Die vom Deutschen Institut für Normung eV herausgegebenen Empfehlungen („Normen“), die den jeweiligen technischen Standard beschreiben. DIN 105 beispielsweise regelt Bezeichnung, Festigkeitsklasse, Rohdichte, Format und Lochung von Ziegeln.
Beim Bauträgervertrag muss das Bauwerk den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme des Bauwerks durch den Käufer entsprechen. Zu diesen Regeln gehören auch die DIN-Normen (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).