Abkürzung für "Beurkundungsgesetz", das für den Notar bei Beurkundung des Bauträgervertrages verbindliche Verfahrensgesetz (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).
BeurkG
Abkürzung für "Beurkundungsgesetz", das für den Notar bei Beurkundung des Bauträgervertrages verbindliche Verfahrensgesetz (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).