te ver­ein­bart wer­den kann. Rich­tig dürf­te sein, dass eine Erhö­hung der ers­ten Kauf­preis­ra­te bei einer Umsatz­steu­er­erhö­hung nicht zuläs­sig ist (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
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