Abkürzung für „Bundesnotarordnung“, dem wichtigsten, den Notar zu strikter Neutralität verpflichtenden Gesetz.
Die Neutralität des Notars ist bei Beurkundung des Bauträgervertrages nicht selten fraglich. Um so wichtiger ist die strikte Kontrolle des Bauträgervertrages durch einen fachkundigen Dritten (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).