BGB

Abkür­zung für „Bür­ger­li­ches Gesetzbuch“.

Das BGB ent­hält zahl­rei­che, den Käu­fer im Bau­trä­ger­ver­trag schüt­zen­de Nor­men, die für Bau­trä­ger und Notar ver­bind­lich sind, also im Bau­trä­ger­ver­trag nicht geän­dert wer­den kön­nen (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
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