Beginn des Bodenaushubs bei Errichtung eines Bauvorhabens
Beim Bauträgervertrag der erste Spatenstich, also regelmäßig das Abtragen des Mutterbodens. Vorbereitungsarbeiten, z.B. das Fällen von Bäumen oder die Einrichtung der Baustelle, sind nicht ausreichend. Der Beginn der Erdarbeiten ist zwingende Fälligkeitsvoraussetzung für die erste Erwerbspreisrate (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).