Beginn des Bodenaushubs bei Errichtung eines Bauvorhabens
Beim Bauträgervertrag (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen) der erste Spatenstich, also regelmäßig das Abtragen des Mutterbodens. Vorbereitungsarbeiten, z.B. das Fällen von Bäumen oder die Einrichtung der Baustelle, sind nicht ausreichend. Der Beginn der Erdarbeiten ist eine der Fälligkeitsvoraussetzungen für die erste Kaufpreisrate (Baufortschrittsraten).